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Mit einem lauten Dröhnen rast ein Sport­wagen über die Autobahn – auch wenn nur 120 km/h erlaubt sind. Dem Fahrer fällt in etwa 100 Metern Entfernung ein Blitzer auf. Er tritt schnell auf die Bremse und atmet erleichtert auf in der Annahme, dass der Blitzer ihn nicht erfasst habe. Doch, liegt der Mann richtig mit seiner Vermutung, dass ein Messgerät aus dieser Entfernung nicht blitzt? Hier erfahren Sie mehr.

Früher als gedacht: Aus welcher Entfernung werden Blitzer ausgelöst?
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Risiko des schnellen Fahrens

Jeder Autofahrer sollte wissen, dass zu schnelles Fahren eine Ordnungs­wid­rigkeit ist und im schlimmsten Fall zu einem Unfall führen kann. Dennoch geben manche Fahrzeug­führer gerne Gas und verlieren dabei hin und wieder die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit aus dem Blick. In einer solchen Situation kann ein Blitzer schnell zum Problem werden. Wird ein Fahrer beim vermeint­lichen Geschwin­dig­keits­verstoß erwischt, führt dies unter Umständen zu einem hohen Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem ein- bis dreimo­na­tigem Fahrverbot.

Raser bereits von Weitem erfasst

Um Strafen zu vermeiden, reagieren einige Raser auf gefähr­liche Weise. Ein Beispiel: Sie fahren viel zu schnell auf der Autobahn und das vorherige Tempo-Schild wird außer Acht gelassen. Im Anschluss kommt ein Blitzer am Straßenrand und die Geschwin­digkeit wird drastisch gedrosselt. Mit dieser Aktion erhoffen sich Fahrer vom Messgerät nicht erfasst zu werden. Der Bußgeld­be­scheid landet womöglich dennoch im Briefkasten.

Denn manche Blitzer lösen nicht erst wenige Meter vorher oder auf Höhe des Blitzers aus. Einige Modelle können auch schon aus einer Entfernung von 1.000 Metern Fahrer mit Bleifuß erkennen.

Überblick: Aus welcher Entfernung kann geblitzt werden?

Heutzutage gibt es viele verschiedene Messtech­niken, die zur Überwa­chung der Geschwin­digkeit einge­setzt werden. Die Entfernung, aus der ein Messgerät ausgelöst wird, hängt von der einge­bauten Technik ab. Efahrer.com berichtet: „Einige Blitzer lösen erst auf selber Höhe aus, während andere eine Reich­weite von bis zu einem Kilometer schaffen.“ Weiter heißt es: „Bei manchen Modellen gibt es aber auch einen großen Spielraum, sodass man trotz Modell nicht immer sicher sein kann, wie der Blitzer einge­stellt ist.“ Zudem kommt, dass es beim Heran­fahren so gut wie unmöglich ist, zu sagen, um welche Messtechnik es sich tatsächlich handelt.

Wie unter­schiedlich die Messbe­reiche einzelner Geräte sein können, zeigt unter anderem der Vergleich der folgenden Modelle:

  • Multanova MU VR 6FAFB - bis zu 15 Meter
  • Multanova MU VR 6F - drei bis 40 Meter
  • Eso ES 1.0 - bis zu 18 Meter
  • Eso µP 80 - bis zu 25 Meter
  • LaserPatrol/TraffiPatrol - 30 bis 500 Meter
  • Riegl LR90-235/P - 30 bis 500 Meter
  • Riegl FG21-P - 30 bis 1.000 Meter
  • Traffipax speedoPhot - bis zu vier Fahrspuren

Welche Strafen drohen?

Wenn Autofahrer sich die Frage stellen: Wie kann ich schon im Vorfeld vermeiden, überhaupt geblitzt zu werden? Die Antwort liegt auf der Hand: Es gilt, Geschwin­dig­keits­be­schrän­kungen zu beachten und sich auch daran zu halten. Denn bereits beim Überschreiten der Höchst­ge­schwin­digkeit um 26 km/h außerhalb geschlos­sener Ortschaften wird in der Regel eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro, ein Punkt in Flensburg und ein einmo­na­tiges Fahrverbot verhängt. Alle weiteren Strafen für Geschwin­dig­keits­ver­stöße mit dem Pkw oder Motorrad finden Sie hier.

Fehler beim Messen

Wichtig zu wissen: In welchen Bereichen die erfassten Messwerte eines Blitzers tatsächlich verwertet werden können, hängt auch von der Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundes­an­stalt ab. Der Streit um unzulässige Werte bei der Geschwin­dig­keits­er­mittlung von Tempo-Sündern ist immer wieder Gegen­stand von Gerichts­ver­fahren. Gutachter bemängeln, dass Messwerte in die Berechnung der Geschwin­digkeit einge­flossen sind, obwohl sie außerhalb des zuläs­sigen Bereichs erfasst worden sind. Demnach wäre dann die ermit­telte Geschwin­digkeit nicht korrekt und das Messergebnis angreifbar. Das bedeutet, auch wenn das Blitz­gerät in der Lage ist, den Autofahrer viel früher – als gedacht – zu erfassen, wäre das Ergebnis in einem solchen Fall nicht verwertbar.

Ganz gleich, ob man Blitzer als Abzocke oder wichtige Unfall­prä­ven­ti­ons­maß­nahme betrachtet – Fehler beim Messen von Tempo­ver­stößen, sowie bei jeglichem Messver­fahren, sind keine Seltenheit. Demzu­folge lohnt es sich, einen Bußgeld­vorwurf überprüfen zu lassen.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: efahrer.chip.de