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Was zu tun ist, wenn der Bußgeld­be­scheid verspätet aus dem Urlaub zurückkehrt

Es ist ein Moment zum Haare raufen: Der Urlaub ist längst vorbei, alles ist bezahlt. Doch dann flattert ein unver­hoffter Bußgeld­be­scheid aus dem Ausland in den Brief­kasten. Den Kopf in den Sand zu stecken, wie der Strauß, nützt dann wenig. Zu langes Aussitzen oder Ignorieren kann Betroffene teuer zu stehen kommen. Lesen Sie daher hier, welche Verstöße geahndet werden und wie Sie sich dagegen wehren können.

Bußgeld-Souvenir aus dem Ausland? Darauf sollten Autofahrer achten
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Unbeliebte Urlaubs­knöllchen

Nur noch wenige Wochen, dann beginnt die Ferienzeit und mit ihr die Haupt­saison für Urlauber. Nicht wenige werden das Auto als bevor­zugtes Verkehrs­mittel nutzen, um an ihr Ziel zu gelangen und das Reisen inten­siver zu erleben. Vorbei­rau­schende Landschaften, exotische Rastplätze und nie befahrene Straßen machen die Ferien für viele auch zu einem kleinen Abenteuer.

Ganz gleich, wohin die Reise geht: Niemand hat Lust, im Nachhinein für Verkehrs­ver­stöße aus dem Urlaub zur Kasse gebeten zu werden. Wochen, manchmal Monate später bringt der Postbote einen Bußgeld­be­scheid ins Haus - weil man falsch geparkt oder zu schnell gefahren ist.

Bußgelder aus EU-Staaten und der Schweiz sind vollstreckbar

Das bloße Entsorgen des ungebe­tenen Knöllchen-Souvenirs ist dann aber keine Option, weiß Michael Nissen vom ADAC: „Einen Bußgeld­be­scheid aus dem Ausland sollte man nicht ignorieren, sondern ihn zunächst genau prüfen. Denn Bußgelder können in Deutschland auch nachträglich aus fast allen EU-Staaten und aus der Schweiz vollstreckt werden.“

Möglich wurde die grenz­über­schrei­tende Ahndung unter anderem durch ein neues Polizei­ab­kommen zwischen Deutschland und den Eidge­nossen, das am 1. Mai in Kraft getreten ist.

Daten­ab­frage über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Behörden in anderen EU-Ländern haben in der Regel keine Schwie­rig­keiten, die Adressen von Verkehrs­sündern zu ermitteln. Karolina Wojtal vom Europäi­schen Verbrau­cher­zentrum erklärt warum: In Deutschland muss das Kraft­fahrt­bun­desamt die Adress­daten deutscher Autofah­re­rinnen und Autofahrer herausgeben.“

Liegt ein berech­tigtes Interesse vor, können sogar Inkasso-Firmen Halter­an­fragen beim KBA stellen. Aller­dings kriti­siert unter anderem der ADAC, dass es für das Eintreiben von Bußgeldern aus Ländern wie etwa Italien eigentlich keine Rechts­grundlage gebe.

Punkte in Flensburg für Verstöße im Ausland gibt es dagegen nicht. Auch Fahrverbote können nur im jewei­ligen Land verhängt werden. Den Führer­schein kann man im Ausland nicht verlieren. Sein Auto dagegen schon: Öster­reich und Polen haben die Hürden für die Beschlag­nahme und Zwangs­ver­stei­gerung von Kraft­fahr­zeugen wegen Verkehrs­ver­stößen erst kürzlich gesenkt.

Immer mehr länder­über­grei­fender Austausch

Innerhalb der Europäi­schen Union können auslän­dische Behörden ab einer Bagatell­grenze von 70 Euro die Vollstre­ckung eines Bußgeld­be­scheides in Deutschland beantragen. Dies regelt das Gesetz über die inter­na­tionale Rechts­hilfe in Straf­sachen (IRG). Die Zustän­digkeit liegt beim Bundesamt für Justiz (BfJ).

Laut Angaben des BfJ haben die Anfragen für Vollstre­ckungs­hilfen in den letzten drei Jahren zugenommen. Im laufenden Jahr seien bereits fast 3500 Anträge einge­gangen. Der Großteil stamme aus den Nieder­landen, Lettland sowie Slowenien.

Wider­sprüche und Fristen der Länder beachten

Auch bei Bußgeld­be­scheiden aus dem Ausland gilt die goldene Regel: Jeder Brief und jede Forderung sollten genau geprüft werden, denn die Bescheide können fehlerhaft sein. So berichtet etwa der ADAC von Fällen, in denen Kennzeichen verwechselt und Fahrzeug­mo­delle von den Kameras falsch erkannt wurden.

Dabei ist zu beachten, dass jedes Land unter­schied­liche Wider­spruchs­fristen setzt. Das ist auch bei der Verjäh­rungs­frist der Fall: In Italien beträgt sie beispiels­weise fünf, in Spanien vier und in der Schweiz drei bis fünf Jahre. In jedem Fall müssen die Wider­sprüche in der jewei­ligen Landes­sprache verfasst sein.

Große nationale Unter­schiede bei Geldbußen

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die zum Teil erheb­lichen Unter­schiede der Länder bei den Bußgeldern. Unter anderem in den Nieder­landen zahlen Autofahrer oft ein Vielfaches dessen, was in Deutschland für den gleichen Verstoß fällig wäre. So kostet die Missachtung des Rechts­fahr­ge­botes auf der Autobahn hier 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg, während bei unseren westlichen Nachbarn stolze 270 Euro in Rechnung gestellt werden.

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Quellen: welt.de, wa.de