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Reichen schon einige Regen­tropfen aus, müssen Pfützen zu sehen sein oder ist die Fahrbahn erst nach einem sintflut­ar­tigen Schauer tatsächlich nass? Diese Frage ist für Autofahrer relevant, wenn auf bestimmten Strecken eine Tempo­be­grenzung mit „bei Nässe“ gekenn­zeichnet ist. Hier gilt natürlich: Fuß vom Gas. Aber wann genau?

Tempolimit „bei Nässe“: Wissen Sie, wann die Fahrbahn tatsächlich nass ist?
Bjoern Wylezich / shutterstock.com

Daran ist das Schild zu erkennen

Es gibt gefähr­liche Straßen­ab­schnitte, wo die Höchst­ge­schwin­digkeit bei Nässe begrenzt wird. Dies wird mit einem Zusatz­schild angezeigt, das sich unter der Geschwin­dig­keits­be­grenzung befindet. Das weiße Schild erkennt man anhand der entspre­chenden schwarzen Aufschrift. Darunter ist ein schwarzer Pkw abgebildet, der über zwei schwarzen, horizon­talen und gewellten Linien steht. Im Gegensatz zum Schnee­flo­cken­zeichen, das immer Bestand hat, ist diese Vorschrift nur bei Nässe zu befolgen.

Wieso ist eine nasse Fahrbahn gefährlich?

Eine nasse Straße kann zu zahlreichen Unfall­ri­sikos führen. Die wohl häufigsten Risiken sind:

  • Reduzierte Reifen­haftung: Durch die Schicht aus Wasser auf der Fahrbahn, kann die Reifen­haftung beein­trächtigt werden. Das führt dazu, dass die Reifen weniger Grip haben und das Fahrzeug womöglich weniger stabil auf der Fahrspur liegt.
  • Verlän­gerte Bremswege: Da die Reifen weniger Haftung haben, dauert es länger, bis das Auto zum Stehen kommt.
  • Aquaplaning: Bei starkem Regen kann sich Wasser auf der Straße ansammeln und eine Barriere bilden. Unter Umständen schwimmt das Kraft­fahrzeug auf dieser Wasser­schicht auf und verliert den Kontakt zur Fahrbahn.

BGH definiert, wann die Straße als nass gilt

Wann eine Straße als nass gilt, wird in der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) nicht definiert. Dazu hat jedoch der Bundes­ge­richtshof (BGH) bereits vor Jahren ein Urteil gefällt. Demnach kann man nur von Nässe sprechen, wenn sich auf der Oberfläche eine komplette Wasser­schicht gebildet hat. Dabei spielt es keine Rolle, wie dünn oder wie dick die Schicht ist. Der ADAC berichtet darüber und erklärt: „Das erkennen Sie in der Regel daran, dass das Fahrzeug vor Ihnen eine Sprüh­fahne bildet.“

Pfützen reichen nicht aus

Sind nur verein­zelte Pfützen oder Wasser­lachen auf der Straße, muss das Tempo­limit mit dem Zusatz bei Nässe nicht befolgt werden. Dasselbe gilt auch, wenn die Fahrbahn nur feucht ist. Letzteres kann man zum Beispiel anhand der dunkel verfärbten Oberfläche ausmachen.

Aller­dings sollten Autofahrer nicht vergessen, dass die Geschwin­digkeit laut § 3 Absatz 1 der StVO an die Wetter­ver­hält­nisse angepasst werden muss. Denn auch schon bei geringer Feuch­tigkeit auf der Straße kann es schnell zu einem Unfall kommen. Verur­sacht man einen Zusam­menstoß und dabei wird festge­stellt, dass die Fahrbahn nass war und zu schnell gefahren wurde, kann es zu Problemen bei der Schadens­ab­wicklung mit der Versi­cherung kommen. Daher sind Fahrer gut beraten, auf Nummer sicher zu gehen und im Zweifelsfall vom Gaspedal herunterzugehen.

Diese Strafen können drohen

Überschreitet ein Fahrzeug­führer bei tatsächlich nasser Straße die Geschwin­dig­keits­be­grenzung mit dem entspre­chenden Hinweis, kann es teuer werden. Befindet sich die Schild­kom­bi­nation außerorts und ein vermeint­licher Tempo­sünder wird geblitzt, können folgende Strafen anfallen:

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Jedoch ist das „bei Nässe“-Schild nicht das einzige Verkehrs­zeichen, was immer wieder für Verwirrung unter Autofahrern sorgt. Dazu gehört auch das Schnee­flo­cken­zeichen. Um mehr zu diesem Thema zu erfahren und welche Bußgelder bei Missachtung auch im Sommer drohen können, lesen Sie hier weiter.

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Quellen: adac.de, gesetze-im-internet.de