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Etwas frische Luft schnappen und Ruhe von dem stres­sigen Großstadt­ge­schehen: Abgelegene Orte sind dabei besonders reizvoll. Doch dahin führen oft nur Feld- und Waldwege. Ob als Abkürzung zum Picknick­platz oder im Sommer zu einem Baggersee. Viele Autofahrer wissen jedoch nicht, welcher Verkehrs­regeln hier gelten. Was Sie beim Befahren von sogenannten Wirtschafts­wegen beachten müssen, erfahren Sie hier.

Feld- und Waldwege: Darf ich hier fahren?
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Was sind Feld- und Waldwege

Gerade am Wochenende zieht es viele in die Natur. Denn sie bringt nicht nur Abwechslung in das graue Alltags­leben, sondern auch Ruhe. Oftmals stößt man auf dem Weg ins Grüne auf nicht gekenn­zeichnete Wege. Bei denen handelt es sich häufig um Feldwege und, wenn in einen Wald gefahren wird, um Waldwege. Diese dienen überwiegend land- oder forst­wirt­schaft­lichen Zwecken. Hier herrscht bei vielen Fahrern Verwirrung, ob auch sie diese Wege benutzen dürfen.

Feldwege dürfen nur befahren werden, wenn sie öffentlich gewidmet sind. Ob das der Fall ist, können Sie bei der jewei­ligen Kommune erfahren. Vor Ort muss man sich oftmals auf das eigene Gefühl verlassen.

Bei Waldwegen hingegen ist die Rechtslage nicht weniger kompli­ziert. Ob in einen Wald gefahren werden darf, hängt von den Gesetzen des Bundes­landes ab. In den meisten Fällen ist das Befahren von Waldwegen verboten. Denn viele Landes­forst­ge­setze beinhalten ein grund­sätz­liches Fahrverbot im Wald. Dieses Verbot dient zum größten Teil als präventive Maßnahme gegen Waldbrände und dem Umweltschutz.

Wer auf der sicheren Seite sein will, verzichtet am besten auf sein Fahrzeug und betritt den Wald zu Fuß.

Wie muss ich mich auf öffent­lichen Feldwegen verhalten

Sollten Sie sich auf einem öffent­lichen Feldweg befinden, gilt auch hier die allge­meine Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO). Genauso wie auf anderen Straßen müssen Sie auch hier den Verkehrs­schildern Folge leisten. Und es gilt in der Regel rechts vor links. Nicht selten trifft man auf solchen Wirtschafts­wegen auf große Traktoren oder andere größere Landma­schinen. Beim Ausflug mit der Familie können solche Fahrzeuge ein Highlight für Kinder sein. Sie als Autofahrer sollten aller­dings besonders aufmerksam sein, denn diese Fahrzeuge brauchen häufig mehr Platz. Somit ist es sicherer, auch mal auf das eigene Vorfahrts­recht zu verzichten.

Ein grund­sätz­liches Tempo­limit wie auf Landstraßen gibt es hier nicht. Außer, es wird durch ein entspre­chendes Schild angezeigt. Dann müssen Sie sich danach richten. Fehlt eine Beschil­derung, mag es sehr verlo­ckend sein, das Gaspedal durch­zu­drücken. Jedoch kann es auch hier zur Ordnungs­wid­rigkeit kommen, denn im §3 der StVO heißt es:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwin­digkeit ist besonders den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetter­ver­hält­nissen sowie den persön­lichen Fähig­keiten und den Eigen­schaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen“.

Zudem kann man gerade auf nicht asphal­tierten Straßen mit weniger Verkehr als üblich auf Tiere treffen. Schlag­löcher sind auf Feldwegen auch keine Seltenheit.

Diese Strafen drohen

Polizei­kon­trollen sind auf Wirtschafts- und Waldwegen meist nicht zu befürchten. Was natürlich nicht bedeutet, dass Sie bei einem Regel­verstoß ohne mögliche Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder weiteren Sanktionen davon­kommen. Wachsame Spazier­gänger, Jäger oder Förster könnten das vermeint­liche Missachten der Regeln zur Anzeige bringen. Wenn Sie sich in einem Revier eines Försters befinden, ist der Förster sogar gleich­ge­stellt mit einem Polizisten. Er verfügt über dieselben Rechte und Pflichten.

Wie die Strafen für unbefugtes Befahren von Wald- und Feldwegen ausfallen können, ist nicht pauschal zu sagen. Da für die Benutzung solcher Wege landes­spe­zi­fische Regeln gelten, kann es auch zu unter­schied­lichen Bußgeldern kommen. Zudem gelten auch die Sanktionen, die im Bußgeld­ka­talog festge­halten sind.

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Quellen: gesetze-im-internet.de, t-online.de