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Auf der Bundes­straße 75 in Lübeck gibt es mächtig Ärger: Hier blitzt es, obwohl die Autofahrer tatsächlich die erlaubte Höchst­ge­schwin­digkeit von 70 km/h nicht überschreiten. Dies musste zum wieder­holten Mal ein Mann aus Bargte­heide am eigenen Leib erfahren. Wie es dazu kam, lesen Sie hier.

Lübecker Problem-Blitzer: Wieso werden unschuldige Autofahrer immer wieder geblitzt?
Igor Marx / shutterstock.com

Mit 67 km/h in einer Tempo-70-Zone geblitzt

Als der 62-jährige Mann auf der B 75 in Richtung Trave­münde geblitzt wurde, konnte er es kaum glauben. Der Fahrzeug­führer war sich nämlich sicher, nicht zu schnell unterwegs gewesen zu sein. Ln-online.de berichtet über diesen kuriosen Vorfall und erklärt: „Er hatte sogar den Tempomat einge­schaltet, als er am 11. August gegen zehn Uhr mit seinem Mercedes […] gefahren ist.“

Einige Wochen später lag auch schon der entspre­chende Bußgeld­be­scheid im Brief­kasten. Darauf stand schwarz auf weiß, dass der Mann die angeblich zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit von 60 km/h um sieben km/h überschritten hatte. Daher sollte der Betroffene ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 20 Euro zahlen. Dazu sagte der 62-Jährige im Gespräch mit ln-online.de nur: „Das gibt es doch nicht! Auf der B 75 darf man 70 km/h fahren.“ Auch die an der Fahrbahn angebrachten runden Tempo-70-Schilder zeugen davon.

Bereits im Februar gab es ein ähnliches Problem

Es ist nicht das erste Mal, dass jemand zu Unrecht auf dieser Strecke mit vermeintlich zu hoher Geschwin­digkeit erfasst wurde. Der sogenannte Lübecker Problem-Blitzer hatte bereits im Februar dieses Jahres einen unschul­digen Tesla-Fahrer im Visier. Der Autofahrer wurde mit 68 km/h fotogra­fiert und fälsch­li­cher­weise zur Kasse gebeten.

Das Problem war, dass das Messgerät das E-Auto nicht als Pkw, sondern als ein Lkw einge­stuft hatte. Tatsächlich gilt auf der B 75 für Fahrzeuge ab einem Gesamt­ge­wicht von 7,5 Tonnen ein Tempo­limit von 60 km/h. Dass der Tesla offen­sichtlich weit unter dieser Gewichts­grenze liegt, war keinem Beamten bei der entspre­chenden Bußgeld­stelle aufgefallen.

Lübeck streitet wieder­keh­rendes Problem ab

Auch beim Mercedes-Fahrer gab es einen Klassi­fi­zie­rungs­fehler. Sein Auto wurde laut Angaben der Stadt­spre­cherin Nicole Dorel „als Traktor bezie­hungs­weise landwirt­schaft­liches Nutzfahrzeug klassi­fi­ziert“ und unterlag demzu­folge der niedri­geren erlaubten Höchstgeschwindigkeit.

Nach Ansicht der Hanse­stadt handelt es sich hierbei um zwei unabhängige Einzel­fälle. Dorel erklärt im Interview mit ln-online.de den feinen Unter­schied: „Man kann sich das wie Schablonen vorstellen, die von der Software auf die Messpunkte gelegt werden. Und wenn das Muster der zurück­ge­wor­fenen Laser­strahlen eine bestimmte Form hat, wird das Fahrzeug entspre­chend klassi­fi­ziert.“ Weiter behauptet sie: „Insofern haben wir zwei unter­schied­liche fehler­hafte Erken­nungen, die technisch unter­schied­liche Parameter erfüllt haben.“

Wieso man einen Bußgeld­be­scheid immer kritisch prüfen sollte

Was beide Fälle offen­sichtlich gemeinsam haben: Ohne eine kritische Prüfung der Bußgeld­be­scheide wäre der Fehler gewiss nie aufge­deckt worden. Daher sind alle Betrof­fenen von Ordnungs­wid­rig­keits­an­zeigen gut beraten, Bußgeld­vor­würfe immer überprüfen zu lassen.

Werden falsche Vorwürfe nachge­wiesen, verspricht die Stadt, die Verfahren umgehend einzu­stellen. Aller­dings stellt sich das in der Praxis nicht immer als so einfach dar. Vermeint­liche Verkehrs­sünder haben nämlich in der Regel nur 14 Tage Zeit, um einen Einspruch einzu­legen. Entdecken Betroffene erst nach Ablauf der Frist Unstim­mig­keiten bei den Bußgeld­vor­würfen, ist eine Rückerstattung der zu Unrecht verteilten Geldstrafen oftmals nicht mehr möglich.

Es gibt jedoch eine Ausnahme von der strengen Einspruchs­frist: Wenn man unver­schuldet die Frist versäumt hat, zum Beispiel aufgrund eines Urlaubes, kann man einen Antrag auf Wieder­ein­setzung stellen. Darüber hinaus sollten Autofahrer wissen, dass die Zahlung eines Bußgeldes grund­sätzlich dazu führt, dass der damit verbundene Vorwurf als rechts­kräftig gilt.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: ln-online.de