Beim Telefonieren geblitzt
Zu sehr aufs Gaspedal getreten und gleichzeitig das Handy in der Hand gehalten? Und dabei wurden Sie geblitzt? Es ist alles schon mal vorgekommen. Jetzt stellt sich für den Betroffenen die Frage, welche Auswirkung ein Blitzerfoto mit zwei dokumentierten Verstößen auf die Vorwürfe im Bußgeldbescheid hat. Was der Gesetzgeber dazu sagt und welche Strafen auf den Fahrer zukommen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Kurz und knapp
Wie zwei gleichzeitige Verstöße sanktioniert werden…
Für Fälle wie diesen gibt es eine Regelung. Wenn einem Pkw-, Lkw- oder Motorradfahrer vorgeworfen wird, zwei Verkehrsordnungswidrigkeiten zur selben Zeit begangen zu haben, wird als Grundlage das Bußgeld des schwerwiegenderen Verstoßes herangezogen und dieses nochmals angemessen erhöht. Soweit hierbei auch Einträge im Fahreignungsregister in Betracht kommen, wird das schwerere Delikt bepunktet.
Wer zum Beispiel wegen eines Tempo- oder Rotlichtverstoßes geblitzt wurde und dabei gleichzeitig am Steuer telefoniert hat, zahlt die Geldbuße für das schwerwiegendere Delikt sowie eine angemessene Erhöhung.
Bußgeldtabelle Telefon
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt | ||||||
… beim Führen eines Fahrzeugs | 100 € | 1 Punkt | - | |||
… mit Gefährdung | 150 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
… mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
Beim Führen eines Kraftfahrzeuges verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt | 75 € | 1 Punkt | - |
Aus eins mach zwei – zahlen Sie nicht doppelt!
In der Regel wird die Strafverfolgung beider Vergehen in einem Bußgeldbescheid zusammengefasst. Es kann jedoch vorkommen, dass unterschiedliche Zuständigkeiten von Kommunen oder Polizei dazu führen, dass die Bußgeldbescheide für jeden Verstoß separat erlassen werden. Werden Sie dabei aufgefordert, beide Geldbußen in voller Höhe zu zahlen, kann sich eine Anfechtung der Bußgeldforderungen mithilfe eines erfahrenen Anwalts durchaus lohnen.
Lassen Sie Bußgeldvorwürfe über Geblitzt.de prüfen
Auf Geblitzt.de haben Sie die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bei einem Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Vorfahrt-, Abstands-, Überhol-, Halte-, Park- oder Handyverstoß einzureichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.