Im Namen der Umwelt – das Dieselfahrverbot
Vor dem Hintergrund des Klimawandels steht längst auch die zur Gewohnheit gewordene Nutzung des eigenen Pkw in der Kritik. Insbesondere Autos, die mit Dieselkraftstoff fahren, sollen umweltfreundlicher werden. Darüber hinaus wurde das Dieselfahrverbot ins Leben gerufen. In welchen Städten der Anfang gemacht wurde, was Kritiker erwidern und welche Strafen bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Dieselfahrverbot: Kontrolle & Bußgeld
Am 27. Februar 2018 entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig, dass Dieselfahrverbote für Fahrzeuge mit einem hohen Stickoxidausstoß in besonders belasteten Stadtzentren grundsätzlich zulässig sind. In einigen deutschen Städten ist das Dieselfahrverbot bereits in Kraft getreten. Doch bislang gibt es noch keine einheitliche Vorgehensweise bezüglich der Kontrolle von Verkehrsteilnehmern. Die Prüfung der Fahrzeugpapiere durch die Polizei ist eine Möglichkeit.
Die dabei verhängten Bußgelder bei Verstoß gegen das Dieselfahrverbot variieren. Zum einen können die Städte selbst entscheiden, wie hoch das Bußgeld sein soll. Zum anderen kommt es darauf an, ob das Vergehen mit einem Pkw, Bus oder Lkw begangen wurde. So reicht die Spanne insgesamt von einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro in Berlin bis hin zu einem Bußgeld in Stuttgart in Höhe 108,50 Euro inklusive Verwaltungsgebühr.
Doch nicht jeder Fahrer eines alten Diesels muss mit einem Bußgeld rechnen. Ausgenommen vom Dieselfahrverbot können je nach Regelung zum Beispiel Anwohner, Fahrer von Rettungsfahrzeugen, Fahrzeuge der Bundeswehr, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Nutzfahrzeuge der Stadt oder des örtlichen Handwerks, Verkehrsteilnehmer mit Schwerbehindertenausweis sowie Oldtimer mit H-Kennzeichen sein.
Bußgelder wegen Missachtung des Dieselfahrverbots variieren je nach Stadt und Fahrzeug zwischen 20 Euro Verwarnungsgeld und einem Bußgeld von knapp über 100 Euro.
Die blaue Plakette
Einfacher zu kontrollieren wäre ein Fahrzeug anhand der viel diskutierten blauen Plakette als eine Ergänzung zu den bereits vorhandenen grünen, gelben und roten Umweltplaketten. Diese würden sich an der Feinstaubbelastung, die ein Fahrzeug verursacht, orientieren und folglich dessen Fahrer die Zufahrt in die in Deutschland vorhandenen Umweltzonen gewähren oder eben nicht. Der Gesetzgeber orientiert sich bei den Plaketten an der europaweit verbindlichen EU-Abgasnorm mit ihren Schadstoffklassen von Euro 00 (hoher Schadstoffausstoß) bis Euro 6 (geringer Schadstoffausstoß).
Die blaue Plakette würden neben Elektroautos auch Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 6 sowie Benziner der Abgasnorm Euro 3 bis 6 erhalten. Umweltorganisationen wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sind für die Einführung einer solchen Plakette. Die Politik hingegen hat sich noch nicht entschieden und bislang kein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Grund dafür sind auch die im nächsten Absatz aufgeführten Argumente gegen ein Dieselfahrverbot.
Kritik am Dieselfahrverbot
Jede neue Idee ruft auch ihre Kritiker auf den Plan. Diese geben zu bedenken, dass es zu Ausweichverkehr innerhalb des Stadtgebietes kommen kann, solange lediglich einzelne Straßenabschnitte vom Dieselfahrverbot tangiert sind. Nicht im Sinne des Erfinders wäre es zudem, wenn die vom Verbot betroffenen Dieselautos in angrenzende Staaten – in denen kein Dieselfahrverbot existiert – exportiert würden. Darüber hinaus würde bei Einführung eines bundesweiten Verbots von rund 15,1 Millionen Dieselfahrzeugen (Stand: Januar 2020, KBA) nur ein geringer Prozentsatz die Abgasnorm 6 erfüllen. Eine kostenintensive Nachrüstung oder der Kauf eines Neuwagens wäre nicht für jeden Verkehrsteilnehmer realisierbar bzw. zumutbar.
Mancherorts wurde ein Dieselfahrverbot bereits vor dessen Einführung gestoppt. So hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe ein Verbot für Dieselfahrzeuge ab dem Juli 2019 in mehreren Essener Stadtteilen und für eine Teilstrecke der Autobahn A 40 beschlossen. Doch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bezirksregierung Düsseldorf legten Berufung gegen dieses Urteil ein. Schließlich verkündete das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster einen Vergleich, infolgedessen die beteiligten Parteien auf anderem Wege zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte kommen sollen.
Das Dieselfahrverbot: Hier hat es angefangen …
Auch wenn die blaue Plakette bislang keine Anwendung findet, sind Dieselfahrerbote in Deutschland wie erwähnt schon existent. Den Anfang machte Hamburg am 01. Juni 2018, gefolgt von Stuttgart (01. Januar 2019 für Auswärtige und 01. April 2019 für Stuttgarter), Darmstadt (01. Juni 2019) und Berlin (seit November 2019). In Mainz wird das Fahrverbot voraussichtlich am 01. Oktober 2020 in Kraft treten und in Frankfurt, Köln, Bonn, Essen und Gelsenkirchen ist ein Dieselfahrverbot geplant, aber die Umsetzung noch offen. Zudem unterscheiden sich die einzelnen Städte auch in Bezug auf die vom Dieselfahrverbot betroffenen Fahrzeuge, die Anzahl der Verbotszonen sowie auf die Höhe der Bußgelder.
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