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Im Namen der Umwelt – das Dieselfahrverbot

Vor dem Hinter­grund des Klima­wandels steht längst auch die zur Gewohnheit gewordene Nutzung des eigenen Pkw in der Kritik. Insbe­sondere Autos, die mit Diesel­kraft­stoff fahren, sollen umwelt­freund­licher werden. Darüber hinaus wurde das Diesel­fahr­verbot ins Leben gerufen. In welchen Städten der Anfang gemacht wurde, was Kritiker erwidern und welche Strafen bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Dieselfahrverbot mit Fahrzeugen

Diesel­fahr­verbot: Kontrolle & Bußgeld

Am 27. Februar 2018 entschied das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt (BVerwG) in Leipzig, dass Diesel­fahr­verbote für Fahrzeuge mit einem hohen Stick­oxid­ausstoß in besonders belas­teten Stadt­zentren grund­sätzlich zulässig sind. In einigen deutschen Städten ist das Diesel­fahr­verbot bereits in Kraft getreten. Doch bislang gibt es noch keine einheit­liche Vorge­hens­weise bezüglich der Kontrolle von Verkehrs­teil­nehmern. Die Prüfung der Fahrzeug­pa­piere durch die Polizei ist eine Möglichkeit.
Die dabei verhängten Bußgelder bei Verstoß gegen das Diesel­fahr­verbot variieren. Zum einen können die Städte selbst entscheiden, wie hoch das Bußgeld sein soll. Zum anderen kommt es darauf an, ob das Vergehen mit einem Pkw, Bus oder Lkw begangen wurde. So reicht die Spanne insgesamt von einem Verwar­nungsgeld in Höhe von 20 Euro in Berlin bis hin zu einem Bußgeld in Stuttgart in Höhe 108,50 Euro inklusive Verwaltungsgebühr.
Doch nicht jeder Fahrer eines alten Diesels muss mit einem Bußgeld rechnen. Ausge­nommen vom Diesel­fahr­verbot können je nach Regelung zum Beispiel Anwohner, Fahrer von Rettungs­fahr­zeugen, Fahrzeuge der Bundeswehr, landwirt­schaft­liche Fahrzeuge, Nutzfahr­zeuge der Stadt oder des örtlichen Handwerks, Verkehrs­teil­nehmer mit Schwer­be­hin­der­ten­ausweis sowie Oldtimer mit H-Kennzeichen sein.

Bußgelder wegen Missachtung des Diesel­fahr­verbots variieren je nach Stadt und Fahrzeug zwischen 20 Euro Verwar­nungsgeld und einem Bußgeld von knapp über 100 Euro.

Die blaue Plakette

Einfacher zu kontrol­lieren wäre ein Fahrzeug anhand der viel disku­tierten blauen Plakette als eine Ergänzung zu den bereits vorhan­denen grünen, gelben und roten Umwelt­pla­ketten. Diese würden sich an der Feinstaub­be­lastung, die ein Fahrzeug verur­sacht, orien­tieren und folglich dessen Fahrer die Zufahrt in die in Deutschland vorhan­denen Umwelt­zonen gewähren oder eben nicht. Der Gesetz­geber orien­tiert sich bei den Plaketten an der europaweit verbind­lichen EU-Abgasnorm mit ihren Schad­stoff­klassen von Euro 00 (hoher Schad­stoff­ausstoß) bis Euro 6 (geringer Schadstoffausstoß).
Die blaue Plakette würden neben Elektro­autos auch Diesel­fahr­zeuge der Abgasnorm Euro 6 sowie Benziner der Abgasnorm Euro 3 bis 6 erhalten. Umwelt­or­ga­ni­sa­tionen wie die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) sind für die Einführung einer solchen Plakette. Die Politik hingegen hat sich noch nicht entschieden und bislang kein entspre­chendes Gesetz auf den Weg gebracht. Grund dafür sind auch die im nächsten Absatz aufge­führten Argumente gegen ein Dieselfahrverbot.

Kritik am Dieselfahrverbot

Jede neue Idee ruft auch ihre Kritiker auf den Plan. Diese geben zu bedenken, dass es zu Ausweich­verkehr innerhalb des Stadt­ge­bietes kommen kann, solange lediglich einzelne Straßen­ab­schnitte vom Diesel­fahr­verbot tangiert sind. Nicht im Sinne des Erfinders wäre es zudem, wenn die vom Verbot betrof­fenen Diesel­autos in angren­zende Staaten – in denen kein Diesel­fahr­verbot existiert – expor­tiert würden. Darüber hinaus würde bei Einführung eines bundes­weiten Verbots von rund 15,1 Millionen Diesel­fahr­zeugen (Stand: Januar 2020, KBA) nur ein geringer Prozentsatz die Abgasnorm 6 erfüllen. Eine kosten­in­tensive Nachrüstung oder der Kauf eines Neuwagens wäre nicht für jeden Verkehrs­teil­nehmer reali­sierbar bzw. zumutbar.

Mancherorts wurde ein Diesel­fahr­verbot bereits vor dessen Einführung gestoppt. So hatte das Verwal­tungs­ge­richt Gelsen­kirchen nach einer Klage der Deutschen Umwelt­hilfe ein Verbot für Diesel­fahr­zeuge ab dem Juli 2019 in mehreren Essener Stadt­teilen und für eine Teilstrecke der Autobahn A 40 beschlossen. Doch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bezirks­re­gierung Düsseldorf legten Berufung gegen dieses Urteil ein. Schließlich verkündete das Oberver­wal­tungs­ge­richt (OVG) Münster einen Vergleich, infol­ge­dessen die betei­ligten Parteien auf anderem Wege zu einer schnellst­mög­lichen Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte kommen sollen.

Das Diesel­fahr­verbot: Hier hat es angefangen …

Auch wenn die blaue Plakette bislang keine Anwendung findet, sind Diesel­fah­rerbote in Deutschland wie erwähnt schon existent. Den Anfang machte Hamburg am 01. Juni 2018, gefolgt von Stuttgart (01. Januar 2019 für Auswärtige und 01. April 2019 für Stutt­garter), Darmstadt (01. Juni 2019) und Berlin (seit November 2019). In Mainz wird das Fahrverbot voraus­sichtlich am 01. Oktober 2020 in Kraft treten und in Frankfurt, Köln, Bonn, Essen und Gelsen­kirchen ist ein Diesel­fahr­verbot geplant, aber die Umsetzung noch offen. Zudem unter­scheiden sich die einzelnen Städte auch in Bezug auf die vom Diesel­fahr­verbot betrof­fenen Fahrzeuge, die Anzahl der Verbots­zonen sowie auf die Höhe der Bußgelder.

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