• Lesedauer:3 min Lesezeit

Mit Mietwagen geblitzt

Mieten schützt vor Blitzern nicht! Ganz gleich, ob während einer Probe­fahrt mit dem flotten Vorführ­modell Ihrer Wahl oder am Steuer des Pkw einer Autover­mietung – wer hier geblitzt wurde, muss mit Post von der Bußgeld­stelle rechnen. Wie die Fahrzeug­halter in solchen Fällen verfahren und was Sie dagegen tun können, soll im Folgenden erläutert werden.

Kurz und knapp

Dieses Video ist im erwei­terten Daten­schutz­modus von Youtube einge­bunden, der das Setzen von Youtube-Cookies solange blockiert, bis ein aktiver Klick auf die Wiedergabe erfolgt. Mit Klick auf den Wiedergabe-Button erteilen Sie Ihre Einwil­ligung darin, dass Youtube auf dem von Ihnen verwen­deten Endgerät Cookies setzt, die auch einer Analyse des Nutzungs­ver­haltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen können. Näheres zur Cookie-Verwendung durch Youtube finden Sie in der Cookie-Policy von Google unter "Techno­logien".

Erfahre mehr in der Daten­schutz­er­klärung von YouTube. 

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Mit dem Leihwagen geblitzt – was nun?

Wer mit dem Mietwagen zu schnell gefahren oder an einer roten Ampel geblitzt worden ist, wird in der Regel auch dafür belangt. Denn die zuständige Behörde ermittelt über das Kennzeichen den Halter des Fahrzeuges – also den Autoverleih – der wiederum anhand von Abhol- und Rückga­be­zeiten genau feststellen kann, wer zum Zeitpunkt des Verkehrs­ver­stoßes der Fahrer war. Die Kosten für den geblitzten Fahrer eines Mietwagens weichen nicht von den üblichen Bußgeld­ka­talog-Sanktionen eines Tempo- oder Rotlicht­ver­stoßes ab. Das gilt natürlich auch, wenn Sie mit dem Handy am Steuer erwischt wurden oder den Abstand nicht einge­halten haben.

Mietfahrzeug wird auf einer Straße geblitzt. Fahrer ist außer sich.

Verkehrs­verstoß mit dem Mietwagen - zusätz­liche Kosten!

Doch bei den Blitzer-Strafen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder einem Fahrverbot bleibt es häufig nicht, wenn Sie als Fahrer eines Mietwagens geblitzt wurden. Als Entschä­digung für den Mehraufwand bei der Ermittlung des Verkehrs­sünders verlangen die Mietwa­gen­an­bieter eine Service­pau­schale von bis zu 30 Euro. Die Aufschläge bei Carsharing-Anbietern sind übrigens deutlich geringer. Im Falle eines erfolg­reichen Einspruchs gegen die Bußgeld­vor­würfe wird aber in jedem Fall auch die Bearbei­tungs­gebühr zurückerstattet.

Auch als Fahrer eines Mietwagens erwarten Sie bei einem Verkehrs­verstoß die entspre­chenden Sanktionen – inklusive einer Bearbei­tungs­gebühr des Autoverleihs

Eine Möglichkeit, diese Extra­kosten zu vermeiden, gibt es aller­dings: Melden Sie den Verkehrs­verstoß selbst bei der Polizei, kann der Umweg über die Mietwa­gen­firma umgangen werden. Dafür müssten Sie sich Ihres Vergehens aller­dings sehr sicher sein, um nicht im Zweifel schla­fende Hunde zu wecken – wenn Sie zum Beispiel eine Überschreitung des Tempo­limits angeben, die gar nicht erfasst wurde.

Bußgeld für Mietwa­gen­fahrer – Geblitzt.de hilft kompetent & direkt!

Die gute Nachricht: Auch wenn Sie mit einem Mietwagen geblitzt wurden, sind wir für Sie da. In Fällen von Geschwin­dig­keits­ver­stößen sowie Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt-, Halte-, Park- und Handy­ver­gehen können Sie Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.