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Welche Sanktionen drohen?


Grund­sätzlich können schon bei sehr geringen Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen Bußgelder drohen. Aber was genau kommt auf einen zu, wenn man 11 bis 15 km/h zu schnell gefahren ist? Wir können Sie beruhigen, Punkte und Fahrverbote drohen Ihnen nicht. Ein Bußgeld kann aber dennoch auf Sie zukommen. Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, ob Sie innerorts oder außerorts geblitzt wurden. Ein weiterer Faktor ist die Art des Fahrzeuges. Fährt der Betroffene mit einem PKW mit Anhänger, einem Bus oder einem LKW, drohen härtere Sanktionen als bei einem PKW ohne Anhänger.

bild 11 km h bis 15 km h zu schnell gefahren

Bußgeld­ta­belle: 11 bis 15 km/h zu schnell innerorts

Wer mit dem PKW innerhalb geschlos­sener Ortschaften mit 11 bis 15 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit folgenden Sanktionen rechnen:

Neuer Bußgeld­ka­talog 2023 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot
11 km/h 50 € 
12 km/h 50 € 
13 km/h 50 € 
14 km/h 50 € 
15 km/h 50 € 
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabellen für PKW mit Anhänger & Lkw & Kraft­om­ni­busse .

Verwarn­gelder gelten Sanktionen, die unter 60 Euro betragen. Ab 60 Euro handelt es sich um ein Bußgeld.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Bußgeld­ta­belle: 11 bis 15 km/h zu schnell außerorts

Die Verwarn­gelder sind außerorts etwas niedriger. Der folgenden Tabelle können Sie die Sanktionen für 11 bis 15 km/h entnehmen:

Neuer Bußgeld­ka­talog 2023 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
11 km/h 40 € 
12 km/h 40 € 
13 km/h 40 € 
14 km/h 40 € 
15 km/h 40 € 
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabellen für PKW mit Anhänger & Lkw & Kraft­om­ni­busse .

So steht es um die Toleranz

Für dieje­nigen, denen vorge­worfen wird, das Tempo überschritten zu haben, gibt es noch ein weiteres wichtiges Thema: den Toleranz­abzug. Bei einem Tempo bis 100 km/h werden dem Betrof­fenen 3 km/h als Toleranz von der gemes­senen Geschwin­digkeit abgezogen. Ist man mit mehr als 100 km/h unterwegs werden einem 3 Prozent einge­räumt. Der Grund für den Toleranz­abzug ist, dass man damit die Folgen eventu­eller Ungenau­igkeit der Messergeb­nisse mildert. Wird man mit dem Video­nach­fahr­system geblitzt, wird eine höhere Toleranz gewährt, da sich bei dem Verfahren zwei Objekte bewegen. Das fahrende Auto sowie das Fahrzeug, aus dem die Messung vorge­nommen werden. Daher werden 5 km/h oder 5 Prozent Abzug berücksichtigt.

Und was passiert in der Probezeit?

Fahran­fänger, die bis zu 20 km/h zu schnell sind, müssen in der Regel keine Angst vor zusätz­lichen Probezeit-Maßnahmen haben. Erst ab 21 km/h zu viel können diese auf einen zukommen. Mehr zum Thema Probezeit finden Sie hier.

Blitzer sind nicht immer frei von Fehlern

Viele Leute glauben, dass die Messergeb­nisse immer korrekt und unumstößlich sind. Dies ist aber keineswegs der Fall. Es kommt sogar vor, dass jahrelang genutzte Messgeräte mit standar­di­sierten Messver­fahren wie der Leivtec XV3 nachträglich als fehlerhaft identi­fi­ziert werden und folglich unschuldige Autofahrer sanktio­niert wurden. Andere Fehler­quellen, die beim Blitzer auftauchen können, sind beispiels­weise schlecht oder nicht geschultes Personal, mangelhaft gewartete oder nicht geeichte Blitzer sowie falsch justierte Blitzer. Es gibt aber noch viele weitere Faktoren, wieso ein Bußgeld­ver­fahren angreifbar ist. Lassen Sie daher Ihren Bußgeld­be­scheid immer prüfen.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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Ihnen wird vorge­worfen, die Geschwin­digkeit überschritten zu haben? Geblitzt.de hilft!

Ihnen wird vorge­worfen, dass Sie sind zu schnell gefahren sind und nun droht Ihnen ein Bußgeld? Lassen Sie diesen mit dem Vorwurf über Geblitzt.de durch Partner­an­wälte prüfen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.