Parkverstoß – mehr als nur ein kleiner Fauxpas?
Ob Frauen oder Männer besser einparken können, ist bis heute noch nicht endgültig geklärt. Wohl aber, wo und wie lange man als Pkw-, Lkw- und Motorradfahrer parken darf – das hat der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung schwarz auf weiß hinterlegt. Wann für Falschparker ein Verwarn- oder Bußgeld anfällt und ob bei schwerwiegenden Vergehen sogar Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot die Folge sein können, soll hier näher erläutert werden. Weitere Artikel rund um das Thema Parkverstoß und Halteverstoß finden Sie am Ende des Textes.
Vorab: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Halten und Parken? Unter Halten versteht man eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist. Wer hingegen sein Fahrzeug ohne die Möglichkeit sofortigen Eingreifens und Wegfahrens verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
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Mit Verwarngeldern sanktionierte Parkverstöße
Eben mal schnell am Straßenrand angehalten, Geld aus dem Bankautomaten gezogen und schon hat man ein Knöllchen wegen Falschparken an der Windschutzscheibe. Bei Parken im Halteverbot gibt es kein Pardon und der Verkehrssünder wird zur Kasse gebeten. In diesem Fall sind 25 Euro zu entrichten, bei über einer Stunde im Parkverbot beträgt das Verwarngeld schon 40 Euro. Wer auf einem Geh- und Radweg parkt, muss mit 55 Euro rechnen.
Ähnlich verhält es sich auch mit unzulässigem Parken (Parkverstoß) in verkehrsberuhigten Zonen und dem Parken an abgelaufener Parkuhr ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe. Ein Bußgeld oder Einträge auf dem Punktekonto in Flensburg sind hier nicht vorgesehen, aber: Wer sich besonders viele Parkverstöße leistet und signalisiert, dass er die Verkehrsordnung vorsätzlich und dauerhaft ignoriert, kann im Extremfall auch mit einer MPU-Anordnung bzw. Führerscheinentzug bestraft werden.
Bei den Sanktionen unterscheidet man zwischen Verwarn- und Bußgeldern. Handelt es sich um eine geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die zuständige Behörde ein Verwarngeld von fünf bis 55 Euro ansetzen.Bei den Verwarngeldern kommt hinzu, dass die Fahrereigenschaft keine Rolle spielt. Ist die Summe höher, handelt es sich um ein Bußgeld und es entsteht eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 25 Euro plus Auslagen.
Mit Bußgeldern sanktionierte Parkverstöße
Auch die Behinderung oder Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern spielt bei der Höhe der Geldbuße für einen Parkverstoß eine Rolle. So schlägt Parken auf Geh- und Radwegen mit Behinderung oder länger als eine Stunde mit 70 Euro zu Buche und kommt beides zusammen summiert sich die Strafe auf 80 Euro. Bei dieser Summe handelt es sich dann nicht mehr um ein Verwarngeld, sondern um ein Bußgeld. Ähnliches gilt beispielsweise für das Halten in zweiter Reihe. Wer zusätzlich jemanden gefährdet, muss mit 80 Euro rechnen. Kommt noch eine Sachbeschädigung hinzu, können 100 Euro Bußgeld die Konsequenz sein.
Bußgeldkatalog Parkverstöße
Seitdem Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs im Oktober 2021 sind die Sanktionen für Parkverstöße gestiegen. In folgender Tabelle finden Sie die aktuellen Sanktionen:
Bußgeldkatalog 2023 | |||
Verstoß | Qualifizierung | Regelsatz | Punkt(e) |
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt | Parken | 35 € | - |
… mit Behinderung | 55 € | - | |
… länger als 1 h | 55 € | - | |
… länger als 1 h mit Behinderung | 55 € | - | |
… länger als 1 h mit Behinderung und Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert | 100 € | 1 Punkt | |
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist | Parken im Halteverbot | 25 € | - |
… mit Behinderung | 40 € | - | |
… länger als 1 h | 40 € | - | |
… länger als 1 h mit Behinderung | 50 € | - | |
Verbotswidrig auf einem Geh- und Radweg | Parken | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | 1 Punkt | |
… länger als 1 h | 70 € | 1 Punkt | |
… länger als 1 h mit Behinderung | 80 € | 1 Punkt | |
… mit Gefährdung | 80 € | 1 Punkt | |
… mit Sachbeschädigung | 100€ | 1 Punkt | |
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt | Parken | 55 € | - |
… dadurch Rettungsfahrzeug behindert | 100 € | 1 Punkt | |
Unzulässig geparkt | Parken | 10 € | - |
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | Parken | 55 € | - |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | Parken | 55 € | - |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | Parken | 55 € | - |
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt | Parken | 55 € | - |
… mit Behinderung | 80 € | 1 Punkt | |
… mit Gefährdung | 90 € | 1 Punkt | |
… mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 Punkt | |
… länger als 15 Min. | 85 € | 1 Punkt | |
… länger als 15 Min. mit Behinderung | 90 € | 1 Punkt | |
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | Parken | 55 € | - |
… mit Behinderung | 70 € | - | |
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Haltestelle), 245 (Bussonderfahrstreifen), 299 | Parken | 55 € | - |
… mit Behinderung | 70 € | - | |
… mit Gefährdung | 80 € | - | |
… mit Sachbeschädigung | 100 € | - | |
… länger als 3 h | 70 € | - | |
… länger als 3 h mit Behinderung | 80 € | - | |
… länger als 3 h mit Gefährdung | 80 € | - | |
… länger als 3 h mit Sachbeschädigung | 100 € | - | |
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchstparkdauer geparkt | Parken | 20 € | - |
… Ablauf bis zu 30 min. | 20 € | - | |
… Ablauf bis zu 1 h | 25 € | - | |
… bis zu 2 h | 30 € | - | |
… bis zu 3 h | 35 € | - | |
… länger als 3 h | 40 € | - | |
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrsverbot dort geparkt | Parken | 55 € | - |
… mit Behinderung | 70 € | - | |
… länger als 3 Stunden | 70 € | - | |
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabelle für Halteverstöße . |
Polizei, Notarzt, Feuerwehr – zuparken verboten!
Für verkehrswidriges Falschparken (Parkverstoß) in Zusammenhang mit der Behinderung eines Rettungsfahrzeuges müssen Verkehrsteilnehmer noch etwas tiefer in die Tasche greifen. Bei einem solchen Verstoß können 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts anfallen. Der Einsatz von Krankenwagen und Feuerwehrautos kann schließlich retten und sollte daher nicht behindert werden. Auch der Bußgeldkatalog für Autobahnen und Kraftfahrstraßen hat einen Eintrag zum Thema Parkverbot: Wer hier sein Auto abstellt und erwischt wird, muss mit einem Punkt sowie 70 Euro Bußgeld rechnen.
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