Auf der Bundesstraße 75 in Lübeck gibt es mächtig Ärger: Hier blitzt es, obwohl die Autofahrer tatsächlich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h nicht überschreiten. Dies musste zum wiederholten Mal ein Mann aus Bargteheide am eigenen Leib erfahren. Wie es dazu kam, lesen Sie hier.
Mit 67 km/h in einer Tempo-70-Zone geblitzt
Als der 62-jährige Mann auf der B 75 in Richtung Travemünde geblitzt wurde, konnte er es kaum glauben. Der Fahrzeugführer war sich nämlich sicher, nicht zu schnell unterwegs gewesen zu sein. Ln-online.de berichtet über diesen kuriosen Vorfall und erklärt: „Er hatte sogar den Tempomat eingeschaltet, als er am 11. August gegen zehn Uhr mit seinem Mercedes […] gefahren ist.“
Einige Wochen später lag auch schon der entsprechende Bußgeldbescheid im Briefkasten. Darauf stand schwarz auf weiß, dass der Mann die angeblich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um sieben km/h überschritten hatte. Daher sollte der Betroffene ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro zahlen. Dazu sagte der 62-Jährige im Gespräch mit ln-online.de nur: „Das gibt es doch nicht! Auf der B 75 darf man 70 km/h fahren.“ Auch die an der Fahrbahn angebrachten runden Tempo-70-Schilder zeugen davon.
Bereits im Februar gab es ein ähnliches Problem
Es ist nicht das erste Mal, dass jemand zu Unrecht auf dieser Strecke mit vermeintlich zu hoher Geschwindigkeit erfasst wurde. Der sogenannte Lübecker Problem-Blitzer hatte bereits im Februar dieses Jahres einen unschuldigen Tesla-Fahrer im Visier. Der Autofahrer wurde mit 68 km/h fotografiert und fälschlicherweise zur Kasse gebeten.
Das Problem war, dass das Messgerät das E-Auto nicht als Pkw, sondern als ein Lkw eingestuft hatte. Tatsächlich gilt auf der B 75 für Fahrzeuge ab einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen ein Tempolimit von 60 km/h. Dass der Tesla offensichtlich weit unter dieser Gewichtsgrenze liegt, war keinem Beamten bei der entsprechenden Bußgeldstelle aufgefallen.
Lübeck streitet wiederkehrendes Problem ab
Auch beim Mercedes-Fahrer gab es einen Klassifizierungsfehler. Sein Auto wurde laut Angaben der Stadtsprecherin Nicole Dorel „als Traktor beziehungsweise landwirtschaftliches Nutzfahrzeug klassifiziert“ und unterlag demzufolge der niedrigeren erlaubten Höchstgeschwindigkeit.
Nach Ansicht der Hansestadt handelt es sich hierbei um zwei unabhängige Einzelfälle. Dorel erklärt im Interview mit ln-online.de den feinen Unterschied: „Man kann sich das wie Schablonen vorstellen, die von der Software auf die Messpunkte gelegt werden. Und wenn das Muster der zurückgeworfenen Laserstrahlen eine bestimmte Form hat, wird das Fahrzeug entsprechend klassifiziert.“ Weiter behauptet sie: „Insofern haben wir zwei unterschiedliche fehlerhafte Erkennungen, die technisch unterschiedliche Parameter erfüllt haben.“
Wieso man einen Bußgeldbescheid immer kritisch prüfen sollte
Was beide Fälle offensichtlich gemeinsam haben: Ohne eine kritische Prüfung der Bußgeldbescheide wäre der Fehler gewiss nie aufgedeckt worden. Daher sind alle Betroffenen von Ordnungswidrigkeitsanzeigen gut beraten, Bußgeldvorwürfe immer überprüfen zu lassen.
Werden falsche Vorwürfe nachgewiesen, verspricht die Stadt, die Verfahren umgehend einzustellen. Allerdings stellt sich das in der Praxis nicht immer als so einfach dar. Vermeintliche Verkehrssünder haben nämlich in der Regel nur 14 Tage Zeit, um einen Einspruch einzulegen. Entdecken Betroffene erst nach Ablauf der Frist Unstimmigkeiten bei den Bußgeldvorwürfen, ist eine Rückerstattung der zu Unrecht verteilten Geldstrafen oftmals nicht mehr möglich.
Es gibt jedoch eine Ausnahme von der strengen Einspruchsfrist: Wenn man unverschuldet die Frist versäumt hat, zum Beispiel aufgrund eines Urlaubes, kann man einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen. Darüber hinaus sollten Autofahrer wissen, dass die Zahlung eines Bußgeldes grundsätzlich dazu führt, dass der damit verbundene Vorwurf als rechtskräftig gilt.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quelle: ln-online.de