Der Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsverstößen
Beim Autofahren geblitzt - das kann keiner brauchen! Doch wer zu viele km/h auf dem Tachometer hatte, muss in der Regel mit einem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid rechnen. Wenn der Fahrer allerdings nicht deutlich über dem vorgeschriebenen Tempolimit lag, kann er dank des Toleranzabzugs den Sanktionen des Bußgeldkatalogs möglicherweise entgehen. Warum diese Vorgehensweise seitens der Behörden in Deutschland gängige Praxis ist und für welche Messverfahren der Toleranzabzug infrage kommt, erfahren Sie hier.
Toleranzabzug: Das sind die Richtwerte
Die meisten Blitzer sind hochsensible, technische Geräte, die regelmäßig geeicht und gewartet werden müssen. Um den Pkw-, Lkw- und Motorradfahrern einen Spielraum für eventuelle Ungenauigkeiten der Messergebnisse einzuräumen, gibt es den Toleranzabzug - festgesetzt von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Dieser gilt für innerorts und außerorts gleichermaßen. Es spielt also keine Rolle, ob Sie auf der Autobahn oder im Stadtverkehr zu schnell unterwegs waren. Wohl aber ist von Bedeutung, ob sie zum Zeitpunkt Ihrer Geschwindigkeitsüberschreitung unter oder über 100 km/h gefahren sind.
Im ersten Fall wird Ihnen ein Toleranzabzug von ungefähr 3 km/h gewährt, im zweiten werden etwa 3 % von der Geschwindigkeit abgezogen. Der jeweils ermittelte Wert wird im Falle einer Dezimalzahl zugunsten des Verkehrsteilnehmers aufgerundet. Ein Blick auf den Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen zeigt, dass schon ein Unterschied von wenigen Kilometern pro Stunde gravierende Änderungen in Bezug auf mögliche Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote ausmachen.
Wer einen Tempoverstoß begeht und dabei unter 100 km/h gefahren ist, kann mit einem Toleranzabzug von 3 km/h rechnen. Bei über 100 km/h werden circa 3 % der Geschwindigkeit abgezogen.
Messverfahren & Toleranzabzug
Die Regelungen für den Toleranzabzug beim Blitzen gelten für alle Radarmessgeräte, Lichtschranken- und Lasermessverfahren. Eine Ausnahme bildet die sogenannte ProViDa-Technik (Proof Video Data System). Bei diesem mobilen Verkehrsüberwachungssystem fährt die Polizei einem potenziellen Verkehrssünder nach und zeichnet den Verstoß mit einer Videokamera auf. Hier beträgt der Toleranzabzug 5 km/h bei Geschwindigkeiten von unter 100 km/h und 5 % bei einem Tempo von über 100 km/h, da auch das Messgerät in Bewegung und daher anfälliger für ungenaue Ergebnisse ist.
Nicht immer kann jedoch von starren Werten ausgegangen werden. Schlechte Sichtverhältnisse bei Dunkelheit und ungünstigen Wetterbedingungen können die Toleranz erhöhen. And last but not least: Auch bei Ampelblitzern gibt es einen Toleranzabzug von 0,1 bis 0,4 Sekunden, der für das Strafmaß bei einem Rotlichtverstoß von großer Bedeutung sein kann. Nicht unwichtig, für jeden der auf seinen Führerschein angewiesen ist - schließlich bedeutet bei Rot über eine Verkehrsampel zu fahren schnell den Entzug der Fahrerlaubnis.
Schnelle Hilfe bei Bußgeldbescheiden von Geblitzt.de
Sie haben Post von der Bußgeldstelle wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten? Oder haben einen Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt- bzw. Handyverstoß begangen? Dann reichen Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid online ein und die Vertragsanwälte von Geblitzt.de prüfen schnell und kompetent die gegen Sie erhobenen Vorwürfe. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Wikipedia: Anhörungsbogen