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Was die häufigsten Verkehrs­ver­stöße auf deutschen Straßen sind

Verstöße im Straßen­verkehr sind keine Seltenheit. Doch welche Vergehen werden hierzu­lande besonders oft geahndet? Die Wirtschafts­zeitung „Handels­blatt“ hat die Daten des Fahreig­nungs­re­gisters vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für das Jahr 2020 einmal genauer unter die Lupe genommen.

Top 10 Ranking der Verkehrsverstöße in Deutschland
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Rund 4,5 Millionen Verkehrs­ver­stöße und ein klarer Spitzenreiter

Demnach wurden 2020 insgesamt 4.462.201 Verkehrs­ver­stöße im Fahreig­nungs­re­gister erfasst. Darunter waren 267.816 Straf­taten und 4.194.385 Ordnungs­wid­rig­keiten. Den Löwen­anteil der Vergehen haben Geschwin­dig­keits­ver­stöße ausge­macht. Zu schnell gefahren sind ganze 2.791.884 Verkehrs­teil­nehmer. Und das bleibt oft nicht ohne Folgen: Wer mit einem Pkw gegen das Tempo­limit verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 800 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem dreimo­na­tigen Fahrverbot sanktio­niert werden.

Handy-, Abstands- und Rotlichtverstoß

Hinter den Tempo­ver­gehen rangieren Handy­ver­stöße (413.277), Rotlicht­ver­gehen (309.222) und Abstands­ver­stöße (209.284). Auch diese drei Klassiker unter den Verkehrs­ver­stößen können teuer werden. So kostet den Fahrer ein Rotlicht­verstoß bis zu 360 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Gleiches gilt für Handy­ver­gehen, wobei das Bußgeld maximal 200 Euro beträgt. Ein Abstand­ver­gehen hingegen kann bis zu 400 Euro kosten, zu zwei Punkten und sogar bis zu drei Monaten Fahrverbot führen.

Platz 5 bis 10 im 2020er-Ranking

Hinter dem Spitzen-Quartett rangieren Verstöße, die im Vergleich deutlich weniger oft begangen wurden, deshalb aber mitunter nicht weniger Unfall­risiko mit sich bringen. Das gilt in erster Linie für Alkohol am Steuer und gefähr­liche Überhol­ma­növer. Während Überhol­ver­stöße bis zu 300 Euro, zwei Punkte im Fahreig­nungs­re­gister und maximal einen Monat Fahrverbot nach sich ziehen, kann ein Alkohol­ver­gehen ab 1,6 Promille sogar zum lebens­langen Entzug der Fahrerlaubnis sowie zu einer Geld- oder Freiheits­strafe führen.

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (143.208)
  • Alkohol­ver­stöße (113.437)
  • Überholen und Vorbei­fahren (84.764)
  • Halter­pflichten (67.189)
  • Ladungs­ver­stöße (48.42)
  • Wenden, Abbiegen, Rückwärts­fahren (47.995)

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Quelle: handelsblatt.com