Tagfahrlicht im Tunnel
Die klare Antwort auf die Frage, ob im Tunnel das Tagfahrlicht ausreicht, ist nein. Und das hat auch einen Grund. Denn ist nur das Tagfahrlicht angeschaltet, befindet sich hinten am Fahrzeug keine Beleuchtung. Nutzt man hingegen das Abblendlicht, haben auch andere Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit, das Fahrzeug von allen Seiten im Tunnel zu erkennen. Zudem muss der Verkehrsteilnehmer laut § 17 der StVO bei schlechten Sichtverhältnissen, die auch im Tunnel vorhanden sind, das Abblendlicht einschalten. Hält man sich nicht daran, droht ein Bußgeld zwischen 10 und 35 Euro.
So verhalten Sie sich im Tunnel
Für Tunnel gibt es für Autofahrer verschiedenen Horrorszenarien – Pannen, Unfälle oder Brände. Doch laut ADAC kommt es in Tunneln weniger zu Unfällen als außerhalb. Was tut man allerdings, wenn es doch dazu kommt? Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie im Tunnel richtig reagieren:
Halten Sie nur in Notfällen im Tunnel an. Wenden Sie nicht im Tunnel oder fahren Sie nicht rückwärts. Grundsätzlich gilt: Halten Sie sich an die Anweisungen des Tunnelpersonals.
- Fahren Sie mit Abblendlicht und nicht mit Tagfahrlicht im Tunnel.
- Vermeiden Sie Geschwindigkeitsüberschreitungen und halten Sie den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ein.
- Achten Sie auf die Ampeln und Verkehrszeichen.
Panne, Störung oder Stau im Tunnel
Egal ob es sich um einen Unfall, einen Stau oder eine Panne handelt, schalten Sie den Warnblinker immer an. Im Falle eines Staus gilt, wie immer, Rettungsgasse bilden! Zudem sollte der Betroffene einen Mindestabstand von 5 Metern zum vorderen Fahrzeug einhalten sowie den Motor abschalten, sollte es zu einem längeren Stillstand kommen.
Kommt es zu einer Panne im Tunnel, sollte der Fahrer das Fahrzeug zur nächstliegenden Pannen- oder Haltebucht bringen, sofern dies umsetzbar ist. Auch der Standstreifen wäre eine Möglichkeit zum Abstellen. Sollte dies unmöglich sein, sollte das Fahrzeug, so nah wie es geht, am rechten Fahrbahnrand abgestellt werden. Anschließend muss der Motor ausgeschaltet und ein Warndreieck aufgestellt werden. Tragen Sie eine Warnweste beim Verlassen des Autos und achten Sie auf den Verkehr.
Bei einem Unfall mit geringfügigem Schaden sollte der Verkehrsteilnehmer das Gefährt aus dem Tunnel herausfahren oder so nah wie möglich an den Rand abstellen. Ansonsten gelten dieselben Regeln wie bei einer Panne: Motor ausschalten, den Zündschlüssel stecken lassen, die Unfallstelle absichern und eine Warnweste tragen.
Verhalten bei Feuer im Tunnel
Sobald Sie ein Feuer bemerken, schalten Sie den Warnblinker ein. Sollte es sich um das eigene Auto handeln, sollte man versuchen noch aus dem Tunnel zu fahren. Ist das nicht möglich, sollte der Betroffene das Fahrzeug in der Pannenbucht oder am Fahrbahnrand abstellen, den Motor abschalten, den Zündschlüssel stecken lassen und den Feueralarm an einer Notrufstation auslösen. Sollte ein anderes brennendes Verkehrsmittel entdeckt werden, sollte man nicht nur den Warnblinker einschalten, sondern auch einen großen Sicherheitsabstand halten. Danach gilt es die gleichen Schritte zu gehen: Motor ausschalten, Schlüssel stecken lassen und Feueralarm auslösen. Weiterhin sollten Sie ein Feuer nur im Anfangsstadium versuchen selbst zu löschen. Ansonsten müssen Sie weg vom Feuer und den nächsten Ausgang nutzen.
Fehlverhalten im Tunnel – das sind die Bußgelder
Im Tunnel gelten bestimmte Regeln, auf diese geachtet werden sollte, um Gefahren zu minimieren. Dennoch können Verkehrsteilnehmern Fehler unterlaufen. In folgender Tabelle finden Sie die Verstöße und ihre Sanktionen:
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Sie benutzten nicht das Abblendlicht in einem Tunnel. | 10 € | - | - |
… mit Gefährdung | 15 € | - | - |
… mit Unfall | 35 € | - | - |
Im Tunnel gewendet | 60 € | 1 Punkt | - |
… mit Gefährdung | 75 € | 1 Punkt | - |
… mit Unfall | 90 € | 1 Punkt | - |
Halten an einer Nothalte- und Pannenbucht | 20 € | - | |
Parken an einer Nothalte- und Pannenbucht | 25 € | - | - |
Sie fuhren in einen Autobahntunnel, trotzdem Ihre Ladung höher als 4 m war. Dies löste die automatische Höhenkontrolle aus und führte zu einer Sperrung der Fahrtrichtung | 160 € | - | - |
Sie fuhren in einen Autobahntunnel, trotzdem Ihr Fahrzeug höher als 4 m war. Dies löste die automatische Höhenkontrolle aus und führte zu einer Sperrung der Fahrtrichtung | 240 € | - | - |
Geblitzt im Tunnelؘ – Gibt es spezifische Bußgelder?
Es kann durchaus vorkommen, dass sich Blitzer im Tunnel befinden. Diese kontrollieren zwar die Geschwindigkeit, aber spezifische Bußgelder für zu hohe Geschwindigkeiten im Tunnel gibt es nicht. Im Übrigen kommt es aber darauf an, ob sich der Tunnel außerhalb einer Ortschaft oder in einer Stadt oder einem Dorf befindet. Je nachdem werden Bußgelder für Verstöße inner- oder außerorts angesetzt. Welche das sind, finden Sie in unserem Bußgeldkatalog unter Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Im Tunnel geblitzt? Direkte Hilfe dank Geblitzt.de
Wenn Sie im Tunnel einen Geschwindigkeitsverstoß begangen haben sollen, können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.