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Welche Fälle übernimmt Geblitzt.de?

Grund­sätzlich finan­ziert Geblitzt.de die Prüfung und ggf. Einstellung von Bußgeld­ver­fahren nur aus dem deutschen Straßenverkehr.

Folgende Vorwürfe können Sie bei Geblitzt.de einreichen:

Geschwin­dig­keits­verstoß - Ihnen wird vorge­worfen, die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit überschritten zu haben.

Abstands­verstoß - Ihnen wird vorge­worfen, den Mindest­ab­stand zu einem voraus­fah­renden Fahrzeug nicht einge­halten zu haben.

Wechsel­licht­verstoß, Dauer­licht­zeichen und Grünpfeil (Ampel usw.) - Ihnen wird vorge­worfen, ein Wechsel­licht­zeichen oder Dauer­licht­zeichen nicht befolgt zu haben.

Mobil­te­le­fon­verstoß - Ihnen wird vorge­worfen, während der Fahrt ein Mobil­te­lefon genutzt zu haben.

Überhol­verstoß - Ihnen wird vorge­worfen, einen anderen Verkehrs­teil­nehmer ordnungs­widrig überholt zu haben.

Vorfahrts­verstoß - Ihnen wird vorge­worfen, "rechts-vor-links" nicht beachtet, ein Stopp­schild überfahren zu haben oder zu schnell an einen Zebra­streifen heran­ge­fahren zu sein.

Park- oder Halte­verstoß - Ihnen wird vorge­worfen, Ihr Fahrzeug ordnungs­widrig abgestellt oder geparkt zu haben.


Erfolgt die Prüfung meines Falles durch eine Software oder einen Anwalt?

Sowohl die Prüfung der gegen Sie erhobenen Vorwürfe als auch die juris­tische Bewertung Ihres Bußgeld­ver­fahrens erfolgt ausschließlich durch Verkehrs­rechts­an­wälte in den Partner­kanz­leien. Die von Geblitzt.de entwi­ckelte Software unter­stützt lediglich adminis­trative Abläufe des Kanzleialltages.


Ich habe eine Verwarnung mit Verwarngeld erhalten. Kann ich mich damit bei Geblitzt.de anmelden?

Nein. Die Prüfung von Verwar­nungen bzw. Bußgeld­ver­fahren, welche aus einer nicht angenom­menen Verwarnung resul­tieren, finan­ziert Geblitzt.de nicht.

Bei einer Verwarnung handelt es sich nicht um ein Bußgeld­ver­fahren. Sollte gegen eine Verwarnung Einspruch eingelegt oder die Verwarnung nicht angenommen werden, wird ohne weitere Anhörung ein Bußgeld­ver­fahren gegen Sie eröffnet.

Das Bußgeld­ver­fahren ist mit zusätz­lichen Kosten verbunden - 25,00 Euro für die Verfah­rens­er­öffnung und 3,50 Euro Auslagen. Wird das Bußgeld­ver­fahren gegen Sie nicht einge­stellt, müssen Sie diese Kosten zusätzlich zur Höhe der Verwarnung zahlen.

Sollten Sie die Verwarnung begleichen, entstehen Ihnen neben den gerin­geren Kosten auch keine recht­lichen Konse­quenzen. Der Verstoß wird nicht akten­kundig und hat keinen Eintrag im Fahreig­nungs­re­gister (FAER) zur Folge.


Ich habe einen Zeugen­fra­ge­bogen bzw. Frage­bogen zur Fahrer­er­mittlung erhalten. Kann ich mich damit bei Geblitzt.de anmelden?

Nein. Ein Zeugen­fra­ge­bogen bzw. Frage­bogen zur Fahrer­er­mittlung wird von einer Bußgeld­stelle verschickt, wenn der Fahrzeug­führer nicht eindeutig ermittelt werden kann. Dementspre­chend gibt es noch keinen Beschul­digten, gegen den ein Bußgeld­ver­fahren eröffnet worden ist. Deshalb können Sie den Service von Geblitzt.de noch nicht in Anspruch nehmen.

In jedem Fall müssen Sie den Namen und Adresse des Fahrzeug­halters gegenüber der Bußgeld­stelle bestätigen.

