Die Hauptuntersuchen des TÜV – ein Muss für jeden Autofahrer
Eine aktuelle TÜV-Plakette ist nicht nur – im Falle einer Verkehrskontrolle durch die Polizei – sinnvoll, um Bußgelder zu vermeiden. Vielmehr bedeutet das Siegel des Technischen Überwachungsvereins auch, dass Ihr Wagen intakt und daher weniger anfällig für Unfälle ist. Was es kosten kann, den TÜV zu überziehen und worauf Sie sonst noch bei der Hauptuntersuchung achten müssen, soll hier erläutert werden.
§ 29 StVZO: Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung regelt in § 29 die Bestimmungen und Abläufe der Hauptuntersuchung. Mit wenigen Ausnahmen, wie Fahrzeuge der Bundeswehr und Bundespolizei, müssen sich alle Kraftfahrzeuge und Anhänger dieser Inspektion unterziehen. Dabei werden diese “auf ihre Verkehrssicherheit, ihre Umweltverträglichkeit sowie auf Einhaltung der für sie geltenden Bau- und Wirkvorschriften untersucht.” Die Abgasuntersuchung wird zudem nicht mehr separat durchgeführt, sondern ist seit 2010 integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung.
Bei bestimmten Fahrzeugen – wie Lastkraftwagen ab einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 t, Kraftomnibussen mit mehr als acht Fahrgastplätzen und Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 10 t – steht zudem in den meisten Fällen alle sechs Monate eine Sicherheitsprüfung (SP) auf dem Programm. Und zwar zwischen den Hauptuntersuchungen, die bei Personenkraftwagen nach der Erstzulassung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate, angesetzt wird. Fahrer von Lkw und Wohnmobilen müssen je nach Gesamtmasse alle 12 oder 24 Monate zum TÜV, Motorradfahrer und Leichtkraftradfahrer alle 24 Monate.
Wer einen Anhänger besitzt, sollte je nach dessen Gewicht alle 12, 24 oder 36 Monate zur Hauptuntersuchung, während Kraftomnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen genau einmal im Jahr beim TÜV untersucht werden müssen.
Der TÜV-Check: So läuft die Hauptuntersuchung ab
Als Fahrzeughalter sind Sie verpflichtet, Ihr Kraftfahrzeug in den oben genannten Abständen zur Hauptuntersuchung zu bringen. Dort können Sie beiwohnen, wenn der Fachmann Ihr Auto strengstens unter die Lupe nimmt. Im Anschluss erhalten Sie einen Prüfungsbericht für Ihre Unterlagen. Sind keine Mängel vorhanden, wird dies in Ihrem Fahrzeugschein vermerkt und die Prüfplakette am hinteren Kennzeichen Ihres Pkw angebracht. Wurden jedoch bei der Untersuchung wesentliche Mängel offenbar, müssen Sie diese innerhalb eines Monats in einer Werkstatt beheben lassen.
Das Verpassen einer Haupt- und Sicherheitsprüfung oder Fahren ohne gültige TÜV-Plakette kann bis zu 75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.
Mängel können zum Beispiel abgefahrene Reifen, eine fehlerhafte Beleuchtung und Elektrik, Probleme mit den Bremsen oder der Lenkung, Rostschäden am Fahrgestell und unvorschriftsmäßige Abgaswerte beinhalten. Erst wenn die TÜV-Nachuntersuchung ergibt, dass Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist, erhalten Sie die erforderliche Plakette, die Ihnen ermöglicht, mit Ihrem Kraftfahrzeug wieder legal auf deutschen Straßen unterwegs zu sein.
