Höhere Benzinpreise, Maskenpflicht & Führerschein-Umtausch
Schon 2021 mussten sich Autofahrer an eine große Veränderung gewöhnen. Die Bußgelder sind mit dem neuen Bußgeldkatalog deutlich gestiegen. Doch auch 2022 kommen einige Neuerungen auf Autofahrer zu.
CO₂-Steuer
Für einen besseren Klimaschutz gibt es seit 2021 die CO₂-Steuer in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2022 tritt die nächste Stufe der CO₂-Bepreisung in Kraft. Der Preis für eine Tonne CO₂ kostet dann 30 statt bisher 25 Euro. Eine Preissteigerung von fünf Prozent wird zukünftig jährlich anfallen. Das Tanken wird dadurch also nochmal teurer.
Führerschein-Umtausch
Im nächsten Jahr müssen einige Autofahrer zudem ihren alten Führerschein in den EU-Scheckkartenführerschein umtauschen. Dieser muss dann alle 15 Jahre erneuert werden. Aber keine Angst, eine neue Prüfung muss man nicht ablegen. Der Umtausch des Führerscheins wird die nächsten Jahre staffelweise stattfinden. Am 19. Januar 2022 endet die Frist für alle diejenigen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden.
Maskenpflicht
Corona-Schutzmasken gehören bald nicht mehr nur ins Gesicht, sondern auch in den Verbandskasten jeden Fahrzeugs. Bisher ist noch nicht klar, wann genau jeder PKW-, LKW- oder Busfahrer zwei Masken mitführen muss. Wahrscheinlich ist aber, dass die Regelung im Jahr 2022 in Kraft treten wird.
Förderung von Plug-in-Hybriden
Auch in Sachen Plug-in-Hybride wird sich etwas ändern. Die Förderbedingungen werden im Herbst 2022 schärfer. Gefördert werden nur noch die Fahrzeuge, die mindestens 60 Kilometer rein elektrisch zurücklegen. Bisher genügte eine Reichweite von 40 Kilometern oder ein CO2-Austoß von 50 Gramm pro Kilometer.
Neue Assistenzsysteme
Für alle Autohersteller wird am 6. Juli 2022 die „EU-Verordnung Nr. 2019/2144 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern“ verpflichtend. Die Fahrzeuge müssen demnach mit bestimmten Assistenzsystemen ausgestattet sein. Dazu gehört beispielsweise ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (Intelligent Speed Assistance, ISA), ein Notbremsassistent, ein Notfall-Spurhalteassistent, eine Schnittstelle zur Einrichtung einer Alkohol-Wegfahrsperre und ein Unfalldatenspeicher.
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