  • Wenn Sie der Fahrer waren, müssen Sie den Verstoß nicht zugeben und können vom Zeugnis­ver­wei­ge­rungs­recht Gebrauch machen.
  • Sie waren nicht der Fahrer und der tatsäch­liche Fahrer ist mit Ihnen verwandt oder verschwägert, dann müssen Sie den Fahrer nicht benennen und können vom Zeugnis­ver­wei­ge­rungs­recht Gebrauch machen.
  • Ist der Fahrer nicht mit Ihnen verwandt müssen Sie den Fahrer benennen. Relati­vieren Sie die Angaben zur Sache ("wahrscheinlich ist … gefahren").

Sollte die angegebene Person dann einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten, kann sie sich damit bei Geblitzt.de anmelden. Erst nachdem ein Anhörungs­bogen versandt bzw. ein Bußgeld­be­scheid erlassen wurde, können Anwälte für die beschul­digte Person tätig werden.

Wichtig! Beachten Sie bitte, dass einer Firma das Zeugnis­ver­wei­ge­rungs­recht nicht zusteht. Dementspre­chend muss eine Firma auch immer den Fahrer benennen. Sollte es sich um ein Firmen­fahrzeug handeln lesen Sie bitte diesen Leitfaden für Firmen ».


Ich habe bisher nur einen Anhörungs­bogen erhalten. Kann ich mich damit bei Geblitzt.de anmelden?

Ja. Bitte melden Sie sich bereits nach Erhalt eines Anhörungs­bogens bei Geblitzt.de an. Die Partner­kanz­leien werden frist­ge­recht alle notwen­digen Angaben gegenüber der Bußgeld­stelle für Sie tätigen. Jetzt bei Geblitzt.de anmelden & Unter­lagen einreichen ».


Meine Firma hat einen Zeugen­fra­ge­bogen / Anhörungs­bogen erhalten. Kann ich mich damit bei Geblitzt.de anmelden?

Nein. Die Firma muss der Bußgeld­stelle Auskunft über den Fahrer eines Firmen­fahr­zeuges geben. Kommt sie dem nicht nach, droht eine kosten­pflichtige Fahrten­buch­auflage. Sollte der angegebene Fahrer daraufhin einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten, kann er sich damit sofort bei Geblitzt.de anmelden.

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie in diesem Leitfaden für Firmen ».


Warum habe ich eine Chance, dass mein Bußgeld­ver­fahren einge­stellt oder das Strafmaß reduziert wird?

Damit ein Bußgeld­ver­fahren auch gerichtlich Bestand hat, muss der Verkehrs­verstoß lückenlos dokumen­tiert sein. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die eine Verfah­rens­ein­stellung oder Straf­re­du­zierung zur Folge haben können. Z.B. müssen Messgeräte korrekt geeicht, aufgebaut und bedient worden sein. Jedes einzelne Verfahren kann Form- und Technik­fehler aufweisen, die zu einer Straf­mil­derung oder Einstellung führen können.


Wie häufig werden Bußgeld­ver­fahren einge­stellt oder das Strafmaß gemindert?

12% der über Geblitzt.de einge­reichten und durch die Partner­kanz­leien betreuten Fälle werden einge­stellt. Bei einem weiteren Drittel besteht die Möglichkeit eine positive Änderung des Straf­maßes zu erreichen. Erfolgs­ga­rantien gibt es jedoch nicht, da es sich immer um Einzel­fall­ent­schei­dungen handelt.


Was passiert mit meinen Daten?

Alle Daten werden bei Geblitzt.de mit größter Sorgfalt behandelt. In den Nutzungs­be­din­gungen » und der Daten­schutz­er­klärung » erfahren Sie welche Daten erhoben, verar­beitet und ggf. weiter gegeben werden.


Wo finde ich Ihre AGB?

Die Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen für Geblitzt.de finden Sie unter Nutzungs­be­din­gungen ».


Wo finde ich meine Fall-Nummer?

Ihre Fall-Nummer (FA-XXX-XXX-XXX) finden Sie auf der anwalt­lichen Vollmacht für die Partner­kanzlei und in jeder von Geblitzt.de an Sie verschickten E-Mail.

Beachten Sie bitte, bei jeder Anfrage immer Ihre Fall-Nummer mit anzugeben.



Grund­sätzlich finan­ziert Geblitzt.de die Prüfung und ggf. Einstellung von Bußgeld­ver­fahren nur aus dem deutschen Straßenverkehr.
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