Auf den Blitzer folgt das Bußgeld
Einmal kurz abgelenkt und schon hat es geblitzt! Das kann – auch wenn man zu den vorsichtigen Fahrern im Straßenverkehr gehört – jedem mal passieren. Was der Verkehrsverstoß kosten wird, steht im Bußgeldbescheid, den man in der Regel wenige Wochen nach dem Vergehen in den Händen hält. Insbesondere bei hohen Summen oder finanziellen Engpässen gibt es Betroffene, die nicht zahlen wollen oder können. Lesen Sie hier, warum man besser Einspruch gegen die Vorwürfe erheben sollte, als schlicht gar nicht zu bezahlen.
Bußgeld: Ab 60 Euro aufwärts …
Bußgelder sind kein Pappenstiel. Die Skala fängt bei 60 Euro an und reicht bis zu einem Betrag in Höhe von 1000 Euro. Ein Bußgeld dieser Größenordnung kann beispielsweise Wiederholungstätern von Delikten wie Alkohol am Steuer drohen. Grundsätzlich können neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot verhängt werden. Im Straßenverkehr kommt es zumeist zu Bußgeldern wegen Geschwindigkeitsverstößen. Aber auch andere Delikte wie das Fahren bei Rot über eine Ampel, Handy am Steuer sowie Abstands- und Überholverstöße führen häufig zum Erlass eines Bußgeldbescheides.
Bußgeldmuffel werden abgemahnt
Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat, muss entweder innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der 14-tägigen Einspruchsfrist bezahlen oder kann rechtzeitig Einspruch gegen die Vorwürfe erheben. Dafür gibt es viele gute Gründe, wie Fehler in der Beweisführung oder eine Verjährung der Bußgeldvorwürfe. In der Folge wird auf juristischem Weg geklärt, ob der Einspruch zum Erfolg führt.
Den Bußgeldbescheid stattdessen zu ignorieren und die Zahlung einfach zu verweigern, kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Zunächst erhält der Betroffene üblicherweise sechs Wochen nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Mahnung. Diese beinhaltet die erneute Aufforderung zur Zahlung des Bußgeldes inklusive einer Mahngebühr in Höhe von fünf Euro.
Gerichtsvollzieher & Erzwingungshaft
Wenn der beschuldigte Fahrer bzw. die Fahrerin auch darauf nicht reagiert, kann im nächsten Schritt ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden. Im Zuge dessen wird ein Gerichtsvollzieher die Liquidität des Betroffenen überprüfen, um festzustellen, ob der ausstehende Geldbetrag eingetrieben werden kann. Daher muss der Betroffene mithilfe einer eidesstattlichen Versicherung Auskunft über vorhandenes Vermögen und Besitz erteilen. Auf dieser Basis kann der Gerichtsvollzieher dann entsprechende Pfändungen vornehmen.
Besteht die Möglichkeit einer Zahlung und diese wird verweigert, kann das Gericht eine Erzwingungshaft erwirken. Eine solche Haftstrafe beläuft sich in der Regel auf 14 Tage, kann bei Ersttätern aber auch bis zu sechs Wochen und bei Wiederholungstätern bis zu drei Monaten andauern. Sobald der Betroffene allerdings einlenkt und zahlt oder den ausstehenden Bußgeldbetrag von einer weiteren Person begleichen lässt, wird die Haft aufgehoben. Gibt es nichts zu pfänden, ist die betroffene Person von der Zahlungspflicht entbunden.
Ein Bußgeld nicht fristgerecht zu bezahlen, kann zu einer Mahnung bis hin zur Erzwingungshaft des Betroffenen führen.
Bußgeld auf Raten zahlen
Die Erzwingungshaft wird im Rahmen eines nicht gezahlten Bußgeldes allerdings nur sehr selten angewendet. Hat ein Betroffener zum Beispiel zum Zeitpunkt der Bußgeldforderung nur ein geringes Vermögen zur Verfügung, kann er einen schriftlichen Antrag auf Ratenzahlung bei der zuständigen Bußgeldbehörde stellen.
So kann sichergestellt werden, dass die Bußgeldforderung auch mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Adressaten vereinbar ist. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag zeitnah und mit beigefügten Belegen wie Gehaltsnachweisen und Kontoauszügen gestellt werden muss.
Verwarnungsgeld nicht bezahlt – was nun?
Geringfügige Vergehen im Straßenverkehr werden nur mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis 55 Euro sanktioniert. Doch aufgepasst! Wer einen Strafzettel erhält und den Betrag nicht innerhalb von einer Woche zahlt, bekommt stattdessen einen Bußgeldbescheid. Das darin geforderte Bußgeld und die zusätzlich anfallenden Bearbeitungsgebühren sind in jedem Fall höher. Allerdings bieten sich dem Betroffenen nun auch die Option, einen Einspruch einzulegen, was bei einer Verwarnung nicht möglich ist.
Professionelle Hilfe bei Bußgeldvorwürfen von Geblitzt.de
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Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.