Grundsätzlich finanziert Geblitzt.de die Prüfung und ggf. Einstellung von Bußgeldverfahren nur aus dem deutschen Straßenverkehr.
Folgende Vorwürfe können Sie bei Geblitzt.de einreichen:
Geschwindigkeitsverstoß - Ihnen wird vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben.
Abstandsverstoß - Ihnen wird vorgeworfen, den Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben.
Wechsellichtverstoß, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.) - Ihnen wird vorgeworfen, ein Wechsellichtzeichen oder Dauerlichtzeichen nicht befolgt zu haben.
Mobiltelefonverstoß - Ihnen wird vorgeworfen, während der Fahrt ein Mobiltelefon genutzt zu haben.
Überholverstoß - Ihnen wird vorgeworfen, einen anderen Verkehrsteilnehmer ordnungswidrig überholt zu haben.
Vorfahrtsverstoß - Ihnen wird vorgeworfen, "rechts-vor-links" nicht beachtet, ein Stoppschild überfahren zu haben oder zu schnell an einen Zebrastreifen herangefahren zu sein.
Park- oder Halteverstoß - Ihnen wird vorgeworfen, Ihr Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt oder geparkt zu haben.
Sowohl die Prüfung der gegen Sie erhobenen Vorwürfe als auch die juristische Bewertung Ihres Bußgeldverfahrens erfolgt ausschließlich durch Verkehrsrechtsanwälte in den Partnerkanzleien. Die von Geblitzt.de entwickelte Software unterstützt lediglich administrative Abläufe des Kanzleialltages.
Nein. Die Prüfung von Verwarnungen bzw. Bußgeldverfahren, welche aus einer nicht angenommenen Verwarnung resultieren, finanziert Geblitzt.de nicht.
Bei einer Verwarnung handelt es sich nicht um ein Bußgeldverfahren. Sollte gegen eine Verwarnung Einspruch eingelegt oder die Verwarnung nicht angenommen werden, wird ohne weitere Anhörung ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet.
Das Bußgeldverfahren ist mit zusätzlichen Kosten verbunden - 25,00 Euro für die Verfahrenseröffnung und 3,50 Euro Auslagen. Wird das Bußgeldverfahren gegen Sie nicht eingestellt, müssen Sie diese Kosten zusätzlich zur Höhe der Verwarnung zahlen.
Sollten Sie die Verwarnung begleichen, entstehen Ihnen neben den geringeren Kosten auch keine rechtlichen Konsequenzen. Der Verstoß wird nicht aktenkundig und hat keinen Eintrag im Fahreignungsregister (FAER) zur Folge.
Nein. Ein Zeugenfragebogen bzw. Fragebogen zur Fahrerermittlung wird von einer Bußgeldstelle verschickt, wenn der Fahrzeugführer nicht eindeutig ermittelt werden kann. Dementsprechend gibt es noch keinen Beschuldigten, gegen den ein Bußgeldverfahren eröffnet worden ist. Deshalb können Sie den Service von Geblitzt.de noch nicht in Anspruch nehmen.
In jedem Fall müssen Sie den Namen und Adresse des Fahrzeughalters gegenüber der Bußgeldstelle bestätigen.
- Wenn Sie der Fahrer waren, müssen Sie den Verstoß nicht zugeben und können vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
- Sie waren nicht der Fahrer und der tatsächliche Fahrer ist mit Ihnen verwandt oder verschwägert, dann müssen Sie den Fahrer nicht benennen und können vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
- Ist der Fahrer nicht mit Ihnen verwandt müssen Sie den Fahrer benennen. Relativieren Sie die Angaben zur Sache ("wahrscheinlich ist … gefahren").
Sollte die angegebene Person dann einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, kann sie sich damit bei Geblitzt.de anmelden. Erst nachdem ein Anhörungsbogen versandt bzw. ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, können Anwälte für die beschuldigte Person tätig werden.
Wichtig! Beachten Sie bitte, dass einer Firma das Zeugnisverweigerungsrecht nicht zusteht. Dementsprechend muss eine Firma auch immer den Fahrer benennen. Sollte es sich um ein Firmenfahrzeug handeln lesen Sie bitte diesen Leitfaden für Firmen ».
Ja. Bitte melden Sie sich bereits nach Erhalt eines Anhörungsbogens bei Geblitzt.de an. Die Partnerkanzleien werden fristgerecht alle notwendigen Angaben gegenüber der Bußgeldstelle für Sie tätigen. Jetzt bei Geblitzt.de anmelden & Unterlagen einreichen ».
Nein. Die Firma muss der Bußgeldstelle Auskunft über den Fahrer eines Firmenfahrzeuges geben. Kommt sie dem nicht nach, droht eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage. Sollte der angegebene Fahrer daraufhin einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, kann er sich damit sofort bei Geblitzt.de anmelden.
Weitere Informationen finden Sie in diesem Leitfaden für Firmen ».
Damit ein Bußgeldverfahren auch gerichtlich Bestand hat, muss der Verkehrsverstoß lückenlos dokumentiert sein. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die eine Verfahrenseinstellung oder Strafreduzierung zur Folge haben können. Z.B. müssen Messgeräte korrekt geeicht, aufgebaut und bedient worden sein. Jedes einzelne Verfahren kann Form- und Technikfehler aufweisen, die zu einer Strafmilderung oder Einstellung führen können.
12% der über Geblitzt.de eingereichten und durch die Partnerkanzleien betreuten Fälle werden eingestellt. Bei einem weiteren Drittel besteht die Möglichkeit eine positive Änderung des Strafmaßes zu erreichen. Erfolgsgarantien gibt es jedoch nicht, da es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt.
Alle Daten werden bei Geblitzt.de mit größter Sorgfalt behandelt. In den Nutzungsbedingungen » und der Datenschutzerklärung » erfahren Sie welche Daten erhoben, verarbeitet und ggf. weiter gegeben werden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geblitzt.de finden Sie unter Nutzungsbedingungen ».
Ihre Fall-Nummer (FA-XXX-XXX-XXX) finden Sie auf der anwaltlichen Vollmacht für die Partnerkanzlei und in jeder von Geblitzt.de an Sie verschickten E-Mail.
Beachten Sie bitte, bei jeder Anfrage immer Ihre Fall-Nummer mit anzugeben.
Grundsätzlich finanziert Geblitzt.de die Prüfung und ggf. Einstellung von Bußgeldverfahren nur aus dem deutschen Straßenverkehr.