In der Tempo-30-Zone geblitzt
Tempo-30-Zonen gibt es in Deutschland und einigen Nachbarstaaten seit Anfang der 1980er-Jahre, um in Wohngebieten Anwohner und Schulkinder vor Lärm, Abgasen und Unfallgefahr zu schützen - hier ist als Autofahrer also besondere Vorsicht geboten. Wer trotzdem mehr als 30 km/h fährt und wegen Überschreitung des Tempolimits geblitzt wird, muss je nach Heftigkeit des Verkehrsverstoßes mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot rechnen.
Generell gibt es aber keinen speziell für die 30er-Zone ausgewiesenen Bußgeldkatalog. Angewendet werden die Bestimmungen und Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße innerorts, aufgeteilt in Strafen für Personenkraftwagen und Motorräder auf der einen, sowie Lastkraftwagen und Omnibusse auf der anderen Seite. Ein Tempoverstoß von bis zu 15 km/h über dem erlaubten Wert wird zumindest für Pkw und Motorräder nur mit einem Verwarnungsgeld geahndet, alles darüber kann teuer werden:
Bußgeldkatalog 30er- Zone für Pkw und Motorrad
Bußgeldkatalog 30er- Zone für Pkw über 3,5 t bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger
Bußgeldkatalog 30er-Zone für Lkw & Omnibusse
Toleranzabzug in Tempo-30-Zone
Wird man geblitzt, gewährt der Gesetzgeber dem Fahrer einen sogenannten Toleranzabzug. Mit diesem sollen potenzielle Ungenauigkeiten der Messergebnisse zugunsten des Betroffenen ausgeglichen werden. Die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) festgesetzten Werte sind auch in einer Tempo-30-Zone relevant.
Bei der Berechnung des Toleranzabzugs ist auch die Gesamtgeschwindigkeit ein Faktor. Verstößt ein Verkehrsteilnehmer gegen das Tempolimit bei einer Geschwindigkeit von unter 100 km/h, wird eine Toleranz von 3 km/h gewährt. Beträgt das Tempo mehr als 100 km/h – was in einer 30er-Zone schon an sich ein schwerwiegender Verstoß wäre – beläuft sich der Toleranzabzug auf circa 3 % der Geschwindigkeit. Ergibt der ermittelte Wert eine Dezimalzahl, wird aufgerundet.
Sonderfall ProViDa-Technik
Die Ausnahme der Regel für Toleranzberechnungen findet im Zuge der ProViDa-Technik (Proof Video Data System) statt. Hier ist ein Polizeifahrzeug dem vermutlichen Raser auf der Schliche und zeichnet dabei den Tempoverstoß mit einer Videokamera auf. Anders als bei Messungen via Radar, Lichtschranke und Laser beträgt der Toleranzabzug im Rahmen einer ProvViDa-Ermittlung 5 km/h bei Geschwindigkeiten von unter 100 km/h und 5 % bei einem Tempo von über 100 km/h. Damit sollen die Messergebnisse, die im Zuge von Aufnahmen aus einem fahrenden Polizeiwagen zustande gekommen und daher vergleichsweise anfälliger für Ungenauigkeiten sind, ausgeglichen werden.
Darum sind Blitzer in der 30er-Zone richtig und wichtig!
Geblitzt zu werden ist ein großes Ärgernis für jeden Fahrer - erst recht, wenn wie in der Tempo-30-Zone im Höchstfall sogar ein Bußgeld von 800 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und drei Monate Fahrverbot auf dem Bußgeldbescheid ausgewiesen sind. Aber Hand aufs Herz: Möchten Sie nicht auch, dass Ihre Kinder auf dem Schulweg oder im Umfeld von Kindergärten sicher vor Temposündern sind? Und ist es nicht schöner, wenn Sie in Ihrem Garten nicht immer das Dröhnen der Motoren von PS-süchtigen Rasern in den Ohren haben?
Aus diesen Gründen gibt es die 30er-Zone und verwandte Konzepte wie das des verkehrsberuhigten Bereiches mit Schrittgeschwindigkeits-Regelung für Kraftfahrer. Wer beim Flanieren durch die Innenstadt gerne ein entspanntes Flair erleben möchte, kann sich zudem über den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich freuen: Bei diesem alternativen Modell der Tempo-30-Zone darf höchstens 20 km/h gefahren werden. Für Autofahrer, die schnell vorankommen wollen, gibt es ja immer noch die dafür besser geeigneten Kreis-, Landes- und Bundesstraßen, auf denen Tempo-30-Zonen ein Tabu sind.
Tempo-30-Zone: Vorfahrt, Parken & Co.
Ein weiteres Charakteristikum einer 30er-Zone ist die ausschließlich angewandte Verkehrsregel "rechts vor links". Vorfahrtsschilder gibt es nicht, außer in Ausnahmefällen, um zum Beispiel Bussen die Vorfahrt zu gewähren. Auch dürfen Tempo-30-Zonen nicht dort errichtet werden, wo Ampelanlagen den Verkehr auf einer Kreuzung oder Einmündung regeln. Das Parken wird demgegenüber nach den üblichen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung gehandhabt, ist grundsätzlich erlaubt, wird bei Verstößen aber mit den üblichen Sanktionen geahndet.
Geblitzt in der Tempo-30-Zone – wir helfen schnell und kompetent!
Bei Geschwindigkeits- oder Überholverstößen sowie Rotlicht-, Abstands-, Vorfahrt- und Handyvergehen können Sie Bußgeldbescheid und Anhörungsbogen bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.