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Die Bundes­re­gierung hat den ersten Schritt zur Legali­sierung von Cannabis gemacht: Das Bundes­ka­binett stimmte am Mittwoch in Berlin der teilweisen Freigabe von Gras an Erwachsene zu. Hierbei machte der SPD-Bundesgesundheitsminister deutlich, dass es kein generelles Verbot für kiffende Autofahrer geben wird. Doch wie erwartet, hagelte es Kritik, sogar aus der eigenen Partei!

Zustimmung, Kritik und Ablehnung: Der aktuelle Stand zum Kiffer-Gesetz von Lauterbach - Joint in der Hand am Lenkrad
Smarteless / shutterstock.com

Das ist geplant

Die Pläne der Ampel­ko­alition, Gras zu legali­sieren, werden immer konkreter. Rbb24.de berichtet über den neuen Cannabis-Gesetzentwurf (CanG) und erklärt die wichtigsten Eckpunkte:

  • Künftig soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Gras für über 18-Jährige legal sein
  • Zu Hause dürfen unter der Vorgabe, dass Kinder im Haushalt keinen Zugriff darauf haben, bis zu drei weibliche Hanfpflanzen angebaut werden
  • In sogenannten Cannabis-Clubs, die es beispiels­weise bereits in Spanien gibt, können sich Kiffer laut dem Entwurf zusam­mentun und unter kontrol­lierten Bedin­gungen Gras produ­zieren und konsumieren

Gesund­heits­mi­nister Karl Lauterbach zufolge soll dies die richtige Antwort auf ein immer größer werdendes Drogen­problem in Deutschland sein. Auf diese Weise wolle man verhindern, dass Menschen auf der Straße Ware kaufen, die mit giftigen Stoffen gestreckt ist. Für Jugend­liche bleibe der Konsum und Besitz weiterhin illegal, weil das Gehirn von Minder­jäh­rigen durch das Rauchen oder den Verzehr von Cannabis beschädigt werde, so Lauterbach.

Wissing prüft THC-Grenzwerte 

Mit der Legali­sierung kommen jedoch auch viele kritische Fragen auf. Zum Beispiel: Wird es einen entspre­chenden Grenzwert im Straßen­verkehr für berauschte Autofahrer geben? Dazu hat Verkehrs­mi­nister Volker Wissing (FDP) bereits Ende Juni verkündet, eine Arbeits­gruppe aus Medizinern, Juristen und Verkehrs­experten beauf­tragt zu haben. Diese soll einen Vorschlag für entspre­chende THC-Grenzwerte erarbeiten. Zurzeit gilt noch eine Null-Toleranz-Regel für Gras hinterm Steuer. Nun soll es ähnlich wie beim Alkohol eine diffe­ren­zierte Abstufung geben. Ergeb­nisse zu den Unter­su­chungen stehen noch aus.

Um mehr über Wissings Vorhaben zu erfahren, lesen Sie hier weiter.

Kritik aus dem Hause CSU und der Polizei

CSU-Landesgruppenchef für Bayern, Alexander Dobrindt, ist strikt gegen den CanG. Er nannte den Entwurf „absolut verant­wor­tungslos“. Zudem sehe Dobrindt darin einen „Anschlag auf den Jugend- und Gesund­heits­schutz in Deutschland“.

Auch die Polizei hat Bedenken, wenn es um die Freigabe von Cannabis geht. Alexander Poitz von der Gewerk­schaft der Polizei äußerte gegenüber dem Rbb seine Befürch­tungen. Die Regelungen seien in der Praxis nicht umsetzbar und die Zustän­dig­keiten seien nicht klar geregelt. Der Geset­zes­entwurf des Gesund­heits­mi­nisters sorge nicht – wie vorge­sehen – für eine Entlastung der Ordnungshüter.

