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Spielende Kinder – bitte runter vom Gas!

Sich auf deutschen Straßen als Raser einen Namen zu machen, ist generell keine gute Idee. Es gibt aber Bereiche, in denen zu schnelles Fahren ein absolutes No-Go ist. Dazu gehört die Tempo-30-Zone. Hier darf der Verkehrs­teil­nehmer nicht mehr als 30 km/h auf dem Tacho haben, um Kinder, Fußgänger und Fahrrad­fahrer in Wohnge­bieten und auf Straßen vor Schulen zu schützen. Verstöße gegen diese Verkehrs­an­ordnung sind besonders kostspielig. In der 30er Zone geblitzt zu werden, kann neben satten Bußgeldern auch Punkte in Flensburg und ein bis zu dreimo­na­tiges Fahrverbot nach sich ziehen.

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Die 30er Zone & Varia­tionen in Deutschland und den Nachbarstaaten

Anfang der 1980er Jahre erblickten die ersten Tempo-30-Zonen das Licht der Welt bezie­hungs­weise deutscher Wohnge­biete. Ziel waren und sind Verkehrs­be­ru­higung und Verkehrs­si­cherheit sowie eine Verbes­serung der Wohnqua­lität der Bürger. Als Anlehnung daran gibt es die verwandte Regelung des Verkehrs­be­ru­higten Bereiches, wo der Autofahrer nur Schritt­ge­schwin­digkeit fahren darf und das Modell des Verkehrs­be­ru­higten Geschäfts­be­reiches für Innen­städte mit hohem Fußgän­ger­auf­kommen, das verkehrs­rechtlich zur Tempo-30-Zone gehört, in dem die Verkehrs­zeichen auf eine Tempo-20-Zone hinweisen. Auch in Öster­reich, der Schweiz und den Nieder­landen sind parallel ähnliche Konzepte entstanden.

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Darum sollte man in der 30er Zone nicht zu schnell fahren…

Bei der Anordnung einer 30er-Zone geht es nicht in erster Linie um Geld für die Blitzer­kassen der Kommunen, sondern um langsam fahrende Kraft­fahr­zeuge in dicht bewohnten Siedlungen – als Prävention gegen Lärm und Unfälle. Denn wer mit höchstens 30 km/h unterwegs ist, macht weniger Krach und kann auch schneller bremsen. Eine längere Reakti­onszeit kann nicht nur auf Schul­wegen Leben retten. Natürlich sollte die Dekla­rierung als Tempo-30-Zone nicht das zügige Fortkommen auf bestimmten Strecken behindern – daher gibt es die extrem geschwin­dig­keits­be­gren­zende Maßnahme nicht auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen.

Wer in der Tempo-30-Zone geblitzt wird, muss mit Sanktionen wie einem Bußgeld von bis zu 800 Euro, 2 Punkten in Flensburg und 3 Monaten Fahrverbot rechnen.

Bußgeld­ka­talog Tempo-30-Zone

Der Bußgeld­ka­talog für die 30er Zone ist gleich­zu­setzen mit den Bestim­mungen für inner­ört­liche Geschwin­dig­keits­ver­stöße nach dem Bundes­ein­heit­lichen Tatbe­stands­ka­talog für Straßen­ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­keiten - gestaffelt nach der Höhe der überschrit­tenen km/h. Folgende Strafen kommen auf den Fahrer zu, wenn er in der 30er Zone geblitzt wird.

Bußgeld­ka­talog 30er- Zone für Pkw und Motorrad

Innerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Bußgeld­ka­talog 30er- Zone für Pkw über 3,5 t bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger

Innerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 40 € 
11 - 15 km/h 60 € 
16 -20 km/h 160 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 175 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 235 €  2 Punkte  1 Monat 
31 - 40 km/h 340 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
51 - 60 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 60 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Bußgeld­ka­talog 30er-Zone für Lkw & Omnibusse

Innerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 70 € 
11 - 15 km/h 120 €  1 Punkt 
16 -20 km/h 320 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 360 €  2 Punkte  1 Monat 
26 - 30 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
31 - 40 km/h 640 €  2 Punkte  2 Monate 
41 - 50 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
51 - 60 km/h 900 €  2 Punkte  3 Monate 
über 60 km/h 950 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

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Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Häufige Fragen

Wann ist 30 Zone?

Die Tempo-30-Zone beginnt mit einem Schild (Zeichen 274.1) und endet auch mit einem (Zeichen 274.2). Die Vorfahrt ist grund­sätzlich mit „rechts vor links“ geregelt.Hier mehr erfahren.

Wann Führer­schein weg 30er Zone?

Grund­sätzlich erhält man ab 31 km/h zu schnell einen Monat Fahrverbot. Wird man aller­dings zweimal innerhalb eines Jahres mit 26 km/h zu viel geblitzt, gilt dies ebenfalls.Hier mehr erfahren.

Ist eine 30 Zone ein verkehrs­be­ru­higter Bereich?

Nein, als verkehrs­be­ru­higter Bereich werden Spiel­straßen bezeichnet. Sie werden durch das Verkehrs­zeichen 325.1 gekenn­zeichnet. Hier mehr erfahren.

Ist in Zone 30 Parkverbot?

Generell darf in einer 30er-Zone geparkt werden, außer es ist durch ein Schild verboten. In verkehrs­be­ru­higten Bereichen dürfen Sie jedoch nur in speziell dafür markierten Bereichen parken. Hier mehr erfahren.