Blitzerregeln
Richtig Blitzen ist nicht einfach, ganz im Gegenteil! Die Messbeamten müssen beim Blitzen viele Blitzerregeln und Bestimmungen beachten, damit die Messergebnisse am Ende auch verwertbar sind. Wussten Sie zum Beispiel, dass man auch aus dem fahrenden Auto geblitzt werden kann? Nein?! Dann schauen Sie doch mal in den dazu passenden Artikel „Darf man aus einem fahrenden Auto geblitzt werden?“ ganz unten auf der Seite. Falls Ihnen der folgende Überblick noch keine Antwort auf Ihre Frage liefert, finden Sie dort auch viele weitere Artikel rund um das Thema Blitzer und Regeln.
Wer darf Blitzer aufstellen und wo genau dürfen diese stehen?
Generell gilt, dass Blitzer nur von gesetzlich legitimierten Behörden aufgestellt werden dürfen – also beispielsweise von der Polizei. In manchen Bundesländern dürfen aber auch private Unternehmen, beauftragt von Kommunen, Messgeräte aufstellen und Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Als Privatperson ist es natürlich nicht erlaubt, einen Blitzer an einer Straße aufzustellen.
Von offizieller Seite eingesetzte Blitzer hingegen dürfen auf jeder öffentlichen Straße stehen. In einigen Bundesländern ist in der Verkehrsüberwachungsvorschrift genau aufgelistet, an welchen Stellen die Geschwindigkeitsüberwachung vorrangig stattfinden soll – so zum Beispiel an Unfallschwerpunkten und in schutzbedürftigen Zonen.
Individuelle Abstandsregeln
Um einen Blitzer korrekt aufzustellen und damit den Blitzerregeln zu genügen, muss der Abstand zwischen einer Geschwindigkeitsbegrenzung und der Messanlage beachtet werden. Wie weit ein Blitzer von dem entsprechenden Schild entfernt stehen muss, ist je nach Bundesland in Deutschland unterschiedlich geregelt. Und auch hier gibt es Ausnahmen. Denn es gibt besondere Gefahrenstellen innerhalb von Städten, bei denen gar kein Mindestabstand für Blitzer gilt. Dazu gehören Schulen, Kindergärten und Fußgängerzonen.
Hier eine Auflistung zu den Abstandsregelungen in den verschiedenen Bundesländern:
- Baden-Württemberg: 150 m
- Bayern: 200 m
- Berlin: 150 m am Ortseingangsschild, 75 m Geschwindigkeitsbegrenzungsschild
- Brandenburg: 150 m
- Bremen: 150 m
- Hamburg: keine Reglung getroffen
- Hessen: 100 m
- Mecklenburg-Vorpommern: Kraftfahrstraßen: 100 m, Autobahnen: 250 m
- Niedersachsen: 150 m
- Nordrhein-Westfalen: keine Reglung getroffen
- Rheinland-Pfalz: 100 m
- Saarland: keine Reglung getroffen
- Sachsen: 150 m
- Sachsen-Anhalt: 100 m
- Schleswig-Holstein: 150 m
- Thüringen: 200 m
Aber aufgepasst: Der genannte Abstand zum Schild bezieht sich nur auf den Beginn einer Geschwindigkeitsbegrenzung, nicht auf das Ende dieser. Dort kann dann eben auch direkt hinter einem Schild geblitzt werden.
Bußgeldvorwürfe anfechten kann sich lohnen…
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