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Was Sie über den neuen EU-Führerschein wissen sollten

Es ist noch nichts in trockenen Tüchern, aber die 4. Führer­schein­richt­linie der Europäi­schen Union steht in den Start­lö­chern. So präsen­tierte die EU-Kommission einen ersten Geset­zes­entwurf am 1. März 2023 in Brüssel. Welche Änderungen dieser für Autofahrer und Fahrschüler mit sich bringt, hat AUTO BILD einmal genauer unter die Lupe genommen.

Neuer Gesetztesentwurf in der EU sieht einige Führerscheinänderungen vor. Unter anderem sollen Autofahrer ab 70 Jahren regelmäßig zur Fahrtauglichkeit geprüft werden.
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Verschärfte Regelungen für Fahran­fänger zwecks Unfallprävention 

Ein zentrales Anliegen der EU ist die Verkehrs­si­cherheit. Die mehr als 20.000 tödlich verun­fallten Menschen auf den Straßen der Europäi­schen Union im Jahr 2022 haben zu einem Umdenken geführt. Da insbe­sondere die unter 30-Jährigen an den schweren Unfällen beteiligt sind, will man europaweit eine Probezeit von mindestens zwei Jahren und eine Null-Toleranz-Regelung in Bezug auf Alkohol am Steuer einführen.

Weniger Bürokratie dank digitalem Führerschein 

Geplant ist auch die Einführung eines digitalen Führer­scheins. Diesen sollen Autofahrer künftig auf dem Handy speichern können. Die analoge Plastik-Version kann dann aber dennoch beantragt werden. Auf diese Weise will man den Verwal­tungs­aufwand reduzieren, da digitale Führer­scheine einfacher als die physische Karten-Variante ersetzt, erneuert oder umgetauscht werden können.

Neue Wege bei der Führerscheinprüfung

Wer künftig einen Fahrschulkurs belegt, soll auch damit vertraut gemacht werden, welche Auswir­kungen der eigene Fahrstil auf die Fahrzeug­emis­sionen hat. Zudem werden die aktua­li­sierten Prüfvor­schriften auf das Fahren von emissi­ons­freien Fahrzeugen angepasst. Darüber hinaus sollen Fahrschüler für umsich­tiges Verhalten im Straßen­verkehr unter Berück­sich­tigung besonders gefähr­deter Verkehrs­teil­nehmer wie E-Scooter oder E-Bikes sensi­bi­li­siert werden.

Höhere Gewichts­grenze bei Klasse B

Nach dem Erwerb eines Pkw-Führerscheins der Klasse B soll es nach dem Willen der EU künftig möglich sein, hinter dem Lenkrad von Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen Gesamt­masse sitzen zu dürfen, sofern es sich um emissi­ons­freie Fahrzeuge handelt. Grund dafür ist, so die Kommission, dass batte­rie­be­triebene Autos schwerer seien. In Deutschland liegt die Gewichts­grenze für die Klasse B aktuell bei 3,5 Tonnen.

Grenz­über­schrei­tende Zusam­men­arbeit bei Verkehrssündern

Hinsichtlich der Ahndung von Verkehrs­ver­stößen will man innerhalb der EU effek­tiver koope­rieren. So soll eine grenz­über­schrei­tende Zusam­men­arbeit der Behörden dafür sorgen, dass die Straf­ver­fol­gungs­be­hörden auch Zugang zu natio­nalen Führer­schein­re­gistern erhalten.

Im Zuge dessen soll der Führer­schein­entzug eines Verur­sa­chers von besonders schweren Delikten wie erheb­liche Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen und das Fahren unter Alkohol- oder Drogen­ein­fluss nicht nur auf ein Land beschränkt sein, sondern in der gesamten EU gelten. 

Fahrtaug­lichkeit und Gesundheitscheck

Auch in Sachen Fahrtaug­lichkeit soll es Änderungen geben. So will man unter Einbe­ziehung medizi­ni­scher Fortschritte neu bewerten, ob zum Beispiel eine Krankheit wie Diabetes Einfluss auf die Fahrtaug­lichkeit hat. 

Während der EU-Führerschein in Deutschland derzeit nur alle 15 Jahre neu beantragt werden muss, ohne sich einer neuen Prüfung zu unter­ziehen, will die EU künftig alle Führer­schein­be­sitzer ab einem Alter von 70 Jahren alle fünf Jahre zu einem Fahrtaug­lich­keits­check verpflichten. Die Details einer solchen physi­schen und mentalen Prüfung sind bislang noch nicht geklärt.

Die auf dem Tisch liegenden Vorschläge werden nun vom Europäi­schen Parlament und vom Rat im ordent­lichen Gesetz­ge­bungs­ver­fahren beraten. Bevor die Neure­ge­lungen auch in Deutschland greifen können, müssen die Gesetze innerhalb von zwei Jahren in natio­nales Recht überführt werden.

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Quelle:autobild.de