Bußgeldbescheid - warum man Einspruch einlegen sollte
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und wollen nun wissen, wie Sie mögliche Sanktionen wie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote umgehen können? Die Antworten finden Sie in diesem Artikel.
Was Sie tun können, wenn Sie einen Bescheid erhalten haben
Bescheid prüfen lassen
Viele Autofahrer kennen es: Man öffnet den Briefkasten und findet einen Bußgeldbescheid. Manchmal bemerken Betroffene den Blitzer selbst gar nicht. In anderen Fällen haben Verkehrsteilnehmer wochenlang ein schlechtes Gefühl. Erst wenn der Bußgeldbescheid tatsächlich eintrifft und sie den Vorwurf mit dem drohenden Bußgeld oder gar die Punkte und ein Fahrverbot schwarz auf weiß haben, ist die Gewissheit da. Doch wer ein Bußgeldbescheid erhält, muss nicht gleich verzagen. Denn oftmals sind Messergebnisse fehlerhaft oder Vorwürfe nicht ausreichend belegt. Daher ist es immer sinnvoll, den Bußgeldbescheid prüfen zu lassen. Das geht beispielsweise mit den Partneranwälten von Geblitzt.de. Im besten Fall können Sie das Inkrafttreten solcher Bescheide verhindern. Geblitzt.de ermöglicht Ihnen die Prüfung ganz unterschiedlicher Vorwürfe. Dabei ist es egal, ob nun eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Abstand, Überhol-, Halte- oder Parkverstoß der Grund für Ihren Bescheid war. Zudem überprüfen die Partneranwälte auch Fälle, in denen den Betroffenen vorgeworfen wird, über eine rote Ampel gefahren zu sein oder das Mobiltelefon genutzt zu haben.
Sind Sie beispielsweise von einem mobilen Messgerät geblitzt worden, prüfen die Partneranwälte von Geblitzt.de anhand der Ermittlungsakte zuerst einmal, ob alle Fristen eingehalten wurden, oder ob unter Umständen die Verjährung des Bußgeldbescheides eine Rolle spielt. Ebenfalls gilt es zu klären, ob der Blitzer korrekt aufgestellt und geeicht war. Auch ein Schulungsnachweis der Messbeamten ist ein wichtiger Faktor. Dies sind jedoch nur einige Beispiele. Die Liste der zu prüfenden Faktoren ist lang.
2-Wochen-Frist
Sollten Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid prüfen lassen wollen, muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wer seinen Bußgeldbescheid zum Beispiel an einem Dienstag erhält, hat bis einschließlich des Dienstags in zwei Wochen darauf die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Endet die Einspruchsfrist an einem Wochenende oder Feiertag, kann der Betroffene auch noch am nächsten Werktag Einspruch gegen die Bußgeldvorwürfe einlegen.
Aber Achtung: Bei landesrechtlichen Feiertagen ist nicht die Feiertagsregelung im Bundesland des Betroffenen ausschlaggebend, sondern die der Behörde, die den Bußgeldbescheid erlässt. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel. Falls Sie wissen wollen, was Sie machen können, wenn Sie wegen Krankheit oder Urlaub die Einspruchsfrist versäumt haben, klicken Sie hier.
Sollte der Einspruch nicht rechtzeitig eingelegt werden, gilt der Bußgeldbescheid als rechtskräftig. Sie sollten sich daher zügig einen juristischen Beistand beispielsweise über Geblitzt.de suchen.
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Gerade, wenn Sie ein hohes Bußgeld erwartet oder ein Fahrverbot sowie Punkte auf Sie zukommen, ist es sinnvoll den Service von Geblitzt.de nutzen. Speziell für Berufskraftfahrer ist der Führerschein von existenzieller Bedeutung. Ein Fahrverbot kann sogar im schlimmsten Fall zu Gehaltseinbußen oder gar dem Verlust des Arbeitsplatzes führen. Sollte es sich um einen zu Unrecht ausgestellten Bußgeldbescheid handeln, treffen sogenannte Blitzer-Strafen die Betroffenen doppelt so hart. Eine Prüfung ist daher dringend anzuraten. Im besten Fall können Sie so ein Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot umgehen.
Sehen Sie sich auch gerade mit der Frage konfrontiert: Ich wurde geblitzt, was tun? Die Antwort ist: Geblitzt.de hilft Ihnen weiter. Zögern Sie also nicht, Ihren Fall durch unsere Partneranwälte prüfen zu lassen.
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Nach Erlass eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids sollten Sie also nicht zögern, sondern die Unterlagen umgehend bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Wikipedia: Bußgeldbescheid