• Lesedauer:3 min Lesezeit

Der Anhörungs­bogen

Sie wurden bei Rot oder mit dem Handy am Ohr geblitzt? Was nun? In der Regel wird zuerst ein Anhörungs­bogen an den möglichen Verur­sacher des Verkehrs­ver­stoßes geschickt, um ihm recht­liches Gehör zu verschaffen. Es sei denn, Sie werden von den Polizei­be­amten direkt vor Ort befragt. Dann kann die Behörde auf die Zusendung des Anhörungs­bogens verzichten und direkt einen Bußgeld­be­scheid erlassen. Anders­herum unter­bricht der Anhörungs­bogen die Verjäh­rungs­frist des Bußgeld­be­scheides, sodass die Bußgeld­stelle erneut drei Monate Zeit hat, diesen auf den Weg zu bringen. Was es bei der schrift­lichen Anhörung sonst noch zu beachten gibt, verraten wir Ihnen hier.

Ein Ausschnitt eines Anhörungsbogens mit Ansprache, Aktenzeichen und Informationen zum Verstoß der Verkehrsordnungswidrigkeit

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Anhörungs­bogen & Zeugnisverweigerungsrecht

Als Empfänger eines Anhörungs­bogens haben Sie die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, müssen sich aber nicht selbst belasten. Das Zeugnis­ver­wei­ge­rungs­recht gilt auch, wenn nahe Verwandte wie Ehepartner, Lebens­partner, Verlobte, Eltern und Kinder hinter dem Lenkrad des Kraft­fahr­zeugs saßen. Aller­dings kann Ihnen hierbei eine Fahrten­buch­auflage drohen. Besonders dann, wenn Sie als Fahrzeug­halter nicht zum ersten Mal den in ein Verkehrs­ver­gehen invol­vierten Fahrer „geschützt“ haben. Wer übrigens eine Person zu Unrecht als Fahrer angibt, begeht die strafbare Handlung einer falschen Verdäch­tigung. Das kann teuer werden oder sogar eine Freiheits­strafe nach sich ziehen.

Der Anhörungs­bogen ist Teil eines Bußgeld­ver­fahrens und gibt dem Fahrer die Möglichkeit – aber nicht die Verpflichtung – zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Anhörungs­bogen – was steht drin und was darf nicht fehlen?

Als Empfänger eines Anhörungs­bogens sollten Sie darauf achtgeben, dass Ihre Perso­nalien korrekt vermerkt sind. Falls nicht, müssen Sie der Behörde unbedingt die richtigen Angaben wie Vor- und Zuname, Melde­adresse, Geburtsdatum- und -ort mitteilen. Alles Weitere müssen Sie nicht zwangs­läufig beant­worten. Fehlende Hinweise auf Tathergang, -zeit- und -ort oder ein falsches Akten­zeichen sind für eine mögliche Anfechtung jedoch nicht ohne Bedeutung. Erst recht, wenn auch der Bußgeld­be­scheid entspre­chend unvoll­ständig ist. Das gilt genauso für eine lücken­hafte Dokumen­tation der Beweis­mittel wie Blitzer­fotos und Messpro­to­kolle sowie für den Fall, dass die infrage kommenden Sanktionen nicht erwähnt werden.

Anhörungs­bogen direkt einreichen bei Geblitzt.de

Sie haben einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten und möchten die Vorwürfe profes­sionell prüfen lassen? Dann reichen Sie Ihre Unter­lagen bei Geblitzt.de ein. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.