Neue Bußgelder auch bei Halte- und Parkverstößen
Am 28. April 2020 tritt die StVO-Novelle in Kraft und geht unter anderem härter gegen Park- und Halteverstöße vor. Aber nicht nur Falschparker müssen mit höheren Sanktionen rechnen. Auch, derjenige, der die Geschwindigkeit überschreitet, sollen nun im Vergleich zur alten Version der StVO doppelt so viel zahlen. Das Motto der neuen StVO ist: „Wir machen den Straßenverkehr noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter“. Daher sollen auch Radfahrer ab jetzt besser geschützt werden. Welche genauen Änderungen die StVO-Novelle im Bezug zum Falschparken mit sich bringt, erklärt Ihnen folgender Beitrag.
Neue StVO-Regeln: Halten & Parken
In zweiter Reihe parken, um kurz etwas zu erledigen oder jemanden rauszulassen, war schon vor der StVO-Novelle nicht gestattet. Bisher drohten aber nur 15 Euro Bußgeld fürs Halten und 20 Euro fürs Parken. Mit der neuen StVO kann das Halten in zweiter Reihe oder auf Schutzstreifen sowie Parken auf Geh- und Radwegen deutlich härter bestraft werden. Bis zu 100 Euro können nun dafür anfallen. Wer auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss statt mit 35 mit 55 Euro rechnen. Zudem ist ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt worden und Parken in scharfen Kurven beziehungsweise an übersichtlichen Stellen kostet künftig 35 statt 15 Euro. Die folgende Tabelle vergleicht die alten und neuen Sanktionen, die bei Park- oder Halteverstößen verhängt werden können.
Delikt | Bußgeld | Punkte | ||||||||
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bis zum 27.04.2020 | ab dem 28.04.2020 | ab dem 09.11.2021 | bis zum 27.04.2020 | ab dem 28.04.2020 | ab dem 09.11.2021 | |||||
Parken in oder vor Feuerwehrzufahrten | 35 € | 55 € | 55 € | - | - | - | ||||
Parken auf einem Behindertenparkplatz | 35 € | 55 € | 55€ | - | - | - | ||||
Parken und Halten in zweiter Reihe | 15 € | 55 € | 55 € | - | - | - | ||||
Parken und Halten in zweiter Reihe mit Behinderung | 25 € | bis zu 110 € | bis zu 80 € | - | 1 Punkt | 1 Punkt | ||||
Halten auf dem Schutzstreifen und in zweiter Reihe | 15 € | bis zu 100 € | bis zu 100 € | - | 1 Punkt | bis zu 1 Punkt | ||||
Parken an unübersichtlichen Stellen | 15 € | 35 € | bis zu 100 € | - | - | bis zu 1 Punkt | ||||
Verursachen von unnötigem Lärm oder Abgasbelästigung | 10 € | 80 € | 80 € | - | - | - | ||||
Unzulässiges Befahren einer Umweltzone | 80 € | 100 € | 100 € | - | - | - |
Weitere StVO-Änderungen
Nicht nur Halte- und Parkverstöße können mit der StVO-Novelle teuer werden. Denn in Sachen Geschwindigkeit werden Autofahrer bereits ab einer Überschreitung ab 21 km/h innerorts und ab 26 km/h außerorts mit einem Monat Fahrverbot bestraft. Auch die Rettungsgasse steht im Fokus der erneuerten StVO. Wer keine bildet, dem drohen 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte sowie nunmehr zusätzlich ein Fahrverbot. Eine weitere Änderung gibt es bezüglich des Mindestabstands zu Fußgängern, E-Scootern und Fahrrädern. Beim Überholen gelten nun 1,5 Meter Abstand innerorts und 2 Meter außerorts. Wer dachte, dass das schon immer galt, liegt falsch. Denn in der vorherigen Version der StVO heißt es nur: „ausreichend Seitenabstand“.
Um Unfälle zu vermeiden, sollen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechts-Abbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Weiterhin werden sowohl ein neues Verkehrszeichen mit dem Überholverbot von Zweirädern sowie eine Regelung des grünen Pfeils für Fahrradfahrer eingeführt. Neben dem geplanten Grünpfeilschild nur für Radfahrer dürfen diese auch bei normalen grünen Pfeilen von einem Radweg oder Fahrstreifen rechts abbiegen. Ein weiteres Zusatzschild gibt es für die neue Fahrradzone. In dieser sind nur Radfahrer erlaubt und es gilt Tempo 30. Da auch Lastenfahrräder sich immer größerer Beliebtheit erfreuen, soll es ein entsprechendes Symbol „Lastenfahrrad“ geben. Mit den Schildern können dann künftig eigene Parkflächen und Ladezonen nur für die Lastenräder ausgewiesen werden.
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