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Zu langsam fahren - geht das?

Wer zu schnell war, muss bezahlen. Bei einem krassen Tempo­verstoß können auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot hinzu­kommen. Aber geht die Rechnung der Bußgeld­stelle auch andersrum auf – sprich: Kann ein Verkehrs­teil­nehmer laut Straßen­ver­kehrs­ordnung zu langsam fahren? Und falls ja, welchen Sanktionen erwarten den Betroffenen.

Symbolbild - zu langsam fahren

Zu langsam fahren – ist das verboten?

Langsam fahren ist nicht immer gleich mehr Verkehrs­si­cherheit. Natürlich, bei Schnee­treiben, starkem Regen, Glatteis oder Nebel macht es Sinn, behutsam aufs Gaspedal zu treten. Auch der Fahrer eines schwer beladenen Lkws oder eines Klein­busses mit vielen Insassen tut gut daran, auf der Autobahn nicht gerade das Tempo­limit auszu­reizen. Dennoch! Wer zu langsam fährt, kann auch eine Gefahr für die anderen Kraft­fahrer werden.

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Bei Auffahr­un­fällen sind nämlich nicht immer Raser verant­wortlich. Auch ein Pkw, der durch Schleichen den Verkehrs­fluss behindert, kann der Verur­sacher sein. Damit wäre dessen Fahrer oder Fahrerin auch haftbar für den entstan­denen Schaden und muss zudem mit einer Geldbuße und weiteren Sanktionen rechnen. Wer ohne Grund zu langsam fährt, zahlt ein Verwar­nungsgeld von 20 Euro. 


Wer ein anderes Fahrzeug mit nicht ausrei­chender Geschwin­digkeit überholt, erhält sogar einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 80 Euro bzw. 120 Euro, wenn die Aktion einen Unfall zur Folge hat.

Ohne triftigen Grund dürfen Kraft­fahr­zeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrs­fluss behindern. (§ 3 Abs. 2 StVO)

Andere Straßen, andere Sitten…

Wer auffällig langsam fährt, kann also andere Autofahrer behindern oder sogar mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Selbst­ver­ständlich spielt es eine Rolle, wo der Betroffene beschließt, die Geschwin­digkeit extrem zu drosseln. Auf Schnell­straßen sollten Sie darauf achten, andere Verkehrs­teil­nehmer nicht auszu­bremsen, während man in einer Tempo-30-Zone schon durch die Beschil­derung angehalten ist, langsam zu fahren.


Demge­genüber gibt es auch Verkehrs­schilder, die eine Mindest­ge­schwin­digkeit vorschreiben. Liegt kein zwingender Grund vor, langsamer zu fahren, hat sich der Fahrer an das Verkehrs­zeichen zu halten. Und dass Autobahnen nur von Kraft­fahr­zeugen befahren werden dürfen, die schneller als 60 km/h auf den Tacho bringen können, heißt wiederum nicht, dass langsa­meres Fahren stet unerwünscht ist. Die jeweilige Situation – wie stockender Verkehr oder freie Bahn – macht den Unterschied.

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Zu langsam fahren, Strafe wegen langsam fahren

Stutt­garter Nachrichten: zu langsam fahren