Blitzerfoto online
Sie sind geblitzt worden und Ihnen wurde ein Bußgeldbescheid ohne Blitzerfoto geschickt? Oder Sie wollen den Beweis nicht nur analog, sondern auch online sehen? Das ist in der Regel möglich. Nach der Erfassung Ihres vermeintlichen Verkehrsverstoßes erhalten Sie mit Ihrem Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid auch die persönlichen Zugangsdaten für den Online-Auftritt der zuständigen Bußgeldstelle.
Hier kann man das Blitzerfoto in Augenschein nehmen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Dokumente wie Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid online aufzufüllen. Davon raten Anwälte allerdings ab, da man sich unwissentlich selbst belasten könnte. Stattdessen sollte professioneller juristischer Beistand zurate gezogen werden.
Wann Sie das Blitzerfoto anfechten können
Sie haben Ihr Blitzerfoto in Augenschein genommen. Jetzt stellt sich die Frage, ob es Anlass zum Einspruch gegen die Bußgeldvorwürfe gibt. Zuallererst muss es sich bei der abgebildeten Person natürlich um Sie persönlich handeln. Zeigt das Foto jemand anderes, steigen die Chancen einer erfolgreichen Anfechtung. Auch eine Aufnahme von schlechter Qualität kann sich vorteilhaft auf Ihren Einspruch auswirken, sobald verwackelte oder unscharfe Bilder keinen Aufschluss mehr über die Identität des Fahrers geben.
Weitere Beweismittel im Bußgeldverfahren
Das Blitzerfoto nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist jedoch nur ein Beweis unter vielen, mit denen Ihnen die Bußgeldbehörde zu Leibe rücken kann. Auch Messprotokolle und Zeugenaussagen tragen entscheidend dazu bei, ob man Sie belangen kann. Allerdings müssen die Angaben im Bußgeldbescheid zur Person und zum Tathergang in ihrer Gesamtheit darauf schließen, dass Sie der Fahrer sind, der das Verkehrsdelikt begangen hat. Besonderes Augenmerk sollte auf den fristgerechten Erlass des Bußgeldbescheides gelegt werden. In der Regel verjähren Ordnungswidrigkeiten nach drei bzw. sechs Monaten, wenn etwa ein Anhörungsbogen die Frist unterbricht.
Blitzerfotos sind wie der Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bei Ihrer zuständigen Bußgeldstelle online einsehbar.
Bußgeldvorwürfe prüfen lassen!
Wer bei einem Tempoverstoß oder an einer roten Ampel geblitzt wurde und einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, kann seine Unterlagen jetzt auf Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
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