Reichen schon einige Regentropfen aus, müssen Pfützen zu sehen sein oder ist die Fahrbahn erst nach einem sintflutartigen Schauer tatsächlich nass? Diese Frage ist für Autofahrer relevant, wenn auf bestimmten Strecken eine Tempobegrenzung mit „bei Nässe“ gekennzeichnet ist. Hier gilt natürlich: Fuß vom Gas. Aber wann genau?
Daran ist das Schild zu erkennen
Es gibt gefährliche Straßenabschnitte, wo die Höchstgeschwindigkeit bei Nässe begrenzt wird. Dies wird mit einem Zusatzschild angezeigt, das sich unter der Geschwindigkeitsbegrenzung befindet. Das weiße Schild erkennt man anhand der entsprechenden schwarzen Aufschrift. Darunter ist ein schwarzer Pkw abgebildet, der über zwei schwarzen, horizontalen und gewellten Linien steht. Im Gegensatz zum Schneeflockenzeichen, das immer Bestand hat, ist diese Vorschrift nur bei Nässe zu befolgen.
Wieso ist eine nasse Fahrbahn gefährlich?
Eine nasse Straße kann zu zahlreichen Unfallrisikos führen. Die wohl häufigsten Risiken sind:
- Reduzierte Reifenhaftung: Durch die Schicht aus Wasser auf der Fahrbahn, kann die Reifenhaftung beeinträchtigt werden. Das führt dazu, dass die Reifen weniger Grip haben und das Fahrzeug womöglich weniger stabil auf der Fahrspur liegt.
- Verlängerte Bremswege: Da die Reifen weniger Haftung haben, dauert es länger, bis das Auto zum Stehen kommt.
- Aquaplaning: Bei starkem Regen kann sich Wasser auf der Straße ansammeln und eine Barriere bilden. Unter Umständen schwimmt das Kraftfahrzeug auf dieser Wasserschicht auf und verliert den Kontakt zur Fahrbahn.
BGH definiert, wann die Straße als nass gilt
Wann eine Straße als nass gilt, wird in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht definiert. Dazu hat jedoch der Bundesgerichtshof (BGH) bereits vor Jahren ein Urteil gefällt. Demnach kann man nur von Nässe sprechen, wenn sich auf der Oberfläche eine komplette Wasserschicht gebildet hat. Dabei spielt es keine Rolle, wie dünn oder wie dick die Schicht ist. Der ADAC berichtet darüber und erklärt: „Das erkennen Sie in der Regel daran, dass das Fahrzeug vor Ihnen eine Sprühfahne bildet.“
Pfützen reichen nicht aus
Sind nur vereinzelte Pfützen oder Wasserlachen auf der Straße, muss das Tempolimit mit dem Zusatz bei Nässe nicht befolgt werden. Dasselbe gilt auch, wenn die Fahrbahn nur feucht ist. Letzteres kann man zum Beispiel anhand der dunkel verfärbten Oberfläche ausmachen.
Allerdings sollten Autofahrer nicht vergessen, dass die Geschwindigkeit laut § 3 Absatz 1 der StVO an die Wetterverhältnisse angepasst werden muss. Denn auch schon bei geringer Feuchtigkeit auf der Straße kann es schnell zu einem Unfall kommen. Verursacht man einen Zusammenstoß und dabei wird festgestellt, dass die Fahrbahn nass war und zu schnell gefahren wurde, kann es zu Problemen bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung kommen. Daher sind Fahrer gut beraten, auf Nummer sicher zu gehen und im Zweifelsfall vom Gaspedal herunterzugehen.
Diese Strafen können drohen
Überschreitet ein Fahrzeugführer bei tatsächlich nasser Straße die Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem entsprechenden Hinweis, kann es teuer werden. Befindet sich die Schildkombination außerorts und ein vermeintlicher Temposünder wird geblitzt, können folgende Strafen anfallen:
Neuer Bußgeldkatalog | |||
Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
Bis 10 km/h | 30 € | - | - |
11 - 15 km/h | 50 € | - | - |
16 -20 km/h | 70 € | - | - |
21 - 25 km/h | 115 € | 1 Punkt | - |
26 - 30 km/h | 180 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
31 - 40 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
41 - 50 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
51 - 60 km/h | 560 € | 2 Punkte | 2 Monate |
61 - 70 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
über 70 km/h | 800 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. |
Jedoch ist das „bei Nässe“-Schild nicht das einzige Verkehrszeichen, was immer wieder für Verwirrung unter Autofahrern sorgt. Dazu gehört auch das Schneeflockenzeichen. Um mehr zu diesem Thema zu erfahren und welche Bußgelder bei Missachtung auch im Sommer drohen können, lesen Sie hier weiter.
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Quellen: adac.de, gesetze-im-internet.de