Sie fahren auf der linken Spur der Autobahn und plötzlich blitzt im Rückspiegel ein Leuchtzeichen auf. Der Hintermann zeigt Ihnen mit der Lichthupe an, dass er überholen will. Ist das erlaubt oder macht man sich strafbar? Die Antwort ist nicht so eindeutig, wie Sie vermuten.
Wann darf die Lichthupe betätigt werden?
Wann Autofahrer Lichthupe oder Hupe benutzen dürfen, ist in § 16 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) genau festgehalten. Nur zwei Situationen sind dafür vorgesehen:
„Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
- Wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder
- Wer sich oder Andere gefährdet sieht.“
Den entgegenkommenden Fahrer vor einem Blitzer warnen oder auch das Gewähren von Vorrang via Lichthupe sind also verboten. Ein Überholmanöver auf der Autobahn damit anzuzeigen ist allerdings erlaubt. Dasselbe gilt für die Auto-Hupe. Kraftfahrzeugführer sollten aber sparsam damit umgehen, denn die Grenze zwischen Erlaubtem und Verbotenem kann schnell überschritten sein.
Um mehr über die richtige Verwendung des Schallzeichens zu erfahren und welche Folgen unerlaubtes Hupen für Sie haben kann, lesen Sie hier weiter.
Wie verwendet man die Lichthupe beim Überholen?
Fahrzeugführer, die auf der Autobahn überholen wollen, müssen dabei einiges beachten. Unter anderem Folgendes:
- Vergewissern, dass die mittlere oder linke Spur frei ist
- Schulterblick
- Blinker auf Links stellen
Zwar dürfen Autofahrer auch hier mit der Lichthupe einen Überholvorgang ankündigen, jedoch nur mit kurzen Lichtsignalen und nur wenige Sekunden lang. „Dauerfeuer“ hingegen kann unbeteiligte Verkehrsteilnehmer blenden und im schlimmsten Fall zu einem Unfall führen.
Wichtig zu wissen: Es muss ein ausreichender Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden. Als Richtwert gilt der halbe Tacho-Wert in Metern. Ist dieser nicht gegeben, kann das Lichtzeichen unter Umständen als Nötigung gewertet werden.
Welche Strafen drohen?
Verwendet man die Lichthupe in verbotener Weise, sieht der Bußgeldkatalog eine Reihe von Sanktionen vor. Auch der ADAC berichtet über die Benutzung der Lichthupe und erklärt, welche Geldstrafen anfallen können:
- Lichthupe missbräuchlich verwendet: 5 Euro Verwarngeld
- Dabei andere belästigt oder geblendet: 10 Euro Verwarngeld
Kommt es zu einer Nötigung, können die Strafen gravierender ausfallen. Dann handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Hierbei greift das Strafgesetzbuch (StGB). Betroffene müssen mit einer hohen Geldbuße, ein- bis sechsmonatigem Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis und bis zu drei Punkten in Flensburg rechnen. In schweren Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängt werden.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn der Hintermann Lichthupe gibt?
Fühlen sich Autofahrer durch Leuchtzeichen genötigt, sollten sie ruhig reagieren und prüfen, ob der Fahrer womöglich auf eine Gefahr hinweisen möchte. Ist dem nicht so, sollte man sich auf gar keinen Fall unter Druck setzten und zu einem möglicherweise gefährlichen Fahrmanöver zwingen lassen.
Kein Platz für Selbstjustiz auf der Straße
Einige Kraftfahrzeugführer könnten auf die Idee kommen, auf die Bremse zu treten, um einen drängelnden Hintermann zum Abbremsen und Abstandhalten zu verleiten. Dies kann jedoch zu gravierenden Konsequenzen für den Fahrer führen, denn für Selbstjustiz ist auf der Straße kein Platz. So entschieden die Richter des Amtsgerichts (AG) Solingen in einem entsprechenden Fall. T-Online.de berichtet über den Vorfall und beschreibt den Tathergang: „Ein eiliger Autofahrer drängelte hinter dem Auto einer Frau, die mit vorschriftsmäßigem Tempo unterwegs war. Dann überholte er und scherte knapp vor der Frau ein.“ Weiter heißt es: „An einer roten Ampel hielten beide hintereinander. Bei Grün fuhr der Mann an, nur um kurz darauf in die Bremsen zu steigen.“ Es kam zu einem Auffahrunfall.
Die Versicherung des Unfallverursachers weigerte sich den vollständigen Schaden am Kraftfahrzeug der Betroffenen zu bezahlen. Dagegen klagte die Fahrerin. Das AG gab der Frau Recht und wertet das Abbremsen des Mannes als ein „Akt der Selbstjustiz“. Wer also extra scharf bremst, um andere zu disziplinieren, haftet unter Umständen voll.
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Quellen: adac.de, gesetze-im-internet.de, t-online.de