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Vorbei­fahren, so wird's gemacht!

Baustellen auf der Autobahn oder im Stadt­verkehr kosten Zeit und Nerven. Doch auch wer möglichst schnell sein Ziel erreichen möchte, sollte nicht nur das Tempo­limit, sondern auch beim Vorbei­fahren die gängigen Verkehrs­regeln beachten. Dazu steht in § 6 der Straßenverkehrs-Ordnung, dass man an einer Fahrbahn­ver­engung, einem Verkehrs­hin­dernis wie einer Absperrung oder einem haltenden Fahrzeug nur links vorbei­fahren darf, wenn zuvor der Gegen­verkehr passiert ist. Der Fahrer also, auf dessen Seite die Verengung der Fahrbahn gegeben ist, muss warten.

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Es sei denn, die Verkehrs­zeichen 208 (Vorrang des Gegen­ver­kehrs) und 308 (Vorrang vor dem Gegen­verkehr) regeln, wer zuerst fahren darf. Sowohl beim Ausscheren als auch beim Wieder­ein­ordnen muss zudem auf den nachfol­genden Verkehr Rücksicht genommen werden – schließlich kann es gerade auf einer stark befah­renen Straße schnell zu einem Auffahr­unfall kommen, wenn ein Verkehrs­teil­nehmer plötzlich die Spur wechselt, ohne dabei die entspre­chenden Fahrt­rich­tungs­an­zeiger zu betätigen.

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Vorbei­fahren vs. Überholen – das sind die Unterschiede

Wenn wir im Alltag davon sprechen, beim Überholen an einem Verkehrs­teil­nehmer vorbei­zu­fahren, bezieht sich das auch auf Fahrzeuge, die ebenfalls in Bewegung sind. Hält man sich aber an den gesetz­lichen Terminus, bedeutet Vorbei­fahren ein stehendes Hindernis zu passieren. Gemeinsam ist den beiden Vorgängen, dass das Vorbei­fahren und Überholen mittels Blinker setzen angekündigt werden muss, damit der Nachfol­ge­verkehr sich darauf einstellen kann. Natürlich dürfen Sie – wie beim Überholen – nur links und nicht rechts am Hindernis vorbeifahren.


Wer an einer Fahrbahn­ver­engung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbei­fahren will, muss entge­gen­kom­mende Fahrzeuge durch­fahren lassen. (§ 6 StVO)

Bußgeld­ka­talog Vorbeifahren

Bei den meisten Verstößen gegen die Bestim­mungen in Bezug auf das Vorbei­fahren bleibt es bei einem Verwar­nungsgeld in der Höhe zwischen 10 und 35 Euro. Demge­genüber werden die Gefährdung oder Schädigung von Kindern, Hilfs­be­dürf­tigen und älteren Menschen mit einem höheren Bußgeld sowie einem Punkt im Fahreig­nungs­re­gister in Flensburg bestraft:

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot
Sie fuhren an einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn links vorbei, ohne das entge­gen­kom­mende Fahrzeug durch­fahren zu lassen  20 € 
Sie fuhren an einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn links vorbei, ohne das entge­gen­kom­mende Fahrzeug durch­fahren zu lassen, und gefähr­deten dadurch Andere  30 € 
Sie fuhren an einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn links vorbei, ohne das entge­gen­kom­mende Fahrzeug durch­fahren zu lassen. Es kam zum Unfall 35 € 
Sie streiften beim Vorbei­fahren ein Fahrzeug und verur­sachten Sachschaden  35 € 
Sie scherten vor einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn aus, ohne es recht­zeitig und deutlich anzukündigen  10 € 
Sie kündigten nach dem Vorbei­fahren an einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn das Wieder­ein­ordnen nicht recht­zeitig und deutlich an  10 € 
Sie gefähr­deten als Fahrzeug­führer ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/einen älteren Menschen durch unzurei­chenden Seiten­ab­stand beim Vorbeifahren  80 €  1 Punkt 
Sie schädigten als Fahrzeug­führer ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/einen älteren Menschen, insbe­sondere durch unzurei­chenden Seiten­ab­stand beim Vorbeifahren  100 €  1 Punkt 

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Häufige Fragen

Wann Überholen und Vorbeifahren?

Gemäß § 5 der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) bezeichnet man als Überholen den Vorgang, bei dem ein verkehrs­be­dingt wartendes oder langsamer fahrendes Fahrzeug in der gleichen Richtung passiert wird. Vorbei­fahren hingegen bedeutet nach § 6 StVO ein nicht verkehrs­be­dingt haltendes oder parkendes Fahrzeug zu umfahren.

Was muss ich beim Vorbei­fahren beachten?

Beim Vorbei­fahren an einem parkenden Fahrzeug muss man gemäß § 6 der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) zunächst entge­gen­kom­mende Fahrzeuge durch­fahren lassen – es sei denn, die Verkehrs­zeichen 208 oder 308 gewähren Vorrang. Zudem ist beim Ausscheren auf den nachfol­genden Verkehr zu achten und der Blinker zu setzen.

Was versteht man unter Vorbeifahren?

Unter Vorbei­fahren versteht man, wenn ein Auto an einer Fahrbahn­ver­engung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbei­fährt. Dabei muss sowohl auf entge­gen­kom­mende Fahrzeuge als auch auf den nachfol­genden Verkehr geachtet werden. 

Auto und Verkehr: Vorbei­fahren und Überholen