Punkte in Flensburg

Punkte in Flensburg! Das Fahreig­nungs­re­gister. Hier will niemand punkten

Wer als Autofahrer Flensburg hört, denkt nicht zuerst an die Sehens­wür­dig­keiten der beschau­lichen Ortschaft in Schleswig-Holstein, sondern an seinen Punkte­stand beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Fast jeder ist schon mal zu schnell gefahren, hat den Abstand zum Vordermann nicht einge­halten, ein Rotlicht übersehen oder am Steuer telefo­niert. Wird man dabei geblitzt, sammeln sich gemäß des geltenden Bußgeld­ka­ta­loges Punkte beim Fahreig­nungs­re­gister (FAER) an. Diese können über kurz oder lang auch den Entzug des Führer­scheins bedeuten. Was es mit dem Konto in Flensburg auf sich hat, soll im Folgenden erläutert werden.

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Was leistet das Fahreignungsregister?

Als ein Aufga­ben­be­reich des Kraftfahrt-Bundesamts speichert das Fahreig­nungs­re­gister Infor­ma­tionen über im Straßen­verkehr auffällig gewordene Verkehrs­teil­nehmer, sobald der Verkehrs­verstoß des Fahrers nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu sanktio­nieren ist. Diese werden einer­seits an Insti­tu­tionen wie Gerichte, Staats­an­walt­schaften sowie Bußgeld-, Verwaltungs- und Polizei­be­hörden übermittelt. Deren Entschei­dungen über Entziehung, Versagung und Neuer­teilung einer Fahrerlaubnis sowie über entspre­chende Maßnahmen werden ebenfalls im FAER hinterlegt. Zum anderen kann der Betroffene selbst Auskünfte über seine Einträge in Flensburg entweder online oder auf dem Postweg beantragen.

Eine schnelle & unkom­pli­zierte Lösung bietet auch Geblitzt.de: Einfach hier Ihre persön­lichen Daten eingeben, den Antrag ausdrucken, unter­schreiben und per Post zusammen mit Ihrem Identi­täts­nachweis an die im Dokument bereits angegebene Adresse schicken. Anschließend erhalten Sie Post aus Flensburg mit der Auskunft über Ihren Punkte­stand im Fahreig­nungs­re­gister des Kraftfahrt-Bundesamts.

Ab dem achten Punkt auf dem Konto in Flensburg wird der Führer­schein entzogen.

Das FAER – ab wann es brenzlig wird!

Ordnungs­wid­rig­keiten oder Straf­taten im Straßen­verkehr können laut Bußgeld­ka­talog mit hohen Bußgeldern, einem Fahrverbot und je nach Schwere der Tat mit einem bis zu drei Punkten sanktio­niert werden. Die Skala der Verkehrs­ver­stöße reicht von Abstands­ver­gehen und Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen über Rotlicht- und Handy­ver­stöße bis hin zu Trunkenheit am Steuer. Ist ein bestimmter Stand erreicht, infor­miert das Kraftfahrt-Bundesamt das für den Fahrer zuständige Straßen­ver­kehrsamt. Dieses wendet sich in der Folge an den betrof­fenen Verkehrs­teil­nehmer bei:

  • vier oder fünf Punkten mit einer Ermahnung und dem Angebot, freiwillig an einem Fahreig­nungs­se­minar teilzu­nehmen – wodurch dem Fahrer ein Punkt aus dem Fahreig­nungs­re­gister gestrichen wird.
  • sechs oder sieben Punkten mit einer Verwarnung und dem Angebot, freiwillig an einem Fahreig­nungs­se­minar teilzu­nehmen - ohne dass dabei ein Punkt­abzug angerechnet wird.
  • bei acht oder mehr Punkten, um mitzu­teilen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Wenn Sie Ihren Punkte­stand in Flensburg abfragen möchten, können Sie hier den entspre­chenden Antrag auf Auskunft aus dem Fahreig­nungs­re­gister herunterladen.

Löschung der Punkte & Punkteabbau

Der Verkehrs­teil­nehmer kann also einen Punkt abbauen, wenn er an einem Fahreig­nungs­se­minar mit verkehrspäd­ago­gi­schen und verkehrs­psy­cho­lo­gi­schen Inhalten teilnimmt. Aller­dings nur bei einem Punkte­konto bis zu fünf Punkten und nur einmal in fünf Jahren. Das ist nicht allzu oft. Zum Glück gibt es auch die sogenannte Tilgungs­frist, durch welche die Einträge im FAER nur für eine begrenzte Zeit gespei­chert werden. Wann also verjähren Punkte in Flensburg?

  • Hat man eine verkehrs­si­cher­heits­be­ein­träch­ti­gende Ordnungs­wid­rigkeit im Straßen­verkehr begangen, die mit einem Punkt bestraft wurde, beträgt die Tilgungs­frist zwei Jahre und sechs Monate. Das könnte zum Beispiel ein Abstands- oder Handy­verstoß sein.
  • Handelte es sich um eine besonders verkehrs­si­cher­heits­be­ein­träch­ti­gende Ordnungs­wid­rigkeit, die mit zwei Punkten sanktio­niert wurde – wie Fahren unter Alkohol­ein­fluss – kommt es erst nach fünf Jahren zur Verjährung. Ebenso bei einer Straftat, bei der aber nicht der Führer­schein entzogen bzw. keine isolierte Sperr­frist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet wurde.
  • Bei Straf­taten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit einer isolierten Sperr­frist muss der Fahrer sogar zehn Jahre auf die Löschung der Punkte warten.

Noch zu erwähnen ist die einjährige Überlie­ge­frist. Diese soll sicher­stellen, dass Verkehrs­ver­gehen, die sich noch im Bestands­zeitraum bereits bestehender Punkte zugetragen haben, auch dann noch zur Ermittlung des Gesamt­punk­te­stands heran­ge­zogen werden können, wenn die Speicherung im Fahreig­nungs­re­gister erst nach Ablauf der regulären Tilgungs­frist der schon vorhan­denen Punkte erfolgt.

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Geblitzt.de hilft!

Wenn auch Sie einen Anhörungs­bogen bzw. Bußgeld­be­scheid erhalten haben und Einträge im Fahreig­nungs­re­gister verhindern wollen, ermög­licht Ihnen Geblitzt.de eine kompe­tente Prüfung der Ihnen zur Last gelegten Bußgeld­vor­würfe. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wändige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

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