Bußgeldkatalog TÜV
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Sie behoben nicht innerhalb eines Monats die bei dem Fahrzeug festgestellten Mängel. | 10 € | - | - |
Sie unterließen es, das Fahrzeug, das in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin war um bis zu 2 Monate überschritten. | 15 € | - | - |
Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin war um bis zu 2 Monate überschritten. | 15 € | - | - |
Sie unterließen es, das Fahrzeug, das in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten. | 25 € | - | - |
Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten. | 25 € | - | - |
Sie unterließen es, das Fahrzeug, das in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin war um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten. | 60 € | 1 Punkt | - |
Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin war um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten. | 60 € | 1 Punkt | - |
Sie unterließen es, das Fahrzeug, das in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin war um mehr als 8 Monate überschritten. | 75 € | 1 Punkt | - |
Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin war um mehr als 8 Monate überschritten. | 75 € | 1 Punkt | - |
Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten. | 15 € | - | - |
Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin war um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten. | 25 € | - | - |
Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin war um mehr als 8 Monate überschritten. | 60 € | 1 Punkt | - |
Sie führten das Fahrzeug zur Nachprüfung einer Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vor. | 15 € | - | - |
Sie wiesen den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss, nicht durch eine Prüfplakette auf dem amtlichen Kennzeichen nach. | 10 € | - | - |
Sie wiesen den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur Sicherheitsprüfung vorgeführt werden muss, nicht durch eine Prüfmarke in Verbindung mit dem SP-Schild nach. | 10 € | - | - |
Sie sorgten nicht dafür, dass sich die an dem Fahrzeug angebrachte Prüfplakette/Prüfmarke in einem ordnungsgemäßen Zustand befand, insbesondere nicht verdeckt oder verschmutzt war. | 5 € | - | - |
Sie ließen an dem Fahrzeug die amtlichen Kennzeichen nicht entstempeln und lieferten den Fahrzeugschein/Nachweis über die Betriebserlaubnis nicht ab, obwohl der Betrieb infolge fehlender Prüfplakette/Prüfmarke durch die Zulassungsbehörde untersagt war. | 15 € | - | - |
Sie missachteten das Betriebsverbot/die Beschränkung für den Betrieb des Fahrzeuges wegen Fehlens einer gültigen Prüfplakette/Prüfmarke. | 60 € | 1 Punkt | - |
Sie brachten an dem Fahrzeug verbotswidrig Einrichtungen an, die zu Verwechslungen mit der Prüfplakette/Prüfmarke Anlass geben konnten: 10 Euro • Sie bewahrten den Untersuchungsbericht für das Fahrzeug nicht bis zur nächsten Hauptuntersuchung auf oder händigten ihn zuständigen Personen oder der Zulassungsbehörde nicht aus. | 10 € | - | - |
Sie bewahrten den Untersuchungsbericht für das Fahrzeug nicht bis zur nächsten Hauptuntersuchung auf oder händigten ihn zuständigen Personen oder der Zulassungsbehörde nicht aus. | 15 € | - | - |
Sie bewahrten das Prüfprotokoll für das Fahrzeug nicht bis zur nächsten Sicherheitsprüfung auf oder händigten es zuständigen Personen oder der Zulassungsbehörde nicht aus. | 15 € | - | - |
Sie führten kein vorschriftsmäßiges Prüfbuch für das Fahrzeug. | 15 € | - | - |
Sie bewahrten das Prüfbuch für das Fahrzeug nicht bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung auf. | 15 € | - | - |
In Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung beim TÜV gibt eine ganze Reihe an Verstößen, die mit Bußgeldern bis hin zu Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg sanktioniert werden. Je länger Sie einer TÜV-Untersuchung ferngeblieben sind, desto höher fallen die jeweiligen Strafen aus.
Hauptuntersuchung: Kann das nur der TÜV?
Das Wort “TÜV” ist jedem Fahrzeughalter ein Begriff. Dennoch täuscht die Gleichsetzung mit der vom Gesetzgeber angeordneten Hauptuntersuchung darüber hinweg, dass es neben der Marke “TÜV” auch andere staatlich anerkannte Prüfungsorganisationen gibt. Ob Sie Ihren Wagen klassisch vom TÜV überprüfen lassen oder konkurrierenden Gesellschaften wie die DEKRA, GTÜ oder KÜS beauftragen, spielt für das Ergebnis der Hauptuntersuchung keine Rolle. Auch die TÜV-Kosten halten sich bei den verschiedenen Dienstleistern in der Regel die Waage: Für eine Pkw-Hauptuntersuchung beispielsweise zahlt man um die 100 Euro, für die von Krafträdern knapp 70 Euro.
Mit Geblitzt.de Bußgelder und Punkte in Flensburg verhindern
Wir werden zwar nicht bei Verstößen gegen die TÜV-Auflagen tätig. Wohl aber, wenn Sie das Tempolimit überschritten sowie Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt-, Halte-, Park- oder Handyverstöße begangen haben. Den entsprechenden Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid können Sie jetzt online bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
TÜV Süd: Hauptuntersuchung