Vorbeifahren, so wird's gemacht!
Baustellen auf der Autobahn oder im Stadtverkehr kosten Zeit und Nerven. Doch auch wer möglichst schnell sein Ziel erreichen möchte, sollte nicht nur das Tempolimit, sondern auch beim Vorbeifahren die gängigen Verkehrsregeln beachten. Dazu steht in § 6 der Straßenverkehrs-Ordnung, dass man an einer Fahrbahnverengung, einem Verkehrshindernis wie einer Absperrung oder einem haltenden Fahrzeug nur links vorbeifahren darf, wenn zuvor der Gegenverkehr passiert ist. Der Fahrer also, auf dessen Seite die Verengung der Fahrbahn gegeben ist, muss warten.
Es sei denn, die Verkehrszeichen 208 (Vorrang des Gegenverkehrs) und 308 (Vorrang vor dem Gegenverkehr) regeln, wer zuerst fahren darf. Sowohl beim Ausscheren als auch beim Wiedereinordnen muss zudem auf den nachfolgenden Verkehr Rücksicht genommen werden – schließlich kann es gerade auf einer stark befahrenen Straße schnell zu einem Auffahrunfall kommen, wenn ein Verkehrsteilnehmer plötzlich die Spur wechselt, ohne dabei die entsprechenden Fahrtrichtungsanzeiger zu betätigen.
Vorbeifahren vs. Überholen – das sind die Unterschiede
Wenn wir im Alltag davon sprechen, beim Überholen an einem Verkehrsteilnehmer vorbeizufahren, bezieht sich das auch auf Fahrzeuge, die ebenfalls in Bewegung sind. Hält man sich aber an den gesetzlichen Terminus, bedeutet Vorbeifahren ein stehendes Hindernis zu passieren. Gemeinsam ist den beiden Vorgängen, dass das Vorbeifahren und Überholen mittels Blinker setzen angekündigt werden muss, damit der Nachfolgeverkehr sich darauf einstellen kann. Natürlich dürfen Sie – wie beim Überholen – nur links und nicht rechts am Hindernis vorbeifahren.
Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. (§ 6 StVO)
Bußgeldkatalog Vorbeifahren
Bei den meisten Verstößen gegen die Bestimmungen in Bezug auf das Vorbeifahren bleibt es bei einem Verwarnungsgeld in der Höhe zwischen 10 und 35 Euro. Demgegenüber werden die Gefährdung oder Schädigung von Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen mit einem höheren Bußgeld sowie einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg bestraft:
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
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Sie fuhren an einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn links vorbei, ohne das entgegenkommende Fahrzeug durchfahren zu lassen | 20 € | - | - |
Sie fuhren an einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn links vorbei, ohne das entgegenkommende Fahrzeug durchfahren zu lassen, und gefährdeten dadurch Andere | 30 € | - | - |
Sie fuhren an einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn links vorbei, ohne das entgegenkommende Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall | 35 € | - | - |
Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten Sachschaden | 35 € | - | - |
Sie scherten vor einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn aus, ohne es rechtzeitig und deutlich anzukündigen | 10 € | - | - |
Sie kündigten nach dem Vorbeifahren an einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn das Wiedereinordnen nicht rechtzeitig und deutlich an | 10 € | - | - |
Sie gefährdeten als Fahrzeugführer ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/einen älteren Menschen durch unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren | 80 € | 1 Punkt | - |
Sie schädigten als Fahrzeugführer ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/einen älteren Menschen, insbesondere durch unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren | 100 € | 1 Punkt | - |
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Häufige Fragen
Wann Überholen und Vorbeifahren?
Was muss ich beim Vorbeifahren beachten?
Was versteht man unter Vorbeifahren?
Auto und Verkehr: Vorbeifahren und Überholen