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Messver­fahren auf dem Prüfstand

Um bei Geschwin­dig­keits­mes­sungen möglichst genau zu sein und die Sicherheit der Verkehrs­teil­nehmer durch Unfall­prä­vention zu erhöhen, werden regel­mäßig neue Messver­fahren entwi­ckelt. Eine davon ist die der Abschnitts­kon­trolle – auch Section Control genannt. Wie diese funktio­niert, wo sie bereits einge­setzt wird und was ihre Vor- und Nachteile sind, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Mehre Kraftfahrzeuge werden per Section Control auf der Autobahn gemessen.

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Funkti­ons­weise der Section Control

Bei der Abschnitts­kon­trolle wird ein Strecken­ab­schnitt festgelegt, bei dem das passie­rende Fahrzeug samt Kennzeichen am Anfang und Ende des Weges von einer Kamera erfasst wird. Anhand des Zeitab­standes zwischen den beiden Kontroll­punkten wird die Durch­schnitts­ge­schwin­digkeit des Fahrzeugs ermittelt. Wenn diese höher ist als das auf dieser Strecke bzw. als das für das Fahrzeug gültige Tempo­limit, wird zusätzlich der Fahrer fotogra­fiert. Die entspre­chenden Daten werden anschließend zur Erstellung eines Bußgeld­be­scheides an die Behörden weiter­ge­leitet. In anderen Ländern sind bereits mehrere Section Control Messgeräte wie das SPECS3 VECTOR von Jenoptik und das POLISCAN SECO von Vitronic im Einsatz. In Deutschland hingegen findet bisher ausschließlich die Produkt­reihe Traffi­Section (ebenfalls Jenoptik) Verwendung, da die Abschnitts­kon­trolle hierzu­lande bislang nur auf einem Strecken­ab­schnitt der Bundes­straße 6 als Pilot­projekt im Einsatz ist.

Vorteile & Nachteile der Abschnittkontrolle

Die Messung mittels Section Control hat wie jedes Messver­fahren sowohl positive als auch negative Eigen­schaften. Positiv, im Sinne des Autofahrers, ist sicherlich hervor­zu­heben, dass Bußgeld­vor­würfe erst bei einer längeren Überschreitung der Höchst­ge­schwin­digkeit zum Tragen kommen – schließlich handelt es sich bei der Erfassung des Fahrzeugs nicht um den einen kurzen Moment, sondern um die Auswertung der Geschwin­digkeit über eine längere Strecke. Diese Methode schwächt auch die häufig vorge­brachte generelle Kritik an Moment­auf­nahmen von Blitzern, dass ein kurzfris­tiges sogenanntes „Augen­blick­ver­sagen“ oder ein verdecktes Schild gleich zu unver­hält­nis­mäßig harten Sanktionen wie einem Fahrverbot führen kann. Jedem Verkehrs­teil­nehmer wird recht schnell auffallen, dass er schneller als der Rest unterwegs ist und seine Geschwin­digkeit anpassen. Die dann ermit­telte Durch­schnitts­ge­schwin­digkeit wird dann wahrscheinlich keine oder nur eine geringe Sanktion nach sich ziehen.

Darüber hinaus verringert eine Abschnitts­kon­trolle die Unfall­gefahr dadurch, dass Verkehrs­teil­nehmer nicht – wie häufig zu lesen –, dazu verleitet werden, bei Sichtung eines Blitzers abrupt zu bremsen. Auch ist der Anreiz sich an die Geschwin­dig­keits­be­grenzung zu halten von längerer Dauer, da nicht gleich nach Passieren eines Blitz­geräts wieder „gefahrlos“ auf das Gaspedal getreten werden kann.

Auch werden Messfehler im Vergleich zu vielen herkömm­lichen Blitzern nachweisbar minimiert. So entfallen zum Beispiel Probleme, die sonst ein Spurwechsel des gerade gemes­senen Fahrzeugs verur­sachen kann. Durch die daraus resul­tie­rende Änderung des Messwinkels sind fehler­hafte Messwerte oftmals die Folge. Das wiederum kann bei Section Control nicht vorkommen, da – wie oben geschildert – keine klassische Messung an sich, sondern lediglich eine Ermittlung der Durch­schnitts­ge­schwin­digkeit mit Hilfe von zwei Kontroll­punkten stattfindet.

