Kein Tag ohne Auto – über die Bedeutung des Führerscheins
Heftige Verkehrsverstöße können neben der Gefahr für die Gesundheit auch rechtliche Konsequenzen für den Verursacher haben – nicht selten droht ein temporäres Verbot ein Fahrzeug zu führen oder sogar der Führerscheinentzug. Aber ein Leben ohne Fleppe oder Lappen? Für die meisten Menschen einfach undenkbar. Ganz gleich, ob der tägliche Weg zur Arbeit, die Einkaufsfahrt, um Getränkekisten einzuladen oder die nächtliche Tour zur Diskothek in eine andere Stadt – kaum ein Autofahrer kann sich vorstellen, hierfür jedes Mal die öffentlichen Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen.
Für die Landbevölkerung ist ein Fahrverbot noch gravierender. In so mancher Provinz wird schon der Besuch beim Arzt zum Tagesausflug in die nächste Kreisstadt.
Wann droht der Führerscheinentzug?
In der Regel weniger schmerzhaft für den Fahrer sind vergleichsweise mildere Strafen wie Bußgelder und Punkte in Flensburg, die bei geringeren bis mittelschweren Vergehen im Bereich von Geschwindigkeitsvergehen, Abstandsverstößen, Rotlichtvergehen und Handyverstößen verhängt bzw. angeordnet werden können. Doch wer sich im öffentlichen Verkehr als rücksichtsloser Rennfahrer einen Namen machen möchte oder gar mit zu viel Alkohol im Blut erwischt wird, muss laut Gesetz mit einem ein- bis dreimonatigen Fahrverbot oder Führerscheinentzug rechnen – hohe Bußgelder und mehrere Punkte kommen dann noch obendrauf.
Die Fahrerlaubnis definiert sich als Ermächtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Straßen, der Führerschein als amtliche Urkunde dieser Erlaubnis.
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Die relevanten Verkehrsvergehen im Überblick
Ab einer Verkehrswidrigkeit mit Ahndung von zwei Punkten spricht der Gesetzgeber von einer groben Ordnungswidrigkeit, die zum Verbot ein Fahrzeug zu führen führt. Bei drei Punkten drohen der Entzug der Fahrerlaubnis und sogar eine Freiheitsstrafe. Folgende Verkehrsdelikte sind je nach Intensität und Häufigkeit des Vergehens für den Führerscheinentzug relevant:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts
- Qualifizierte Rotlichtverstöße
- Abstandsverstöße je nach Geschwindigkeit und Tachowert
- Handyverstöße mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
- Fehlverhalten beim Überholen und an Fußgängerüberwegen
- Missachten des Rechtsfahrgebotes
- Fahren entgegen der Fahrtrichtung
- Führen eines Fahrzeugs infolge geistiger oder körperlicher Mängel
Übersicht von Fahrverboten
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts | ||||||
26-30 km/h | 180 € | 1 Punkt | ( 1 Monat)* | |||
ab 31-40 km/h und höher | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts | ||||||
31-40 km/h | 200 € | 1 Punkt | ( 1 Monat)* | |||
ab 41-50 km/h und höher | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
Rotlichtverstoß | ||||||
mit Gefährdung | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
länger als eine Sekunde | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
Handy am Steuer | ||||||
mit Gefährdung | 150 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
Abstandsverstoß | ||||||
(mehr als 100 km/h) Abstand weniger 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
(mehr als 130 km/h) Abstand weniger 3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. |
Trunkenheit und Drogen am Steuer
Bei Fahren unter Alkoholeinfluss gilt die gesetzliche Promillegrenze von 0,5, die bei Überschreitung je nach Häufigkeit des Vergehens ein Bußgeld von 500 Euro aufwärts und ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot bedeutet. Bei über 1,1 Promille kommt es direkt zum Führerscheinentzug. Sind Alkohol und Drogen mit im Spiel verlangt der Gesetzgeber für die erneute Beantragung des Führerscheins nach Ablauf der Sperrfrist in der Regel den Gang zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) – auch bekannt als Idiotentest.
Letzterer ist ebenfalls notwendig, wenn der Fahrer auf seinem Konto in Flensburg insgesamt acht Punkte gesammelt hat – auch hier muss man sich von seinem Führerschein verabschieden. Extrem häufige Verstöße können auch bei einer ansonsten nur mit einem Verwarngeld geahndeten Ordnungswidrigkeit wie falsches Parken ebenfalls zu einem Verbot ein Fahrzeug zu führen führen.
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | 500 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Zweites mal Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | 1000 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Drittes mal Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | 1500 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Fahren unter Drogeneinfluss | 500 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Beim Fahrverbot wird der Führerschein für höchstens 3 Monate abgegeben, beim Führerscheinentzug erlischt die Fahrerlaubnis und der Beschuldigte kann frühestens nach 6 Monaten einen neuen Führerschein beantragen.
Fahrverbot und Entzug des Führerscheins – das müssen Sie beachten!
- Wurde Ihnen ein Fahrverbot auferlegt oder der Führerschein entzogen, dürfen Sie für die Dauer des Verbots auf keinem Fall mehr fahren, es sei denn, im Bußgeldbescheid gibt es eine Ausnahmeregel. Ferner gilt das Fahrverbot für alle Fahrzeuge. Wenn Sie also ihren Pkw-Führerschein abgeben mussten, dürfen Sie auch nicht mehr Motorrad oder Mofa fahren. Zuwiderhandlungen können sowohl eine hohe Geldstrafe als auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
- Entgegen weitläufiger Meinung kann ein Fahrverbot nicht aufgeteilt werden, sondern muss in einem Stück verbüßt werden.
- Wohl aber ist der Antrittstermin des Fahrverbots individuell verhandelbar. Dafür ist entscheidend, ob der Fahrer in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot erhalten hat. Wenn dies der Fall ist, gilt er als Wiederholungstäter und das erneute Verbot beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Bußgeldbescheid Rechtskraft erhält. Hat sich der Fahrzeugführer in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot zu Schulden kommen lassen, kann er innerhalb der nächsten vier Monate das Eintrittsdatum des Fahrverbots selbst bestimmen.
- Personen, die an Epilepsie oder anderen die Verkehrssicherheit gefährdenden Krankheiten leiden, können auch ohne begangenen Verstoß den Führerschein verlieren, wenn die Fahruntüchtigkeit durch ein ärztliches Gutachten bescheinigt wird.
- Fahranfänger unterliegen weitaus härteren Auflagen. Wer beispielsweise mehr als 20 km/h zu schnell fährt, muss direkt an einem Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.
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Wenn Sie Bußgeldvorwürfe rechtzeitig prüfen lassen wollen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. So kann beispielsweise ein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung und anderen Verstößen in ein erhöhtes Bußgeld umgewandelt werden, wenn das Führen eines Fahrzeugs für den Arbeitsplatz des Beschuldigten unerlässlich ist. Reichen Sie ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid einfach bei Geblitzt.de ein.Zusätzliche Kosten und zeitaufwändige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
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