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Mehr Luft zum Atmen im städti­schen Straßenverkehr

Manche sehen sie als bevor­mun­dende Erzie­hungs­maß­nahme von Vater Staat, andere als unabdingbar für saubere Luft in den Städten – die Rede ist von der Zuordnung von Fahrzeug­typen zu einer Schad­stoff­klasse und den daraus resul­tie­renden Konse­quenzen. Was es mit den Schad­stoff­klassen auf sich hat und welche Rolle dabei das Diesel­fahr­verbot in Deutschland spielt, erfahren Sie im folgenden Artikel.

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Die EU-Abgasnorm

In Deutschland unter­liegt die Einteilung in Schad­stoff­klassen den Bestim­mungen der Europäi­schen Abgasnorm. Aktuell existieren für Perso­nen­kraft­wagen die Schad­stoff­klassen Euro 0 bis Euro 6. Je höher die Klasse, desto geringer ist die Schadstoff-Emission. Unter­schieden wird zudem zwischen Diesel- und Benzin­mo­toren sowie zwischen den einzelnen Fahrzeug­typen wie Pkw, Lkw und Bus sowie Motorrad und Moped.

Und welche Folgen hat nun die Schad­stoff­klasse eines Fahrzeuges für dessen Besitzer? Zum einen zieht eine hohe Stickoxid-Emission des betrof­fenen Kraft­fahr­zeugs auch eine höhere Kfz-Steuer nach sich. Zum anderen hat die Schad­stoff­klasse Einfluss darauf, welche Umwelt­zonen in einem Land be- oder besser durch­fahren werden dürfen, was der nächste Absatz genauer erläutert.

Umwelt­pla­ketten in Deutschland und der EU

Neben den von der Europäi­schen Union vorge­ge­benen Schad­stoff­klassen gibt es hierzu­lande auch eine Einteilung in Schad­stoff­gruppen. Diese sind ausschlag­gebend dafür, ob ein Fahrzeug die grüne, gelbe oder rote Umwelt­pla­kette erhält. Deren Vergabe ist entscheidend für die Gewährung des Zutritts zu den Umwelt­zonen. Auf diese Weise soll die Feinstaub- und Stickoxid-Belastung für die Anwohner reduziert werden.

In deutschen Städten gibt es aktuell 58 Umwelt­zonen. Abgesehen von der in Neu-Ulm, die auch Fahrer mit gelber Plakette Zutritt gewährt, dürfen in den übrigen Umwelt­zonen ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Plakette einfahren. Die Umwelt­pla­ketten werden generell nur für Pkw mit der Euro-Norm 2 bis 6 vergeben – Diesel­fahr­zeuge mit Euro 0 oder Euro 1 sowie Benziner mit veral­tetem Kataly­sator werden erst gar nicht mit einer Plakette bedacht.

Eine Umwelt­pla­kette kann man in der Regel bei der Zulas­sungs­be­hörde oder beim TÜV käuflich erwerben. Wer eine Umweltzone ohne die erfor­der­liche Plakette befährt, erhält zwar keinen Punkt in Flensburg, muss aber mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen. Mittler­weile gibt es in zahlreichen Ländern Europas Umwelt­zonen. Infor­mieren Sie sich daher vor Reise­an­tritt, welche Regelungen im zu besuchenden Urlaubsland gelten und ob bezie­hungs­weise, wo Sie sich gegebe­nen­falls eine Plakette besorgen müssen.

Schad­stoff­klassen & Dieselfahrverbot

Die Umwelt­pla­ketten sind nicht die einzige deutsche Maßnahme, die für saubere Luft in den Städten auf den Weg gebracht worden ist. Gemäß zweier Urteile des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts (BVerwG) in Leipzig vom 27. Februar 2018 sind zudem Fahrverbote, die speziell für Diesel­fahr­zeuge gelten, in besonders belas­teten Städten möglich. Aller­dings können auch hierbei ältere Benziner von dem Verbot betroffen sein.

Einige Städte wie Berlin, Hamburg, Stuttgart und Darmstadt haben das Diesel­fahr­verbot bereits in die Tat umgesetzt. In anderen Städten wie in Mainz und Essen war ein Verbot zwar geplant, wurde aber vorerst gestoppt. In Essen zum Beispiel deshalb, weil das Land Nordrhein-Westfalen und die Bezirks­re­gierung Düsseldorf erfolg­reich Berufung gegen eine Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Gelsen­kirchen pro Fahrverbot eingelegt hatten.

Auch in weiteren Punkten gibt es bezüglich des Diesel­fahr­verbots keine Einheit­lichkeit in den Städten. So sind nicht überall dieselben Fahrzeuge betroffen. Zudem variieren die Anzahl der Verbots­zonen und die Höhe der Bußgelder bei Verstößen. In Berlin etwa kann ein Fahrer mit einem Verwar­nungsgeld in Höhe von 20 Euro davon­kommen, während er in Stuttgart mit einem Bußgeld von knapp über 100 Euro rechnen muss.

Alter­na­tiv­modell blaue Plakette

Alter­nativ zum Diesel­fahr­verbot sprechen sich Organi­sa­tionen wie die Deutsche Umwelt­hilfe seit geraumer Zeit für die Einführung der blauen Plakette aus. Anhand dieser würden Fahrzeuge, die eine zu hohe Luftver­schmutzung verur­sachen, aus bestimmten Umwelt­zonen ausge­schlossen. Das Problem dabei: Zwar würden alle Elektro­autos und alle Benziner mit der Abgasnorm Euro 3 bis 6 die blaue Plakette erhalten – Diesel­fahr­zeuge aber lediglich im Falle einer Zugehö­rigkeit zu Euro 6.

Das wiederum würde zum jetzigen Zeitpunkt einen zu großen Teil der aktuell auf deutschen Straßen fahrenden Diesel – darunter auch viele Berufs­pendler – aus den Innen­städten komplett verbannen. Darin begründet sich wohl unter anderem auch, weshalb der Gesetz­geber, genauso wie zu großen Teilen beim Diesel­fahr­verbot, noch kein grünes Licht für die blaue Plakette gegeben hat.

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