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Für Benziner gibt es den Reser­ve­ka­nister für den Kofferraum. Die Power-Bank für das E-Auto gibt es dagegen noch nicht. Wenn das Auto wegen zu wenig Kraft­stoff auf der Straße liegen­bleibt, geht es auf die Kappe des Fahrers. Das Risiko dabei: Schäden am Motor, Bußgelder und womöglich Punkte in Flensburg. Welche Strafen drohen können, erfahren Sie hier.

Kein Sprit oder kein Strom: Das droht Autofahrern, wenn sie aus diesem Grund liegen bleiben
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Immer weniger Tankstellen

Die Tanknadel bewegt sich nicht mehr und die Tankwarn­lampe leuchtet tiefrot. Autofahrer wiegen sich in solchen Situa­tionen in falscher Sicherheit. Sie glauben, dass die Tankre­serve noch bis zur nächsten Tankmög­lichkeit reicht. Oftmals ist das ein riskantes Spiel. Denn, wie die Statistik des Energie-Informationsdienstes (EID) belegt: Es gibt immer weniger Tankstellen in Deutschland. So gab es in den späten Sechzi­ger­jahren 46.684 Stationen. 2013 gab es nur noch 14.328. Die Süddeutsche Zeitung berichtet: „Statis­tisch gesehen bietet sich nur alle 45 Kilometer die Möglichkeit, Kraft­stoff nachzu­füllen“. Die meisten Tankre­serven reichen in der Regel für etwa 50 Kilometer aus. Doch viele verschie­denen Faktoren können die Kilome­ter­reich­weite beein­flussen. Somit sollte nicht allein auf die Reserve vertraut werden.

Tücken bei E-Autos

Elektro­autos sind eine klima­freund­li­chere Alter­native zum Benziner und Diesel­autos. Anstelle von fossilen Treib­stoffen wird Strom für den Antrieb des Motors verwendet. Dementspre­chend werden immer mehr Ladesta­tionen in Deutschland aufge­stellt. Um die Autos aufzu­laden, sind es an vielen Orten aller­dings noch zu wenig. Hinzu­kommt, dass Autofahrer nicht wissen, wie hoch die Reich­weite mit vollge­la­dener Batterie tatsächlich ist.

Dabei wird oft vergessen, dass jegliche Funktionen des Autos von der Batterie betrieben werden. Das kann dazu führen, dass die Batterie schneller entladen wird, als der Fahrzeug­führer denkt. Beispiel: Ein Autofahrer ist mit einem E-Mobil auf der Autobahn unterwegs. Während­dessen bemerkt der Beifahrer, dass sein Handy im Low-Power Modus ist. In solchem Fall ist es naheliegend, das Handy mithilfe des Autos aufzu­laden. Auch das muss der E-Auto-Fahrer bedenken, ansonsten ist die Kilome­ter­reich­weite schneller als gedacht bei null. Mitunter fließt der letzte Strom der Autobat­terie ins Handy.

Gut beraten sind dieje­nigen, die die Tankan­zeige stets im Blick haben.

Recht­zeitig nachtanken

Wann nachge­tankt werden muss und wie groß die Sprit-Reserve ist, ist abhängig vom Automodell. Wer sich unsicher ist, findet entspre­chende Infor­ma­tionen in der Bedie­nungs­an­leitung. In der Regel wird dort genau erklärt, wann die nächste Tankstelle aufge­sucht werden sollte. Für alle, die noch nie in die Bedie­nungs­an­leitung hinein­ge­schaut haben, hat der ADAC eine einfache Faust­regel parat: „Gar nicht erst ‚auf Reserve‘ fahren, sondern besser die Tankan­zeige im Auge behalten und recht­zeitig Sprit nachfüllen – auch wenn der Tank noch zu einem Viertel voll ist“.

So ist auch der Sprit­ver­brauch bei jedem Fahrer anders. Gleiches gilt auch für den Strom­ver­brauch beim Elektro­fahrzeug. Folgende Faktoren können sich auf die Reich­weite der Fahrzeuge auswirken:

  • Fahrweise
  • Klima­be­din­gungen (beispiels­weise Sommer oder Winter)
  • Klima­anlage
  • Autoradio
  • Fahrzeug­be­leuchtung (insbe­sondere nachts)
  • Straßen­ver­hält­nisse

Bei langen Warte­zeiten im Stau kann es nämlich kritisch werden. Denn in solchen Situa­tionen ist der nächste Ort zum Auftanken meist sehr weit entfernt. Bleibt man dann liegen, drohen im schlimmsten Fall hohe Bußgelder und auch Punkte in Flensburg. Autofahrer sollten zudem beachten, dass beim leeren Tank oder Batterie auch Schäden am Fahrzeug entstehen können. Weitere Infor­ma­tionen finden Sie hier.

Was sagt die StVO

Wer auf der Straße wegen Sprit- oder Strom­mangel liegen bleibt, ist in der Regel selbst dafür verant­wortlich. Denn für einen solchen Fall hat jeder Fahrzeug­führer Vorsorge zu leisten. Das gilt insbe­sondere auf Autobahnen und Kraft­fahr­straßen. § 18 Absatz 18 der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) schreibt explizit vor: „Halten, auch auf Seiten­streifen, ist verboten“. Somit ist weder auf der Fahrbahn noch auf dem Seiten­streifen das Halten erlaubt. Parken ist auch unzulässig.

Welche Strafen drohen

Kommt das Auto unzulässig auf der Autobahn zum Halt, droht bei Behin­derung ein Bußgeld in der Höhe von 35 Euro. Echo 24 berichtet: „Es bleiben drei Minuten, um den Tank zu füllen, dies ist unter Umständen mit einem Ersatz­ka­nister mit Treib­stoff möglich“. Einen „Reser­ve­ka­nister“ für E-Autos gibt es leider noch nicht. Nach den drei Minuten kann es teurer werden. Dann wäre ein Bußgeld für unzuläs­siges Parken auf der Autobahn fällig. Gefährdet man andere Verkehrs­teil­nehmer, wird es richtig teuer. Die Geldstrafe liegt bei 85 Euro. Ein Punkt in Flensburg käme noch dazu.

Sollte es zu einem Unfall kommen, könnte das Liegen­bleiben wegen Kraft­stoff­mangel auch als grobe Fahrläs­sigkeit betrachtet und entspre­chend bestraft werden. Wird grobe Fahrläs­sigkeit angenommen, könnte es sich sogar um eine Straftat handeln. Dabei können sowohl eine Geld- als auch eine Freiheits­strafe verhängt werden.

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Quellen: adac.de, eid-aktuell.de, echo24.de, gesetze-im-internet.de, sueddeutsche.de