Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr - OWIG
Kein Mensch ist ohne Fehl und Tadel. In der Mietwohnung die Musik aufdrehen, stundenlang den Hammer kreisen lassen, die Nachbarn mit Grillqualm vom Balkon belästigen oder im öffentlichen Raum trotz Verbotsschild eine Zigarette rauchen – all das sind Handlungen, die in der Regel ohne bösen Vorsatz geschehen, aber dennoch das Miteinander stören können.
Wird der Verursacher angezeigt oder auf frischer Tat ertappt, droht ihm ein Verwarnungs- oder Bußgeld als Folge einer Ordnungswidrigkeit. Diese ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) als geringfügige Verletzung von Recht und Gesetz definiert. Auch das Verkehrsrecht kennt diesen Terminus nur allzu gut. Was es mit Ordnungswidrigkeiten auf deutschen Straßen auf sich hat, wann die Verjährung eintritt und was Sie machen können, wenn der Postbote einen Bußgeldbescheid überbringt, ist im Folgenden näher erläutert.
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt (§ 1 Absatz 1 OWiG).
Häufig begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten …
Von den registrierten Verkehrsvergehen innerorts wie außerorts sind Tempoverstöße, das Fahren über eine rote Ampel, Abstandsverstöße und immer häufiger auch das Telefonieren am Steuer zahlenmäßig ganz weit vorne zu finden. In deren Folge kann ein Bußgeldbescheid erlassen werden, bei dem der Fahrer mindestens 60 Euro zu berappen hat und je nach Schwere der Tat auch mit Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg und einem Fahrverbot oder sogar Entzug des Führerscheins rechnen sollte.
Als drastisches Beispiel sei die Überschreitung des Tempolimits um mehr als 70 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften genannt: Hier fallen 800 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot an. Mit einem Verwarnungsgeld, das nie mehr als 55 Euro beträgt und auch keine Nebenfolgen hat, kommt der Betroffene nur bei geringfügigen Vergehen wie Geschwindigkeitsverstößen unter 16 km/h davon.
Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro (§ 17 Absatz 1 OWiG).
Mögliche Schreiben der Behörde
Die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Da es aber bei einer erfassten Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr um Einnahmen für Länder und Gemeinden geht, können Betroffene davon ausgehen, dass Ihnen nach einem Verkehrsverstoß Post ins Haus flattert.
Lesen Sie deshalb immer sorgfältig das an Sie gerichtete Schriftstück durch und ordnen Sie dieses in eines der möglichen Schreiben bezüglich einer Ordnungswidrigkeit ein.
- 1. Verwarnung mit / ohne Verwarnungsgeld
Bei einer Verwarnung können bis zu 55 Euro auf einen zukommen. Sie wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten verhängt. Verstöße, die darüber hinausgehen, haben ein Bußgeldverfahren mit höheren Sanktionen zur Folge. Bei einer Verwarnung würden wir empfehlen, diese immer zu begleichen. Denn dabei erfolgen keine weiteren Eintragungen beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beziehungsweise dem Verkehrszentralregister (Fahreignungsregister) in Flensburg.
- 2. Zeugenfragebogen / Fragebogen zur Fahrerermittlung
Einen Zeugenfragebogen bekommt der Halter eines Fahrzeuges zugeschickt, wenn die Behörde nicht eindeutig ermitteln konnte, wer am Steuer saß. Denn der Fahrzeughalter ist der gesetzliche Ansprechpartner. Den Zeugenfragebogen können Sie selbstständig und nur mit den Personalien des entsprechenden Fahrzeugführers ausfüllen. In das Feld „Angaben zur Sache“ können Sie schreiben: „wahrscheinlich ist die genannte Person gefahren“. Da es beim Thema Zeugenfragebogen aber auch noch andere Szenarien gibt, haben wir alle Information zu einem solchen Schreiben hier zusammengefasst.
Der Anhörungsbogen ist Teil des Vorverfahrens in einem Bußgeldverfahren. Er gibt dem vermeintlichen Verursacher eines Verstoßes die Möglichkeit, sich zu äußern. Verkehrsteilnehmer sollten aber vorsichtig sein und keine Angaben zum Tathergang machen, die sie sich selbst belasten könnten. Nach einem Anhörungsbogen folgt meist ein Bußgeldbescheid. Daher können Sie bereits den Anhörungsbogen bei Geblitzt.de einreichen. So stellen Sie sicher, dass Sie keinerlei Fristen verpassen. Mehr Informationen zum Anhörungsbogen erhalten Sie hier.
- 4. Bußgeldbescheid
Zu guter Letzt gibt es noch den Bußgeldbescheid. Haben Sie diesen erhalten, sollten Sie das Bußgeldverfahren prüfen lassen. Denn viele Bußgeldbescheide und -verfahren sind fehlerhaft oder zumindest in Zweifel zu ziehen. Falsche Messergebnisse oder nicht ausreichend belegte Vorwürfe sind leider keine Seltenheit.
Ihren Bußgeldbescheid zu einer Ordnungswidrigkeit können Sie über Geblitzt.de prüfen lassen. Klicken Sie einfach auf „Unterlagen einreichen“ und füllen Sie das Formular aus. Danach erhalten Sie eine Vollmacht für eine der Partnerkanzleien, die Sie unterschrieben zurücksenden. Alle weiteren Details zum Ablauf werden genau erläutert und während des Verfahrens hauptsächlich per E-Mail kommuniziert.
Kann eine Ordnungswidrigkeit verjähren?
Bei einem Bußgeldverfahren gibt es für beide Parteien gesetzliche Fristen, die einzuhalten sind. So muss die Behörde den Bescheid innerhalb von drei Monaten erlassen – andernfalls ist die Tat in der Regel verjährt und es können keine Sanktionen mehr verhängt werden. Eine Anhörung verlängert die Verjährungsfrist allerdings um weitere drei Monate. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Aspekte, welche die Verjährungsfrist verlängern.
Wird das Schreiben der Behörde rechtzeitig zugestellt, hat der Betroffene immerhin noch vierzehn Tage Zeit, seinen Einspruch einzulegen. Nur so können Sie oder Ihr beauftragter Anwalt Einsicht in die Bußgeldakte nehmen, um die Vorwürfe zu bewerten und erfolgreich anzufechten.
Von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat
Die zugrundeliegende rechtswidrig vorwerfbare Handlung einer Ordnungswidrigkeit grenzt sich von der Straftat dadurch ab, dass man für letztgenannte ein hohes Maß an krimineller Energie benötigt. Es gibt Verstöße im Straßenverkehr, die in den Bereich einer Straftat fallen, auch weil der Vorsatz in manchen Fällen nicht von der Hand zu weisen ist. Dazu zählen unter anderem die Teilnahme an illegalen Autorennen, Nötigung eines anderen Verkehrsteilnehmers, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss.
Hilfe bei OWI Einspruch, Punkten & Fahrverboten mit Geblitzt.de
Wer im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit im Bußgeldbereich (> 60 Euro) begangen haben soll, kann die Vorwürfe der Bußgeldstelle über Geblitzt.de prüfen lassen. Unsere Partnerkanzleien helfen in Fällen von Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt-, Halte-, Park- und Handyverstößen, § 17 OWiG - Höhe der Geldbuße, jetzt schnell und kompetent.
Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quelle: Ordnungswidrigkeit Anhörungsbogen