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Der Plan der Bundes­re­gierung, Cannabis zu legali­sieren, kommt weiter voran. Aller­dings führt das zu weiteren Fragen. Braucht es, ähnlich wie beim Alkohol am Steuer, eine Obergrenze für THC? Den Stand der Diskus­sionen und die gültige Rechtslage lesen Sie hier.

Gekifft am Steuer: Was droht den Fahrern?
Parilov / shutterstock.com

THC länger nachweisbar als Alkohol

Die Frage, wann man nach dem Alkohol trinken wieder fahren darf, ist einfacher zu beant­worten als nach dem Rauchen eines Joints. Sobald man unter dem erlaubten Grenzwert von 0,5 Promille im Blut ist, wäre es in der Regel kein Problem. Anders ist es nach dem Kiffen. Das im Cannabis enthaltene THC (Tetra­hy­dro­can­na­binol) kann mehrere Wochen im Körper nachge­wiesen werden. Bei häufigem Konsum dauert es sogar länger, bis das THC abgebaut ist. Sollten Sie ein wildes Wochenende in den Nieder­landen verbringen, sollte man sich vor Verkehrs­kon­trollen in Acht nehmen.

Viele junge Erwachsene heutzutage sprechen nicht offen über Cannabis. Die Angst von Dritten gehört zu werden oder jemand könnte die Nachrichten lesen ist zu groß. Codewörter sind die Lösung. Besonders stark hat sich „Brokkoli“ durch­ge­setzt. Somit kann auch zu viel Brokkoli Konse­quenzen mit sich ziehen.

Grenzwert beim THC

Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrs­recht zu der Frage, ob es einen Grenzwert bei THC gibt: „Nein, im Gegensatz zum Alkohol gibt es keine Grenz­werte für Drogen am Steuer, die die relative und absolute Fahrun­tüch­tigkeit bestimmen. Es gibt aller­dings Empfeh­lungen einer Grenz­wert­kom­mission für Wirkstoff­nach­weise einzelner Betäu­bungs­mittel. Diese Empfeh­lungen werden in der Recht­spre­chung berück­sichtigt“. Die Empfehlung für THC lautet 1 ng/ml (Nanogramm pro Milli­liter) und wird vor Gericht, sowie beim Drogentest berücksichtigt.

Drogentest: Darf ich ihn verweigern

Um Autofahrer auf Drogen­konsum zu testen, werden mehrheitlich Urin-Schnelltests durch­ge­führt. „Im Urin können THC-Abbauprodukte nach einer einzelnen Dosis für bis zu fünf Tage nachge­wiesen werden“, berichtet Dr. Franjo Groten­hermen von der Arbeits­ge­mein­schaft Cannabis Medizin e.V. in einem Bericht von der Bild-Zeitung. Der Urintest vor Ort ist freiwillig und kann verweigert werden. Verweigern Sie den Test, kann die Polizei unter bestimmten Voraus­set­zungen aber eine Blutpro­ben­ent­nahme anordnen. Dem müssen Sie Folge leisten. Daraufhin wird dann bei einem Arzt oder im Labor Ihr Blut entnommen und auf mögliche Drogen­rück­stände unter­sucht. „Aller­dings können die Beamten nur eine Blutpro­be­ent­nahme anordnen, wenn sie einen begrün­deten Verdacht haben“, sagt der Fachanwalt für Verkehrs­recht, Volker Henn-Anschütz von Geblitzt.de.

Bei Strafe kommt es oft zum Führerscheinverlust

Fahren unter Drogen­ein­fluss kann nicht nur zum Führer­schein­verlust führen, sondern Kiffen am Steuer kann auch teuer werden. Christian Marnitz erklärt, was droht: „Wer unter berau­schenden Mitteln wie Cannabis ein Kraft­fahrzeug führt, begeht eine Verkehrs­ord­nungs­wid­rigkeit nach § 24a Abs. 2Straßenverkehrsgesetz (StVG)". Dort heißt es: „Die Ordnungs­wid­rigkeit kann mit Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.“ Ersttätern drohen in der Regel 500 Euro, ein einmo­na­tiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. Gefährdet man unter Drogen­ein­fluss den Verkehr, kann das sogar zur Entziehung der Fahrerlaubnis bezie­hungs­weise zu einer Freiheits­strafe führen“. So kann der 10 Euro Spaß für den Joint schnell teuer werden.

Um mehr über die Rechtslage zu der Cannabis-Legalisierung zu erfahren, lesen Sie hier weiter.

Braucht es eine Grenzwertanpassung

Das neue Cannabis-Gesetz (CannG) soll entkri­mi­na­li­sieren. Eine Verän­derung der Rechtslage für den Straßen­verkehr ist aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant. Verkehrs­mi­nister Volker Wissing ist der Meinung, es braucht keine Anpassung bei der gültigen Null-Toleranz Regelung für kiffende Autofahrer. Der Deutsche Anwalt­verein ist da anderer Meinung. Sie verweisen auf wissen­schaft­liche Studien, die belegen sollen, dass man erst bei einem THC-Wert von 2 bis 4 ng/ml von einer Beein­träch­tigung ausgehen kann.

Ein neuer Paragraf im StVG soll nun dazu führen, dass die Fahrtüch­tigkeit des Fahrers nur an den Erfor­der­nissen der Straßen­ver­kehrs­si­cherheit richten soll. Das Bundes­mi­nis­terium für Digitales und Verkehr will die Auswir­kungen, des neuen Gesetzes, wissen­schaftlich unter­suchen. Die Ergeb­nisse könnten dann auch zu neuen Grenz­werten führen.

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Quelle: Bild.de