Zu langsam fahren - geht das?
Wer zu schnell war, muss bezahlen. Bei einem krassen Tempoverstoß können auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot hinzukommen. Aber geht die Rechnung der Bußgeldstelle auch andersrum auf – sprich: Kann ein Verkehrsteilnehmer laut Straßenverkehrsordnung zu langsam fahren? Und falls ja, welchen Sanktionen erwarten den Betroffenen.
Zu langsam fahren – ist das verboten?
Langsam fahren ist nicht immer gleich mehr Verkehrssicherheit. Natürlich, bei Schneetreiben, starkem Regen, Glatteis oder Nebel macht es Sinn, behutsam aufs Gaspedal zu treten. Auch der Fahrer eines schwer beladenen Lkws oder eines Kleinbusses mit vielen Insassen tut gut daran, auf der Autobahn nicht gerade das Tempolimit auszureizen. Dennoch! Wer zu langsam fährt, kann auch eine Gefahr für die anderen Kraftfahrer werden.
Bei Auffahrunfällen sind nämlich nicht immer Raser verantwortlich. Auch ein Pkw, der durch Schleichen den Verkehrsfluss behindert, kann der Verursacher sein. Damit wäre dessen Fahrer oder Fahrerin auch haftbar für den entstandenen Schaden und muss zudem mit einer Geldbuße und weiteren Sanktionen rechnen. Wer ohne Grund zu langsam fährt, zahlt ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.
Wer ein anderes Fahrzeug mit nicht ausreichender Geschwindigkeit überholt, erhält sogar einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 80 Euro bzw. 120 Euro, wenn die Aktion einen Unfall zur Folge hat.
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. (§ 3 Abs. 2 StVO)
Andere Straßen, andere Sitten…
Wer auffällig langsam fährt, kann also andere Autofahrer behindern oder sogar mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Selbstverständlich spielt es eine Rolle, wo der Betroffene beschließt, die Geschwindigkeit extrem zu drosseln. Auf Schnellstraßen sollten Sie darauf achten, andere Verkehrsteilnehmer nicht auszubremsen, während man in einer Tempo-30-Zone schon durch die Beschilderung angehalten ist, langsam zu fahren.
Demgegenüber gibt es auch Verkehrsschilder, die eine Mindestgeschwindigkeit vorschreiben. Liegt kein zwingender Grund vor, langsamer zu fahren, hat sich der Fahrer an das Verkehrszeichen zu halten. Und dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen, die schneller als 60 km/h auf den Tacho bringen können, heißt wiederum nicht, dass langsameres Fahren stet unerwünscht ist. Die jeweilige Situation – wie stockender Verkehr oder freie Bahn – macht den Unterschied.
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Zu langsam fahren, Strafe wegen langsam fahren
Stuttgarter Nachrichten: zu langsam fahren