Parkverstoß – mehr als nur ein kleiner Fauxpas?

Ob Frauen oder Männer besser einparken können, ist bis heute noch nicht endgültig geklärt. Wohl aber, wo und wie lange man als Pkw-, Lkw- und Motor­rad­fahrer parken darf – das hat der Gesetz­geber in der Straßen­ver­kehrs­ordnung schwarz auf weiß hinterlegt. Wann für Falsch­parker ein Verwarn- oder Bußgeld anfällt und ob bei schwer­wie­genden Vergehen sogar Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot die Folge sein können, soll hier näher erläutert werden. Weitere Artikel rund um das Thema Parkverstoß und Halte­verstoß finden Sie am Ende des Textes.

Vorab: Was ist eigentlich der Unter­schied zwischen Halten und Parken? Unter Halten versteht man eine gewollte Fahrt­un­ter­bre­chung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veran­lasst ist. Wer hingegen sein Fahrzeug ohne die Möglichkeit sofor­tigen Eingreifens und Wegfahrens verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Wohngebiet mit mehreren parkenden Fahrzeugen. Ein rotes Fahrzeug parkt unerlaubt vor einer Apotheke auf dem Gehweg. Parkverstoß

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Mit Verwarn­geldern sanktio­nierte Parkverstöße

Eben mal schnell am Straßenrand angehalten, Geld aus dem Bankau­to­maten gezogen und schon hat man ein Knöllchen wegen Falsch­parken an der Windschutz­scheibe. Bei Parken im Halte­verbot gibt es kein Pardon und der Verkehrs­sünder wird zur Kasse gebeten. In diesem Fall sind 25 Euro zu entrichten, bei über einer Stunde im Parkverbot beträgt das Verwarngeld schon 40 Euro. Wer auf einem Geh- und Radweg parkt, muss mit 55 Euro rechnen.

Ähnlich verhält es sich auch mit unzuläs­sigem Parken (Parkverstoß) in verkehrs­be­ru­higten Zonen und dem Parken an abgelau­fener Parkuhr ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe. Ein Bußgeld oder Einträge auf dem Punkte­konto in Flensburg sind hier nicht vorge­sehen, aber: Wer sich besonders viele Parkver­stöße leistet und signa­li­siert, dass er die Verkehrs­ordnung vorsätzlich und dauerhaft ignoriert, kann im Extremfall auch mit einer MPU-Anordnung bzw. Führer­schein­entzug bestraft werden.

Bei den Sanktionen unter­scheidet man zwischen Verwarn- und Bußgeldern. Handelt es sich um eine gering­fü­gigen Ordnungs­wid­rig­keiten kann die zuständige Behörde ein Verwarngeld von fünf bis 55 Euro ansetzen.Bei den Verwarn­geldern kommt hinzu, dass die Fahrer­ei­gen­schaft keine Rolle spielt. Ist die Summe höher, handelt es sich um ein Bußgeld und es entsteht eine zusätz­liche Bearbei­tungs­gebühr von 25 Euro plus Auslagen.

Mit Bußgeldern sanktio­nierte Parkverstöße

Auch die Behin­derung oder Gefährdung von anderen Verkehrs­teil­nehmern spielt bei der Höhe der Geldbuße für einen Parkverstoß eine Rolle. So schlägt Parken auf Geh- und Radwegen mit Behin­derung oder länger als eine Stunde mit 70 Euro zu Buche und kommt beides zusammen summiert sich die Strafe auf 80 Euro. Bei dieser Summe handelt es sich dann nicht mehr um ein Verwarngeld, sondern um ein Bußgeld. Ähnliches gilt beispiels­weise für das Halten in zweiter Reihe. Wer zusätzlich jemanden gefährdet, muss mit 80 Euro rechnen. Kommt noch eine Sachbe­schä­digung hinzu, können 100 Euro Bußgeld die Konse­quenz sein.

Bußgeld­ka­talog Parkverstöße

Seitdem Inkraft­treten des neuen Bußgeld­ka­talogs im Oktober 2021 sind die Sanktionen für Parkver­stöße gestiegen. In folgender Tabelle finden Sie die aktuellen Sanktionen:

Bußgeld­ka­talog 2023 
Verstoß  Qualifizierung  Regelsatz  Punkt(e)
An einer engen oder unüber­sicht­lichen Straßen­stelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt  Parken  35 € 
… mit Behinderung  55 € 
… länger als 1 h  55 € 
… länger als 1 h mit Behinderung  55 € 
… länger als 1 h mit Behin­derung und Rettungs­fahrzeug im Einsatz behindert  100 €  1 Punkt 
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist  Parken im Halteverbot  25 € 
… mit Behinderung  40 € 
… länger als 1 h  40 € 
… länger als 1 h mit Behinderung  50 € 
Verbots­widrig auf einem Geh- und Radweg  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 €  1 Punkt 
… länger als 1 h  70 €  1 Punkt 
… länger als 1 h mit Behinderung  80 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  80 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  100€  1 Punkt 
Vor oder in amtlich gekenn­zeich­neten Feuer­wehr­zu­fahrten geparkt  Parken  55 € 
… dadurch Rettungs­fahrzeug behindert  100 €  1 Punkt 
Unzulässig geparkt  Parken  10 € 
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt  Parken  55 € 
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt  Parken  55 € 
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt  Parken  55 € 
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt  Parken  55 € 
… mit Behinderung  80 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  90 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  110 €  1 Punkt 
… länger als 15 Min.  85 €  1 Punkt 
… länger als 15 Min. mit Behinderung  90 €  1 Punkt 
Im Fahrraum von Schie­nen­fahr­zeugen geparkt  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Halte­stelle), 245 (Busson­der­fahr­streifen), 299  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… mit Gefährdung  80 € 
… mit Sachbeschädigung  100 € 
… länger als 3 h  70 € 
… länger als 3 h mit Behinderung  80 € 
… länger als 3 h mit Gefährdung  80 € 
… länger als 3 h mit Sachbeschädigung  100 € 
An einer abgelau­fenen Parkuhr, ohne vorge­schriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchst­park­dauer geparkt  Parken  20 € 
… Ablauf bis zu 30 min.  20 € 
… Ablauf bis zu 1 h  25 € 
… bis zu 2 h  30 € 
… bis zu 3 h  35 € 
… länger als 3 h  40 € 
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrs­verbot dort geparkt  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… länger als 3 Stunden  70 € 
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabelle für Halte­ver­stöße .

Polizei, Notarzt, Feuerwehr – zuparken verboten!

Für verkehrs­wid­riges Falsch­parken (Parkverstoß) in Zusam­menhang mit der Behin­derung eines Rettungs­fahr­zeuges müssen Verkehrs­teil­nehmer noch etwas tiefer in die Tasche greifen. Bei einem solchen Verstoß können 100 Euro und ein Punkt im Fahreig­nungs­re­gister des Kraftfahrt-Bundesamts anfallen. Der Einsatz von Kranken­wagen und Feuer­wehr­autos kann schließlich retten und sollte daher nicht behindert werden. Auch der Bußgeld­ka­talog für Autobahnen und Kraft­fahr­straßen hat einen Eintrag zum Thema Parkverbot: Wer hier sein Auto abstellt und erwischt wird, muss mit einem Punkt sowie 70 Euro Bußgeld rechnen.

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