Was Sie über den neuen EU-Führerschein wissen sollten
Es ist noch nichts in trockenen Tüchern, aber die 4. Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union steht in den Startlöchern. So präsentierte die EU-Kommission einen ersten Gesetzesentwurf am 1. März 2023 in Brüssel. Welche Änderungen dieser für Autofahrer und Fahrschüler mit sich bringt, hat AUTO BILD einmal genauer unter die Lupe genommen.
Verschärfte Regelungen für Fahranfänger zwecks Unfallprävention
Ein zentrales Anliegen der EU ist die Verkehrssicherheit. Die mehr als 20.000 tödlich verunfallten Menschen auf den Straßen der Europäischen Union im Jahr 2022 haben zu einem Umdenken geführt. Da insbesondere die unter 30-Jährigen an den schweren Unfällen beteiligt sind, will man europaweit eine Probezeit von mindestens zwei Jahren und eine Null-Toleranz-Regelung in Bezug auf Alkohol am Steuer einführen.
Weniger Bürokratie dank digitalem Führerschein
Geplant ist auch die Einführung eines digitalen Führerscheins. Diesen sollen Autofahrer künftig auf dem Handy speichern können. Die analoge Plastik-Version kann dann aber dennoch beantragt werden. Auf diese Weise will man den Verwaltungsaufwand reduzieren, da digitale Führerscheine einfacher als die physische Karten-Variante ersetzt, erneuert oder umgetauscht werden können.
Neue Wege bei der Führerscheinprüfung
Wer künftig einen Fahrschulkurs belegt, soll auch damit vertraut gemacht werden, welche Auswirkungen der eigene Fahrstil auf die Fahrzeugemissionen hat. Zudem werden die aktualisierten Prüfvorschriften auf das Fahren von emissionsfreien Fahrzeugen angepasst. Darüber hinaus sollen Fahrschüler für umsichtiges Verhalten im Straßenverkehr unter Berücksichtigung besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer wie E-Scooter oder E-Bikes sensibilisiert werden.
Höhere Gewichtsgrenze bei Klasse B
Nach dem Erwerb eines Pkw-Führerscheins der Klasse B soll es nach dem Willen der EU künftig möglich sein, hinter dem Lenkrad von Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen Gesamtmasse sitzen zu dürfen, sofern es sich um emissionsfreie Fahrzeuge handelt. Grund dafür ist, so die Kommission, dass batteriebetriebene Autos schwerer seien. In Deutschland liegt die Gewichtsgrenze für die Klasse B aktuell bei 3,5 Tonnen.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Verkehrssündern
Hinsichtlich der Ahndung von Verkehrsverstößen will man innerhalb der EU effektiver kooperieren. So soll eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden dafür sorgen, dass die Strafverfolgungsbehörden auch Zugang zu nationalen Führerscheinregistern erhalten.
Im Zuge dessen soll der Führerscheinentzug eines Verursachers von besonders schweren Delikten wie erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen und das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss nicht nur auf ein Land beschränkt sein, sondern in der gesamten EU gelten.
Fahrtauglichkeit und Gesundheitscheck
Auch in Sachen Fahrtauglichkeit soll es Änderungen geben. So will man unter Einbeziehung medizinischer Fortschritte neu bewerten, ob zum Beispiel eine Krankheit wie Diabetes Einfluss auf die Fahrtauglichkeit hat.
Während der EU-Führerschein in Deutschland derzeit nur alle 15 Jahre neu beantragt werden muss, ohne sich einer neuen Prüfung zu unterziehen, will die EU künftig alle Führerscheinbesitzer ab einem Alter von 70 Jahren alle fünf Jahre zu einem Fahrtauglichkeitscheck verpflichten. Die Details einer solchen physischen und mentalen Prüfung sind bislang noch nicht geklärt.
Die auf dem Tisch liegenden Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten. Bevor die Neuregelungen auch in Deutschland greifen können, müssen die Gesetze innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht überführt werden.
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Quelle:autobild.de