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Bußgeld­be­scheid - warum man Einspruch einlegen sollte

Sie haben einen Bußgeld­be­scheid erhalten und wollen nun wissen, wie Sie mögliche Sanktionen wie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote umgehen können? Die Antworten finden Sie in diesem Artikel.

Was Sie tun können, wenn Sie einen Bescheid erhalten haben

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Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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Bescheid prüfen lassen

Viele Autofahrer kennen es: Man öffnet den Brief­kasten und findet einen Bußgeld­be­scheid. Manchmal bemerken Betroffene den Blitzer selbst gar nicht. In anderen Fällen haben Verkehrs­teil­nehmer wochenlang ein schlechtes Gefühl. Erst wenn der Bußgeld­be­scheid tatsächlich eintrifft und sie den Vorwurf mit dem drohenden Bußgeld oder gar die Punkte und ein Fahrverbot schwarz auf weiß haben, ist die Gewissheit da. Doch wer ein Bußgeld­be­scheid erhält, muss nicht gleich verzagen. Denn oftmals sind Messergeb­nisse fehlerhaft oder Vorwürfe nicht ausrei­chend belegt. Daher ist es immer sinnvoll, den Bußgeld­be­scheid prüfen zu lassen. Das geht beispiels­weise mit den Partner­an­wälten von Geblitzt.de. Im besten Fall können Sie das Inkraft­treten solcher Bescheide verhindern. Geblitzt.de ermög­licht Ihnen die Prüfung ganz unter­schied­licher Vorwürfe. Dabei ist es egal, ob nun eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung, ein Abstand, Überhol-, Halte- oder Parkverstoß der Grund für Ihren Bescheid war. Zudem überprüfen die Partner­an­wälte auch Fälle, in denen den Betrof­fenen vorge­worfen wird, über eine rote Ampel gefahren zu sein oder das Mobil­te­lefon genutzt zu haben.

Sind Sie beispiels­weise von einem mobilen Messgerät geblitzt worden, prüfen die Partner­an­wälte von Geblitzt.de anhand der Ermitt­lungsakte zuerst einmal, ob alle Fristen einge­halten wurden, oder ob unter Umständen die Verjährung des Bußgeld­be­scheides eine Rolle spielt. Ebenfalls gilt es zu klären, ob der Blitzer korrekt aufge­stellt und geeicht war. Auch ein Schulungs­nachweis der Messbe­amten ist ein wichtiger Faktor. Dies sind jedoch nur einige Beispiele. Die Liste der zu prüfenden Faktoren ist lang.

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2-Wochen-Frist

Sollten Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid prüfen lassen wollen, muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wer seinen Bußgeld­be­scheid zum Beispiel an einem Dienstag erhält, hat bis einschließlich des Dienstags in zwei Wochen darauf die Möglichkeit, Einspruch einzu­legen. Endet die Einspruchs­frist an einem Wochenende oder Feiertag, kann der Betroffene auch noch am nächsten Werktag Einspruch gegen die Bußgeld­vor­würfe einlegen.

Aber Achtung: Bei landes­recht­lichen Feier­tagen ist nicht die Feier­tags­re­gelung im Bundesland des Betrof­fenen ausschlag­gebend, sondern die der Behörde, die den Bußgeld­be­scheid erlässt. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel. Falls Sie wissen wollen, was Sie machen können, wenn Sie wegen Krankheit oder Urlaub die Einspruchs­frist versäumt haben, klicken Sie hier.

Sollte der Einspruch nicht recht­zeitig eingelegt werden, gilt der Bußgeld­be­scheid als rechts­kräftig. Sie sollten sich daher zügig einen juris­ti­schen Beistand beispiels­weise über Geblitzt.de suchen.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Gerade, wenn Sie ein hohes Bußgeld erwartet oder ein Fahrverbot sowie Punkte auf Sie zukommen, ist es sinnvoll den Service von Geblitzt.de nutzen. Speziell für Berufs­kraft­fahrer ist der Führer­schein von existen­zi­eller Bedeutung. Ein Fahrverbot kann sogar im schlimmsten Fall zu Gehalts­ein­bußen oder gar dem Verlust des Arbeits­platzes führen. Sollte es sich um einen zu Unrecht ausge­stellten Bußgeld­be­scheid handeln, treffen sogenannte Blitzer-Strafen die Betrof­fenen doppelt so hart. Eine Prüfung ist daher dringend anzuraten. Im besten Fall können Sie so ein Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot umgehen.

Sehen Sie sich auch gerade mit der Frage konfron­tiert: Ich wurde geblitzt, was tun? Die Antwort ist: Geblitzt.de hilft Ihnen weiter. Zögern Sie also nicht, Ihren Fall durch unsere Partner­an­wälte prüfen zu lassen.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

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Nach Erlass eines Anhörungs­bogens oder Bußgeld­be­scheids sollten Sie also nicht zögern, sondern die Unter­lagen umgehend bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Wikipedia: Bußgeld­be­scheid