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Sie fahren auf der linken Spur der Autobahn und plötzlich blitzt im Rückspiegel ein Leucht­zeichen auf. Der Hintermann zeigt Ihnen mit der Lichthupe an, dass er überholen will. Ist das erlaubt oder macht man sich strafbar? Die Antwort ist nicht so eindeutig, wie Sie vermuten.

Überholen auf der Autobahn: Darf die Lichthupe benutzt werden?
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Wann darf die Lichthupe betätigt werden?

Wann Autofahrer Lichthupe oder Hupe benutzen dürfen, ist in § 16 Absatz 1 der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) genau festge­halten. Nur zwei Situa­tionen sind dafür vorgesehen:

„Schall- und Leucht­zeichen darf nur geben,

  1. Wer außerhalb geschlos­sener Ortschaften überholt oder
  2. Wer sich oder Andere gefährdet sieht.“

Den entge­gen­kom­menden Fahrer vor einem Blitzer warnen oder auch das Gewähren von Vorrang via Lichthupe sind also verboten. Ein Überhol­ma­növer auf der Autobahn damit anzuzeigen ist aller­dings erlaubt. Dasselbe gilt für die Auto-Hupe. Kraft­fahr­zeug­führer sollten aber sparsam damit umgehen, denn die Grenze zwischen Erlaubtem und Verbo­tenem kann schnell überschritten sein.

Um mehr über die richtige Verwendung des Schall­zei­chens zu erfahren und welche Folgen unerlaubtes Hupen für Sie haben kann, lesen Sie hier weiter.

Wie verwendet man die Lichthupe beim Überholen?

Fahrzeug­führer, die auf der Autobahn überholen wollen, müssen dabei einiges beachten. Unter anderem Folgendes:

  1. Verge­wissern, dass die mittlere oder linke Spur frei ist
  2. Schul­ter­blick
  3. Blinker auf Links stellen

Zwar dürfen Autofahrer auch hier mit der Lichthupe einen Überhol­vorgang ankün­digen, jedoch nur mit kurzen Licht­si­gnalen und nur wenige Sekunden lang. „Dauer­feuer“ hingegen kann unbetei­ligte Verkehrs­teil­nehmer blenden und im schlimmsten Fall zu einem Unfall führen.

Wichtig zu wissen: Es muss ein ausrei­chender Sicher­heits­ab­stand zum voraus­fah­renden Fahrzeug einge­halten werden. Als Richtwert gilt der halbe Tacho-Wert in Metern. Ist dieser nicht gegeben, kann das Licht­zeichen unter Umständen als Nötigung gewertet werden.

Welche Strafen drohen? 

Verwendet man die Lichthupe in verbo­tener Weise, sieht der Bußgeld­ka­talog eine Reihe von Sanktionen vor. Auch der ADAC berichtet über die Benutzung der Lichthupe und erklärt, welche Geldstrafen anfallen können:

  • Lichthupe missbräuchlich verwendet: 5 Euro Verwarngeld
  • Dabei andere belästigt oder geblendet: 10 Euro Verwarngeld

Kommt es zu einer Nötigung, können die Strafen gravie­render ausfallen. Dann handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungs­wid­rigkeit, sondern um eine Straftat. Hierbei greift das Straf­ge­setzbuch (StGB). Betroffene müssen mit einer hohen Geldbuße, ein- bis sechs­mo­na­tigem Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis und bis zu drei Punkten in Flensburg rechnen. In schweren Fällen kann sogar eine Freiheits­strafe bis zu drei Jahren verhängt werden.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn der Hintermann Lichthupe gibt?

Fühlen sich Autofahrer durch Leucht­zeichen genötigt, sollten sie ruhig reagieren und prüfen, ob der Fahrer womöglich auf eine Gefahr hinweisen möchte. Ist dem nicht so, sollte man sich auf gar keinen Fall unter Druck setzten und zu einem mögli­cher­weise gefähr­lichen Fahrma­növer zwingen lassen.

Kein Platz für Selbst­justiz auf der Straße

Einige Kraft­fahr­zeug­führer könnten auf die Idee kommen, auf die Bremse zu treten, um einen drängelnden Hintermann zum Abbremsen und Abstand­halten zu verleiten. Dies kann jedoch zu gravie­renden Konse­quenzen für den Fahrer führen, denn für Selbst­justiz ist auf der Straße kein Platz. So entschieden die Richter des Amtsge­richts (AG) Solingen in einem entspre­chenden Fall. T-Online.de berichtet über den Vorfall und beschreibt den Tathergang: „Ein eiliger Autofahrer drängelte hinter dem Auto einer Frau, die mit vorschrifts­mä­ßigem Tempo unterwegs war. Dann überholte er und scherte knapp vor der Frau ein.“ Weiter heißt es: „An einer roten Ampel hielten beide hinter­ein­ander. Bei Grün fuhr der Mann an, nur um kurz darauf in die Bremsen zu steigen.“ Es kam zu einem Auffahrunfall.

Die Versi­cherung des Unfall­ver­ur­sa­chers weigerte sich den vollstän­digen Schaden am Kraft­fahrzeug der Betrof­fenen zu bezahlen. Dagegen klagte die Fahrerin. Das AG gab der Frau Recht und wertet das Abbremsen des Mannes als ein „Akt der Selbst­justiz“. Wer also extra scharf bremst, um andere zu diszi­pli­nieren, haftet unter Umständen voll.

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Quellen: adac.de, gesetze-im-internet.de, t-online.de