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Der Toleranz­abzug bei Geschwindigkeitsverstößen

Beim Autofahren geblitzt - das kann keiner brauchen! Doch wer zu viele km/h auf dem Tacho­meter hatte, muss in der Regel mit einem Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid rechnen. Wenn der Fahrer aller­dings nicht deutlich über dem vorge­schrie­benen Tempo­limit lag, kann er dank des Toleranz­abzugs den Sanktionen des Bußgeld­ka­talogs mögli­cher­weise entgehen. Warum diese Vorge­hens­weise seitens der Behörden in Deutschland gängige Praxis ist und für welche Messver­fahren der Toleranz­abzug infrage kommt, erfahren Sie hier.

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Toleranz­abzug: Das sind die Richtwerte

Die meisten Blitzer sind hochsen­sible, technische Geräte, die regel­mäßig geeicht und gewartet werden müssen. Um den Pkw-, Lkw- und Motor­rad­fahrern einen Spielraum für eventuelle Ungenau­ig­keiten der Messergeb­nisse einzu­räumen, gibt es den Toleranz­abzug - festge­setzt von der Physikalisch-Technischen Bundes­an­stalt (PTB). Dieser gilt für innerorts und außerorts gleicher­maßen. Es spielt also keine Rolle, ob Sie auf der Autobahn oder im Stadt­verkehr zu schnell unterwegs waren. Wohl aber ist von Bedeutung, ob sie zum Zeitpunkt Ihrer Geschwin­dig­keits­über­schreitung unter oder über 100 km/h gefahren sind.


Im ersten Fall wird Ihnen ein Toleranz­abzug von ungefähr 3 km/h gewährt, im zweiten werden etwa 3 % von der Geschwin­digkeit abgezogen. Der jeweils ermit­telte Wert wird im Falle einer Dezimalzahl zugunsten des Verkehrs­teil­nehmers aufge­rundet. Ein Blick auf den Bußgeld­ka­talog für Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen zeigt, dass schon ein Unter­schied von wenigen Kilometern pro Stunde gravie­rende Änderungen in Bezug auf mögliche Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote ausmachen.

Wer einen Tempo­verstoß begeht und dabei unter 100 km/h gefahren ist, kann mit einem Toleranz­abzug von 3 km/h rechnen. Bei über 100 km/h werden circa 3 % der Geschwin­digkeit abgezogen.

Messver­fahren & Toleranzabzug

Die Regelungen für den Toleranz­abzug beim Blitzen gelten für alle Radar­mess­geräte, Lichtschranken- und Laser­mess­ver­fahren. Eine Ausnahme bildet die sogenannte ProViDa-Technik (Proof Video Data System). Bei diesem mobilen Verkehrs­über­wa­chungs­system fährt die Polizei einem poten­zi­ellen Verkehrs­sünder nach und zeichnet den Verstoß mit einer Video­kamera auf. Hier beträgt der Toleranz­abzug 5 km/h bei Geschwin­dig­keiten von unter 100 km/h und 5 % bei einem Tempo von über 100 km/h, da auch das Messgerät in Bewegung und daher anfäl­liger für ungenaue Ergeb­nisse ist.


Nicht immer kann jedoch von starren Werten ausge­gangen werden. Schlechte Sicht­ver­hält­nisse bei Dunkelheit und ungüns­tigen Wetter­be­din­gungen können die Toleranz erhöhen. And last but not least: Auch bei Ampel­blitzern gibt es einen Toleranz­abzug von 0,1 bis 0,4 Sekunden, der für das Strafmaß bei einem Rotlicht­verstoß von großer Bedeutung sein kann. Nicht unwichtig, für jeden der auf seinen Führer­schein angewiesen ist - schließlich bedeutet bei Rot über eine Verkehrs­ampel zu fahren schnell den Entzug der Fahrerlaubnis.

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Wikipedia: Anhörungs­bogen