Mindestabstand Blitzer Schild. Wie gross muß der Abstand sein?
Viele Verkehrsteilnehmer fragen sich zurecht, wie weit eine Blitzanlage hinter dem entsprechenden Hinweisschild positioniert sein muss. Schließlich sollte der Autofahrer genügend Zeit haben, auf die Änderung der Verkehrszeichen auf seiner Strecke zu reagieren – ohne befürchten zu müssen, direkt geblitzt zu werden. Ansonsten sind starkes Abbremsen und mögliche Unfälle die Folge. Welche Abstände der Gesetzgeber vorsieht und wann Sie Bußgeldvorwürfe prüfen lassen sollten, wird nachstehend ausführlich erläutert.
Kurz und knapp
Eine Frage der Länder: Mindestabstand zwischen Blitzanlage & Verkehrsschild
Der Mindestabstand zwischen Blitzer und Verkehrsschild ist von Bundesland zu Bundesland verschieden festgesetzt, beläuft sich aber in der Regel auf einen vorgeschriebenen Abstand zwischen 75 und 200 Metern. Ausnahme ist Nordrhein-Westfalen. Hier wird auf Nulltoleranz gesetzt, was bedeutet: Hinter dem Hinweisschild mit der Temporeduzierung kann direkt eine Blitzanlage folgen.
In der Praxis der anderen Bundesländer gewährt die Polizei auf Autobahnen eher großzügige Mindestabstände, während man an Gefahrenstellen – wie in Tempo 30 Zonen und auf Straßen an Kindergärten und Schulen – damit rechnen muss, dass Verkehrszeichen und Geschwindigkeitsmessanlagen relativ dicht aufeinanderfolgen.
Hier eine Auflistung zu den Abstandsregelungen in den verschiedenen Bundesländern:
- Baden-Württemberg: kein bestimmter Abstand vorgeschrieben
- Bayern: 200 m
- Berlin: 150 m am Ortseingangsschild, 75 m Geschwindigkeitsbegrenzungsschild
- Brandenburg: 150 m
- Bremen: 150 m
- Hamburg: keine Reglung getroffen
- Hessen: 100 m
- Mecklenburg-Vorpommern: Kraftfahrstraßen: 100 m, Autobahnen: 250 m
- Niedersachsen: 150 m
- Nordrhein-Westfalen: keine Reglung getroffen
- Rheinland-Pfalz: 100 m
- Saarland: keine Reglung getroffen
- Sachsen: 150 m
- Sachsen-Anhalt: 100 m
- Schleswig-Holstein: 150 m
- Thüringen: 200 m
Wann sich Bußgeldvorwürfe anfechten lassen…
Sie wurden geblitzt, obwohl das geschwindigkeitsbeschränkende Verkehrsschild doch gerade erst zu sehen war? Dann besteht die Chance, dass die gegen Sie erhobenen Vorwürfe nicht haltbar sind. Auch muss das Verkehrsschild für den Fahrer gut sichtbar angebracht sein und darf beispielsweise nicht durch Zweige verdeckt sein. Doch es geht noch weiter: Nicht ordnungsgemäß gewartete und geeichte Blitzer sind ebenso ein klassischer Grund für eine erfolgreiche Anfechtung wie unscharfe und uneindeutige Blitzerfotos oder fehlerhafte Messungen aufgrund von ungünstigen Wetter- und Witterungsbedingungen.
Wo kann ich die gegen mich erhobenen Vorwürfe prüfen lassen?
Wenn Ihnen nach einem Tempoverstoß der Abstand zwischen Blitzer und Verkehrsschild zu gering vorkam oder Ihnen ein Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt- oder Handyvergehen zur Last gelegt wird, reichen Sie ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de ein. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quelle: Mindestabstand Blitzer Abstand