Darf ich geblitzt werden?
Viele Verkehrsteilnehmer fragen sich zurecht, ob es generell erlaubt ist, von einem Blitzer fotografiert zu werden - schließlich ist Datenschutz spätestens seit der Omnipräsenz des Internets in aller Munde. Tatsächlich aber tangiert das Thema die Legalität von Blitzerfotos nicht. Die deutschen Bußgeld- und Polizeibehörden haben das Recht, Sie bei einem Verkehrsvergehen zu blitzen und Ihre personenbezogenen Daten zwecks Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten zu verwenden.
Blitzen trotz DSGVO?
Auch das Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 25. Mai 2018 ändert nichts an der Befugnis der Behörden Sie zu blitzen. Natürlich dürfen Ihre Daten - und damit auch das Blitzerfoto - zu keinem anderen Zweck genutzt werden und müssen nach Einstellung oder Beendigung des Bußgeldverfahrens innerhalb einer von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Frist wieder gelöscht werden.
Die Antwort ist eindeutig: Sie dürfen zwecks Messung und Verfolgung von Verstößen im Straßenverkehr geblitzt werden.
Geblitzt werden und die Folgen für den Fahrer
Es darf also geblitzt werden! Und wer an einer Ampel über Rot gefahren oder in die Blitzerfalle einer Geschwindigkeitsmessung getappt ist, muss mit einem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid rechnen. Werden die Vorwürfe nicht angefochten, drohen dem Betroffenen Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und sogar Fahrverbot und Führerscheinentzug. Auch Abstandsverstöße und am Steuer telefonieren, kann den Fahrer teuer zu stehen kommen. Noch gravierender sind die Auswirkungen, wenn Sie sich in der Probezeit befinden – hier führen Tempoverstöße oder Alkoholmissbrauch deutlich schneller zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Geblitzt – was nun? Wir helfen schnell & direkt!
Wenn Ihnen ein Geschwindigkeitsverstoß, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt-, Halte-, Park- oder Handyvergehen zur Last gelegt wird, kann ein Bußgeldverfahren oft nur mit juristischem Bestand abgewendet werden. Hier kommt der Service von Geblitzt.de ins Spiel - reichen Sie einfach Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ein. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.