Darüber hinaus kann bei einer Section-Control-Messung automa­tisch zwischen Pkw, Pkw mit Anhänger und Lkw unter­schieden werden. Das ist von Vorteil, weil unter­schied­liche Fahrzeug­typen oft verschie­denen zuläs­sigen Höchst­ge­schwin­dig­keiten unter­liegen und damit die Anzahl der gespei­cherten und zu bearbei­tenden Vorgänge automa­tisch auf die relevanten Fälle reduziert wird. Und die möglichen Nachteile von Section Control? Diese liegen in einem ganz anderen Bereich, dem wir uns im nächsten Abschnitt widmen.

Die Sache mit dem Datenschutz

Von Beginn an hatte es Section Control in Deutschland nicht leicht. Während das Messver­fahren zum Beispiel in Öster­reich, der Schweiz und Großbri­tannien relativ reibungslos einge­führt wurde, gab es hierzu­lande zahlreiche Wider­stände. Haupt­kri­tik­punkt war und ist, dass die Kennzeichen aller vorbei­fah­renden Autos gespei­chert werden, wenn auch nur kurzfristig, verschlüsselt und anonymisiert.

In der Praxis erfolgte im Dezember 2018 der bundesweit erste Testlauf an der Bundes­straße 6 bei Laatzen. Doch dem darauf im Januar 2019 folgenden Pilot­projekt wurde vom Verwal­tungs­ge­richt in Hannover schon im März 2019 die Rechts­grundlage abgesprochen (Az. 7 A 850/19). Ein ortsan­säs­siger Anwalt hatte gegen das Erfassen aller Kennzeichen auf dem Strecken­ab­schnitt geklagt. Laut Gericht sei die kurzzeitige Daten­spei­cherung durch Section Control ein Eingriff in das Grund­recht der infor­ma­tio­nellen Selbst­be­stimmung der Bürger.

Bei der Entscheidung der Richter floss auch ein Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts (BVerfG) aus dem Oktober 2018 mit ein. Dieses beinhaltete, dass das automa­tische Erfassen von Nummern­schildern zwecks Fahndung nach Straf­tätern in Teilen verfas­sungs­widrig sei (1 BvR 2795/09, 1 BvR 3187/10). Aller­dings erklärte im November 2019 das Oberver­wal­tungs­ge­richt (OVG) Lüneburg die Abschnitt­kon­trolle, auch vor dem Hinter­grund des in der Zwischenzeit angepassten nieder­säch­si­schen Polizei­ge­setzes, schließlich doch für recht­mäßig (Az 12 LC 79/19). Mittler­weile ist die Anlage wieder in Betrieb und eine mögliche Blaupause für weitere Bundesländer.

Auch wenn Messungen mittels Section Control einige Vorteile bieten, hat die Proble­matik in Bezug auf den Daten­schutz weiterhin Bestand.

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Ihnen wird nach einer Messung via Section Control oder eines anderen Blitzers ein Geschwin­dig­keits­verstoß zur Last gelegt? Oder es steht ein Rotlicht-, Abstands-, Handy-, Vorfahrt-, Halte-, Park- oder Überhol­ver­gehen im Raum? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung!

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Häufige Fragen

Wo gibt es in Deutschland Section Control?

Da die Section Control hierzu­lande aufgrund daten­schutz­recht­licher Bedenken umstritten ist und kontrovers disku­tiert wird, wird das Messver­fahren bislang ausschließlich in Nieder­sachsen auf der B6 zwischen Gleidingen und Rethen eingesetzt.

Wie funktio­niert die Section Control?

Beim Section-Control-Messverfahren wird die durch­schnitt­liche Geschwin­digkeit des Autofahrers über einen längeren Strecken­ab­schnitt mithilfe von zwei Kontroll­punkten ermittelt. Liegt das Durch­schnitts­tempo über dem jeweils gültigen Tempo­limit, wird ein Foto des Verkehrs­teil­nehmers geschossen.

Wird man bei Section Control geblitzt?

Bei der Section Control werden zunächst alle Verkehrs­teil­nehmer vollau­to­ma­tisch beim Einfahren in den Strecken­ab­schnitt und beim Ausfahren regis­triert. Wenn die bei der Abschnitts­kon­trolle ermit­telte durch­schnitt­liche Geschwin­digkeit die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit überschreitet, wird zudem der betroffene Fahrer zwecks Ahndung des Verstoßes geblitzt, während die Daten der ordnungs­gemäß fahrenden Personen gelöscht werden.