• Lesedauer:3 min Lesezeit

Trotz Tempomat geblitzt

bild geblitzt trotz tempomat wer haftet 01 1

Nicht immer ist Verlass auf die Technik: Das gilt ebenso für Fahras­sis­tenz­systeme und dazu gehört auch der Tempomat. Der Fahrer ist immer verpflichtet, die Geschwin­digkeit zu kontrol­lieren und diese zu drosseln, sollte sie zu hoch sein. Wird ein Verkehrs­teil­nehmer trotz Tempomat geblitzt, kann er demnach bei einem Einspruch nicht auf die Geschwin­dig­keits­re­gel­anlage verweisen. Folgende Urteile zeigen, dass Verkehrs­teil­nehmer diesen nicht blind vertrauen dürfen.

Kontroll- und Überwa­chungs­pflicht – das sind die Urteile

In Köln verur­teilte das Oberlan­des­ge­richt 2019 einen Fahrer zu 100 Euro Bußgeld, weil dieser außerhalb einer Ortschaft 22 km/h mit einem Tempo­maten zu schnell fuhr. Laut Aussage des Gerichts obliege dem Fahrer im Bezug auf die Geschwin­digkeit stets die Kontroll- und Überwa­chungs­pflicht (Az. III-1 RBs 213/19).

Ähnliches ließ das Amtsge­richt Lüding­hausen 2014 verlauten und erließ ein Bußgeld von 140 Euro. Der Fahrzeug­führer habe das Fahrzeug zu steuern und nicht der Tempomat. Demnach sei dieser für die Einhaltung der Höchst­ge­schwin­digkeit verant­wortlich. Nach dem Überholen vertraute der Betroffene dem Tempo­maten und ging davon aus, dass das System wieder auf die Geschwin­digkeit vor dem Überhol­ma­növer abbremse. Dem war aber nicht so und er wurde prompt mit 23 km/h zu viel geblitzt (Az. 19 OWi-89 Js 511/14-46/14). Wer also den Tempomat einschaltet, sollte diesen regel­mäßig überprüfen.

Und wie sieht es beim autonomen Fahren aus?

Autonomes Fahren ist schon lange keine Zukunfts­musik mehr. War diese Art der Fortbe­wegung lange nur in Filmen denkbar, wird die Vorstellung immer realer. Beim autonomen Fahren bewegt sich ein Trans­port­mittel von selbst, ganz ohne mensch­liches Eingreifen. Auch wenn die Deutsche Akademie der Technik­wis­sen­schaften den automa­ti­sierten Straßen­verkehr erst für 2030 zum Ziel erklärt hat, gibt es bereits erste Diskus­sionen zur Regelung der Haftung. Da aber noch keine konkreten recht­lichen Rahmen­be­din­gungen existierten, beschäf­tigte sich der 57. Deutsche Verkehrs­ge­richtstag im Januar 2019 mit dem Thema. Sowohl Experten als auch der ADAC waren der Meinung, dass Fahrer nicht grund­sätzlich zur Rechen­schaft gezogen werden sollen. Nach Ansicht des Deutschen Verkehrs­si­cher­heitsrats müssen die Verkehrs­teil­nehmer nur die straf­recht­liche Verant­wortung übernehmen, wenn sie das Fahrzeug hätten kontrol­lieren können.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Aber nicht nur Tempo­maten können Fehler machen…

Manchmal versagen nicht nur die Tempo­maten, sondern auch die Technik der Messgeräte zur Geschwin­dig­keits­über­prüfung. Noch anfäl­liger für Fehler sind jedoch Menschen. Daher gilt: Lassen Sie immer Ihren Bußgeld­vorwurf überprüfen. Denn folgende Fehler können auftreten:

  • Eine fehlende Rechtsbelehrung
  • Nötige Angaben zur Identi­fi­zierung fehlen
  • Falsche Montage des Messgerätes
  • Fehler bei der Messung selbst
  • Keine ordnungs­mäßige Bedienung des Gerätes
  • Die Verjährung der Ordnungs­wid­rigkeit (3 Monate)
  • Ein falsches Aktenzeichen

Sind die Angaben im Bußgeld­be­scheid falsch oder es ist ein ander­wei­tiger Fehler aufge­treten, lohnt es sich, Einspruch einzu­legen und den Fall von Experten prüfen zu lassen.

Einspruch kann sich lohnen!

Auch Sie haben einen Bußgeld­be­scheid oder Anhörungs­bogen erhalten? Wenn es sich dabei um den Vorwurf eines Geschwindigkeits-, Rotlicht, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt- oder Handy­verstoß handelt, können Sie diesen bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Haftung Tempomat, Blitzer Tempomat, geblitzt mit Tempomat, haften Tempomat