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Tempo­ver­stöße, Sanktionen & Möglich­keiten des Einspruchs

Verstößt man auf deutschen Straßen gegen das Tempo­limit und wird dabei geblitzt, ist mit Post von der Bußgeld­stelle zu rechnen. Doch was passiert, wenn ein Fahrer zum Beispiel 51, 70 oder 100 km/h und mehr zu schnell ist? Lesen Sie hier, bei welcher Höhe eines Geschwin­dig­keits­ver­stoßes Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote anfallen. Außerdem wird erläutert, warum ein Einspruch gegen die Vorwürfe sinnvoll sein kann und was es mit der Verjäh­rungs­frist auf sich hat.

Ein weißes Kraftfahrzeug faehrt auf der linken Spur der Autobahn über 51km/h zu schnell

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Bußgelder, Punkte & Fahrverbot bei 51 km/h und mehr zu schnell

Innerorts

Neuer Bußgeld­ka­talog 2023 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabellen für PKW mit Anhänger & Lkw & Kraft­om­ni­busse .

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Außerorts

Neuer Bußgeld­ka­talog 2023 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
51 - 60 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
61 - 70 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabellen für PKW mit Anhänger & Lkw & Kraft­om­ni­busse .

So etwa zeigt sich bei Verstößen mit Pkw und Motor­rädern, dass Fahre­rinnen und Fahrer, die innerorts 51 km/h und mehr zu schnell sind, ein Bußgeld in Höhe von 560 Euro zahlen müssen sowie zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot für zwei Monate erhalten. Außerorts bleiben die zwei Punkte bestehen, aber das Bußgeld ist mit 480 Euro etwas geringer, genauso wie das Fahrverbot nur für einen Monat Bestand hat.

Bei mehr als 70 km/h über dem Tempo­limit – also auch bei 100 km/h zu schnell – erhält der Fahrer sowohl innerorts wie außerorts zwei Punkte in Flensburg und ein dreimo­na­tiges Fahrverbot. Das Bußgeld hingegen beläuft sich innerhalb geschlos­sener Ortschaften auf 800 Euro, während außerorts 700 Euro zu Buche schlagen. Eine detail­lierte Auflistung aller möglichen Sanktionen bei Geschwin­dig­keits­ver­stößen mit einem Pkw und Motorrad findet sich in den nachfol­genden Tabellen aus dem Bußgeldkatalog.

Achtung: Es kann auch vorkommen, dass die Bußgeld­stellen bei überhöhter Geschwin­digkeit dem Betrof­fenen Vorsatz unter­stellen und das Bußgeld erhöhen. Je höher die Überschreitung ist, umso eher kann die Bußgeld­stelle von Vorsatz ausgehen. 

Geschwin­dig­keits­mes­sungen und ihre Fehlerquellen

Nicht jeder Bußgeld­vorwurf hält einer juris­ti­schen Überprüfung stand. Mögliche Fehler bei den Messergeb­nissen können beispiels­weise aus einer unregel­mä­ßigen Wartung oder fehler­haften Eichung der Blitz­anlage resul­tieren. Auch der richtige Winkel des Blitzers zur Fahrbahn muss beim Aufbau der Geräte beachtet werden.

Zudem hat so manche Blitzer-Technik ihre Tücken: Wird zum Beispiel mit dem sogenannten Lichtschranken-Verfahren gemessen, kann der Messwert durch reflek­tie­rende Gegen­stände wie Verkehrs­schilder, Leitplanken oder Metall­teile anderer Fahrzeuge verfälscht werden. Auch Blitzer­fotos sind nicht immer von einwand­freier Qualität, was einer erfolg­reichen Anfechtung der Vorwürfe zugute­kommen kann. Muss doch sowohl der Fahrer als auch das Kfz-Kennzeichen eindeutig zu erkennen sein.

Bei der Prüfung des Bußgeld­be­scheids werden darüber hinaus auch mögliche formale Fehler unter die Lupe genommen. Der Name des Beschul­digten, die zur Last gelegte Tat, sowie Tatzeit- und Ort, das Akten­zeichen und eine vollständige Rechts­mit­tel­be­lehrung sollten in dem Dokument enthalten sein.

Verjährung der Bußgeldvorwürfe

Ein Einspruch gegen Bußgeld­vor­würfe muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Schreibens erfolgen. Andern­falls werden die im Bußgeld­be­scheid angedrohten Sanktionen rechts­kräftig. Doch auch die Bußgeld­be­hörde muss bestimmte Fristen einhalten. Wird ein Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid im Rahmen eines Tempo­ver­stoßes nicht recht­zeitig auf den Weg gebracht, kommt es nach drei Monaten – bzw. ganz konkret einen Tag vor Ablauf dieses Zeitraums – zur Verjährung der Vorwürfe.

Doch aufge­passt: Schickt die Bußgeld­be­hörde innerhalb der Verjäh­rungs­frist einen Anhörungs­bogen, kann sich die Frist auf bis zu sechs Monate verlängern. Darüber hinaus gibt es weitere Ursachen für die Unter­bre­chung der Verjäh­rungs­frist wie die Weiter­leitung der Angele­genheit an die Staats­an­walt­schaft oder die Vernehmung des betrof­fenen Verkehrs­teil­nehmers oder eines Zeugens vor Gericht. Nach zwei Jahren jedoch tritt die Verjährung endgültig in Kraft, selbst wenn das Bußgeld­ver­fahren noch nicht abgeschlossen ist.

Ein Bußgeld­be­scheid kann bereits verjährt sein oder falsche Vorwürfe enthalten und sollte daher stets geprüft werden!

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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Bußgeld­vor­würfe mit Geblitzt.de prüfen lassen

Sie sollen laut Bußgeld­be­scheid einen Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Halte-, Park- oder Handy­verstoß begangen haben? Das nicht, aber die Bußgeld­be­hörde legt Ihnen einen Überhol- oder Vorfahrts­ver­gehen zur Last? Dann reichen Sie einfach Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de ein. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung

Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.