• Lesedauer:6 min Lesezeit

Ordnungs­wid­rigkeit im Straßen­verkehr - OWIG

Kein Mensch ist ohne Fehl und Tadel. In der Mietwohnung die Musik aufdrehen, stundenlang den Hammer kreisen lassen, die Nachbarn mit Grill­qualm vom Balkon beläs­tigen oder im öffent­lichen Raum trotz Verbots­schild eine Zigarette rauchen – all das sind Handlungen, die in der Regel ohne bösen Vorsatz geschehen, aber dennoch das Mitein­ander stören können.

Geldscheine die eine Ordnungswidrikeit im Straßenverkehr bezahlen sollen

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.


Wird der Verur­sacher angezeigt oder auf frischer Tat ertappt, droht ihm ein Verwarnungs- oder Bußgeld als Folge einer Ordnungs­wid­rigkeit. Diese ist im Gesetz über Ordnungs­wid­rig­keiten (OWiG) als gering­fügige Verletzung von Recht und Gesetz definiert. Auch das Verkehrs­recht kennt diesen Terminus nur allzu gut. Was es mit Ordnungs­wid­rig­keiten auf deutschen Straßen auf sich hat, wann die Verjährung eintritt und was Sie machen können, wenn der Postbote einen Bußgeld­be­scheid überbringt, ist im Folgenden näher erläutert.

§ 1 Absatz 1 OWiG

Eine Ordnungs­wid­rigkeit ist eine rechts­widrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbe­stand eines Gesetzes verwirk­licht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt (§ 1 Absatz 1 OWiG).

Häufig begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten …

Von den regis­trierten Verkehrs­ver­gehen innerorts wie außerorts sind Tempo­ver­stöße, das Fahren über eine rote Ampel, Abstands­ver­stöße und immer häufiger auch das Telefo­nieren am Steuer zahlen­mäßig ganz weit vorne zu finden. In deren Folge kann ein Bußgeld­be­scheid erlassen werden, bei dem der Fahrer mindestens 60 Euro zu berappen hat und je nach Schwere der Tat auch mit Punkten im Fahreig­nungs­re­gister in Flensburg und einem Fahrverbot oder sogar Entzug des Führer­scheins rechnen sollte.


Als drasti­sches Beispiel sei die Überschreitung des Tempo­limits um mehr als 70 km/h innerhalb geschlos­sener Ortschaften genannt: Hier fallen 800 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot an. Mit einem Verwar­nungsgeld, das nie mehr als 55 Euro beträgt und auch keine Neben­folgen hat, kommt der Betroffene nur bei gering­fü­gigen Vergehen wie Geschwin­dig­keits­ver­stößen unter 16 km/h davon.

§ 17 Absatz 1 OWiG

Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro (§ 17 Absatz 1 OWiG).

Mögliche Schreiben der Behörde

Die Verfolgung einer Ordnungs­wid­rigkeit liegt im Ermessen der zustän­digen Behörde. Da es aber bei einer erfassten Ordnungs­wid­rigkeit im Straßen­verkehr um Einnahmen für Länder und Gemeinden geht, können Betroffene davon ausgehen, dass Ihnen nach einem Verkehrs­verstoß Post ins Haus flattert.

Lesen Sie deshalb immer sorgfältig das an Sie gerichtete Schrift­stück durch und ordnen Sie dieses in eines der möglichen Schreiben bezüglich einer Ordnungs­wid­rigkeit ein.

  • 1. Verwarnung mit / ohne Verwarnungsgeld

Bei einer Verwarnung können bis zu 55 Euro auf einen zukommen. Sie wird bei gering­fü­gigen Ordnungs­wid­rig­keiten verhängt. Verstöße, die darüber hinaus­gehen, haben ein Bußgeld­ver­fahren mit höheren Sanktionen zur Folge. Bei einer Verwarnung würden wir empfehlen, diese immer zu begleichen. Denn dabei erfolgen keine weiteren Eintra­gungen beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bezie­hungs­weise dem Verkehrs­zen­tral­re­gister (Fahreig­nungs­re­gister) in Flensburg.

