Spielende Kinder – bitte runter vom Gas!
Sich auf deutschen Straßen als Raser einen Namen zu machen, ist generell keine gute Idee. Es gibt aber Bereiche, in denen zu schnelles Fahren ein absolutes No-Go ist. Dazu gehört die Tempo-30-Zone. Hier darf der Verkehrsteilnehmer nicht mehr als 30 km/h auf dem Tacho haben, um Kinder, Fußgänger und Fahrradfahrer in Wohngebieten und auf Straßen vor Schulen zu schützen. Verstöße gegen diese Verkehrsanordnung sind besonders kostspielig. In der 30er Zone geblitzt zu werden, kann neben satten Bußgeldern auch Punkte in Flensburg und ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot nach sich ziehen.
Die 30er Zone & Variationen in Deutschland und den Nachbarstaaten
Anfang der 1980er Jahre erblickten die ersten Tempo-30-Zonen das Licht der Welt beziehungsweise deutscher Wohngebiete. Ziel waren und sind Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit sowie eine Verbesserung der Wohnqualität der Bürger. Als Anlehnung daran gibt es die verwandte Regelung des Verkehrsberuhigten Bereiches, wo der Autofahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf und das Modell des Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches für Innenstädte mit hohem Fußgängeraufkommen, das verkehrsrechtlich zur Tempo-30-Zone gehört, in dem die Verkehrszeichen auf eine Tempo-20-Zone hinweisen. Auch in Österreich, der Schweiz und den Niederlanden sind parallel ähnliche Konzepte entstanden.
Darum sollte man in der 30er Zone nicht zu schnell fahren…
Bei der Anordnung einer 30er-Zone geht es nicht in erster Linie um Geld für die Blitzerkassen der Kommunen, sondern um langsam fahrende Kraftfahrzeuge in dicht bewohnten Siedlungen – als Prävention gegen Lärm und Unfälle. Denn wer mit höchstens 30 km/h unterwegs ist, macht weniger Krach und kann auch schneller bremsen. Eine längere Reaktionszeit kann nicht nur auf Schulwegen Leben retten. Natürlich sollte die Deklarierung als Tempo-30-Zone nicht das zügige Fortkommen auf bestimmten Strecken behindern – daher gibt es die extrem geschwindigkeitsbegrenzende Maßnahme nicht auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen.
Wer in der Tempo-30-Zone geblitzt wird, muss mit Sanktionen wie einem Bußgeld von bis zu 800 Euro, 2 Punkten in Flensburg und 3 Monaten Fahrverbot rechnen.
Bußgeldkatalog Tempo-30-Zone
Der Bußgeldkatalog für die 30er Zone ist gleichzusetzen mit den Bestimmungen für innerörtliche Geschwindigkeitsverstöße nach dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - gestaffelt nach der Höhe der überschrittenen km/h. Folgende Strafen kommen auf den Fahrer zu, wenn er in der 30er Zone geblitzt wird.
Bußgeldkatalog 30er- Zone für Pkw und Motorrad
Bußgeldkatalog 30er- Zone für Pkw über 3,5 t bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger
Bußgeldkatalog 30er-Zone für Lkw & Omnibusse
Hilfe bei Bußgeldern & Punkten mit Geblitzt.de
Sie wurden geblitzt und haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Dann reichen Sie Ihre Unterlagen bei Geblitzt.de ein. Wir können bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt-, Halte-, Park- und Handyvergehen für Sie tätig werden. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.