Dauer Bußgeldverfahren - wie lange wird es dauern?
Sie wurden geblitzt und möchten nun wissen, wie lange das kommende Bußgeldverfahren nun dauern wird (Dauer Bußgeldverfahren). Der Zeitraum ist von Fall zu Fall verschieden. In der Regel schickt die Behörde dem Beschuldigten wenige Tage oder Wochen nach dem Verkehrsverstoß zunächst einen Anhörungsbogen und erlässt danach einen Bußgeldbescheid.
Wenn Sie die Vorwürfe anfechten wollen, muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch eingelegt werden. Andernfalls wird dieser rechtskräftig und das Bußgeld muss bezahlt werden. Ein außergerichtliches Bußgeldverfahren dauert also einige Wochen bis wenige Monate.
Wenn Ihnen eine Verjährung in die Karten spielt …
Glück hat derjenige Fahrer, dessen Bußgeldbescheid nicht fristgerecht erlassen wurde. Nach drei, beziehungsweise nach bis zu sechs Monaten – wenn eine Anhörung die Frist verlängert – können die gegen Sie erhobenen Vorwürfe nicht mehr geltend gemacht werden und das Verfahren wird eingestellt. So kommen Sie ohne Einspruch um Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot herum.
Ein Bußgeldverfahren dauert im Normalfall einige Wochen bis wenige Monate. Wer die Vorwürfe anfechten möchte, muss zwingend innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch einlegen.
Das Bußgeldverfahren – nicht frei von Fehlern!
Was aber, wenn die zuständige Behörde den Bußgeldbescheid fristgerecht erlassen hat? Wer meint, zu Unrecht geblitzt worden zu sein, kann wie gesagt sein Recht auf Einspruch wahrnehmen. Im Idealfall beauftragen Sie einen Anwalt, der wiederum Einsicht in die Bußgeldakte beantragt. Folgende Fehlerquellen sind bei einem Bußgeldverfahren möglich:
- Kein Ausstellungsdatum
- Falsche Angaben zu den Personalien des Beschuldigten
- Keine Angabe zum Fahrzeugkennzeichen
- Fehlendes Aktenzeichen
- Keine Angaben der zur Last gelegten Tat inklusive Zeit und Ort ihrer Begehung
- Fehlender Hinweis auf die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeiten und die angewendeten Bußgeldvorschriften
- Keine Auflistung der Beweismittel wie Messergebnisse und Blitzerfotos
- Fehlender Hinweis auf die verhängten Sanktionen
- Keine Rechtsbehelfsbelehrung
- Fehlerhafte Messprotokolle
- Ungeschultes Messpersonal
- Im falschen Winkel aufgestellte Blitzer
- Fehlerhaftes Justieren der Zieloptik eines Blitzers
- Nicht ordnungsgemäß geeichte oder gewartete Messanlagen
- Gleichzeitiges Messen mehrerer Fahrzeuge
- Ungünstige Witterungsbedingungen und Sichtverhältnisse
- Zu kurze Dauer der Gelbphase bei Rotlichtverstößen
Vorwürfe und Dauer Bußgeldverfahren prüfen lassen mit Geblitzt.de
Sie wurden bei Rot oder mit zu hohem Tempo geblitzt? Ihnen wird ein Abstands-, Überhol-, Handy- oder Vorfahrtverstoß vorgeworfen? Dann reichen Sie den Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de online ein. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung!
Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
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