Enttäuschte Erwar­tungen bei der Linkspartei

Ateş Gürpinar, gesund­heits­po­li­ti­scher Sprecher der Linken, ist der Meinung, der CanG gehe nicht weit genug: „Die richtige Legali­sierung, die die Ampel im Koali­ti­ons­vertrag angekündigt hatte, ist abgeblasen.“ Er kriti­siert zudem, dass statt­dessen ein „Bürokra­tie­monster“ erschaffen wurde, mit etlichen Regeln, die unmöglich für alle einzu­halten wären. Der Deutsche Hanfverband erhoffte sich auch mehr und sieht die teilweise Freigabe als zu streng an.

Krimi­nal­beamte sind skeptisch

Der Bund Deutscher Krimi­nal­be­amter (BDK) stimmte dem Linken-Politiker in Bezug auf den Umfang des 163 Seiten starken Gesetz­entwurf zu. Laut Dirk Peglow vom BDK könne keine Behörde in Deutschland so viele Vorschriften auch nur ansatz­weise überwachen und kontrollieren.

Hinzu komme, dass er darin keine angemessene Maßnahme sieht, um dem Drogen-Schwarzmarkt den Boden zu entziehen. Vielmehr rechnet er damit, dass weiterhin Cannabis illegal verkauft werden wird. Dealer würden die Droge zu niedri­geren Preisen und eventuell Cannabis mit einer höheren Konzen­tration an THC, als in den geplanten Cannabis Clubs, anbieten. Im Gespräch mit dem rbb sagt der Krimi­nal­beamte: „Wir können alles erwarten, aber nicht, dass der Schwarz­markt plötzlich dazu übergeht, Schafe zu züchten und andere Business-Cases aufmacht.“

Selbst SPD-Politiker sind dagegen

Sogar aus der eigenen Partei werden Stimmen laut, die die von Lauterbach geplante Cannabis-Legalisierung scharf beanstanden. Zu der Deutschen Presse-Agentur sagte Thüringens Innen­mi­nister Georg Maier (SPD): „Ich bin nicht überzeugt, dass dadurch der Schwarz­markt einge­dämmt wird.“ Für den SPD-Politiker sei Gras keine harmlose Droge: „Ich stehe im Grunde für eine restrik­tivere Linie.“

Auf sozialen Netzwerken werden Meinungen laut

Auf dem sozialen Netzwerk X, ehemals Twitter, äußern auch Bürger ihre Meinung zur Cannabis-Legalisierung. So sagt ein X-User in Bezug auf einen Bild-Beitrag der Bundes­re­gierung (abgebildet ist eine Hanfpflanze und die Aufschrift „Bubatz wird legal“): „Deutschland hat mehr als genug Probleme, die wirklich mal angepackt werden müssten.“ Weiter schreibt er: „Doch wofür kann sich die Bundes­re­gierung begeistern? Richtig, für die Legali­sierung von Cannabis. Damit es mit der Jugend noch weiter bergab geht.“

Das sind die nächsten Schritte

Läuft das Gesetz­ge­bungs­ver­fahren ohne Wider­stände weiter, soll der Freizeit­konsum spätestens zum Jahres­wechsel legal sein. Bevor das Gesetz aller­dings in Kraft tritt, muss der Entwurf noch durch den Bundesrat. Nach Angaben von Lauterbach könne diese Instanz den Vorgang jedoch nicht mehr stoppen, da es in der Länder­kammer nicht mehr zustim­mungs­pflichtig sei.

In der Zwischenzeit hat das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­terium eine Kampagne erarbeitet, um in der Öffent­lichkeit für Aufklärung zu den Risiken des Cannabis-Konsums zu sorgen. In einem Beitrag der Taz heißt es dazu: „Vor allem die Auswirkung auf die Gehirn­reifung von jugend­lichen Konsument*innen müsse bekannter werden […].“ Slogans wie: „Legal, aber … Brokkoli ist mir lieber“, oder „Legal, aber … my body, my temple“ sollen vor allem junge Menschen ansprechen.

Experten empfinden dieses Projekt als wider­sprüchlich zu den Zielen des Cannabis-Gesetzentwurfs. Auf der einen Seite soll der Konsum legali­siert und auf der anderen Seite die Öffent­lichkeit davon abgeschreckt werden.

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Quellen: rbb24.de, taz.de, zeit.de