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Dauer Bußgeld­ver­fahren - wie lange wird es dauern?

Sie wurden geblitzt und möchten nun wissen, wie lange das kommende Bußgeld­ver­fahren nun dauern wird (Dauer Bußgeld­ver­fahren). Der Zeitraum ist von Fall zu Fall verschieden. In der Regel schickt die Behörde dem Beschul­digten wenige Tage oder Wochen nach dem Verkehrs­verstoß zunächst einen Anhörungs­bogen und erlässt danach einen Bußgeld­be­scheid.


Wenn Sie die Vorwürfe anfechten wollen, muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeld­be­scheides Einspruch eingelegt werden. Andern­falls wird dieser rechts­kräftig und das Bußgeld muss bezahlt werden. Ein außer­ge­richt­liches Bußgeld­ver­fahren dauert also einige Wochen bis wenige Monate.

Symbolbild: Dauer Bußgeldverfahren

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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Wenn Ihnen eine Verjährung in die Karten spielt …

Glück hat derjenige Fahrer, dessen Bußgeld­be­scheid nicht frist­ge­recht erlassen wurde. Nach drei, bezie­hungs­weise nach bis zu sechs Monaten – wenn eine Anhörung die Frist verlängert – können die gegen Sie erhobenen Vorwürfe nicht mehr geltend gemacht werden und das Verfahren wird einge­stellt. So kommen Sie ohne Einspruch um Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot herum.

Ein Bußgeld­ver­fahren dauert im Normalfall einige Wochen bis wenige Monate. Wer die Vorwürfe anfechten möchte, muss zwingend innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeld­be­scheides Einspruch einlegen.

Das Bußgeld­ver­fahren – nicht frei von Fehlern!

Was aber, wenn die zuständige Behörde den Bußgeld­be­scheid frist­ge­recht erlassen hat? Wer meint, zu Unrecht geblitzt worden zu sein, kann wie gesagt sein Recht auf Einspruch wahrnehmen. Im Idealfall beauf­tragen Sie einen Anwalt, der wiederum Einsicht in die Bußgeldakte beantragt. Folgende Fehler­quellen sind bei einem Bußgeld­ver­fahren möglich:

  • Kein Ausstel­lungs­datum
  • Falsche Angaben zu den Perso­nalien des Beschuldigten
  • Keine Angabe zum Fahrzeugkennzeichen
  • Fehlendes Akten­zeichen
  • Keine Angaben der zur Last gelegten Tat inklusive Zeit und Ort ihrer Begehung
  • Fehlender Hinweis auf die gesetz­lichen Merkmale der Ordnungs­wid­rig­keiten und die angewen­deten Bußgeldvorschriften
  • Keine Auflistung der Beweis­mittel wie Messergeb­nisse und Blitzerfotos
  • Fehlender Hinweis auf die verhängten Sanktionen
  • Keine Rechts­be­helfs­be­lehrung
  • Fehler­hafte Messprotokolle
  • Ungeschultes Messper­sonal
  • Im falschen Winkel aufge­stellte Blitzer
  • Fehler­haftes Justieren der Zieloptik eines Blitzers
  • Nicht ordnungs­gemäß geeichte oder gewartete Messanlagen
  • Gleich­zei­tiges Messen mehrerer Fahrzeuge
  • Ungünstige Witte­rungs­be­din­gungen und Sichtverhältnisse
  • Zu kurze Dauer der Gelbphase bei Rotlichtverstößen

Vorwürfe und Dauer Bußgeld­ver­fahren prüfen lassen mit Geblitzt.de

Sie wurden bei Rot oder mit zu hohem Tempo geblitzt? Ihnen wird ein Abstands-, Überhol-, Handy- oder Vorfahrt­verstoß vorge­worfen? Dann reichen Sie den Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de online ein. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! 


Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.


Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

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