Einen Zeugen­fra­ge­bogen bekommt der Halter eines Fahrzeuges zugeschickt, wenn die Behörde nicht eindeutig ermitteln konnte, wer am Steuer saß. Denn der Fahrzeug­halter ist der gesetz­liche Ansprech­partner. Den Zeugen­fra­ge­bogen können Sie selbst­ständig und nur mit den Perso­nalien des entspre­chenden Fahrzeug­führers ausfüllen. In das Feld „Angaben zur Sache“ können Sie schreiben: „wahrscheinlich ist die genannte Person gefahren“. Da es beim Thema Zeugen­fra­ge­bogen aber auch noch andere Szenarien gibt, haben wir alle Infor­mation zu einem solchen Schreiben hier zusammengefasst.

Der Anhörungs­bogen ist Teil des Vorver­fahrens in einem Bußgeld­ver­fahren. Er gibt dem vermeint­lichen Verur­sacher eines Verstoßes die Möglichkeit, sich zu äußern. Verkehrs­teil­nehmer sollten aber vorsichtig sein und keine Angaben zum Tathergang machen, die sie sich selbst belasten könnten. Nach einem Anhörungs­bogen folgt meist ein Bußgeld­be­scheid. Daher können Sie bereits den Anhörungs­bogen bei Geblitzt.de einreichen. So stellen Sie sicher, dass Sie keinerlei Fristen verpassen. Mehr Infor­ma­tionen zum Anhörungs­bogen erhalten Sie hier.

  • 4. Bußgeld­be­scheid

Zu guter Letzt gibt es noch den Bußgeld­be­scheid. Haben Sie diesen erhalten, sollten Sie das Bußgeld­ver­fahren prüfen lassen. Denn viele Bußgeld­be­scheide und -verfahren sind fehlerhaft oder zumindest in Zweifel zu ziehen. Falsche Messergeb­nisse oder nicht ausrei­chend belegte Vorwürfe sind leider keine Seltenheit.


Ihren Bußgeld­be­scheid zu einer Ordnungs­wid­rigkeit können Sie über Geblitzt.de prüfen lassen. Klicken Sie einfach auf „Unter­lagen einreichen“ und füllen Sie das Formular aus. Danach erhalten Sie eine Vollmacht für eine der Partner­kanz­leien, die Sie unter­schrieben zurück­senden. Alle weiteren Details zum Ablauf werden genau erläutert und während des Verfahrens haupt­sächlich per E-Mail kommuniziert.

Kann eine Ordnungs­wid­rigkeit verjähren?

Bei einem Bußgeld­ver­fahren gibt es für beide Parteien gesetz­liche Fristen, die einzu­halten sind. So muss die Behörde den Bescheid innerhalb von drei Monaten erlassen – andern­falls ist die Tat in der Regel verjährt und es können keine Sanktionen mehr verhängt werden. Eine Anhörung verlängert die Verjäh­rungs­frist aller­dings um weitere drei Monate. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Aspekte, welche die Verjäh­rungs­frist verlängern.


Wird das Schreiben der Behörde recht­zeitig zugestellt, hat der Betroffene immerhin noch vierzehn Tage Zeit, seinen Einspruch einzu­legen. Nur so können Sie oder Ihr beauf­tragter Anwalt Einsicht in die Bußgeldakte nehmen, um die Vorwürfe zu bewerten und erfolg­reich anzufechten.

Von der Ordnungs­wid­rigkeit zur Straftat

Die zugrun­de­lie­gende rechts­widrig vorwerfbare Handlung einer Ordnungs­wid­rigkeit grenzt sich von der Straftat dadurch ab, dass man für letzt­ge­nannte ein hohes Maß an krimi­neller Energie benötigt. Es gibt Verstöße im Straßen­verkehr, die in den Bereich einer Straftat fallen, auch weil der Vorsatz in manchen Fällen nicht von der Hand zu weisen ist. Dazu zählen unter anderem die Teilnahme an illegalen Autorennen, Nötigung eines anderen Verkehrs­teil­nehmers, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Hilfe bei OWI Einspruch, Punkten & Fahrver­boten mit Geblitzt.de

Wer im Straßen­verkehr eine Ordnungs­wid­rigkeit im Bußgeld­be­reich (> 60 Euro) begangen haben soll, kann die Vorwürfe der Bußgeld­stelle über Geblitzt.de prüfen lassen. Unsere Partner­kanz­leien helfen in Fällen von Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt-, Halte-, Park- und Handy­ver­stößen, § 17 OWiG - Höhe der Geldbuße, jetzt schnell und kompetent. 


Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.


Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: Ordnungs­wid­rigkeit Anhörungs­bogen