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Darf ich geblitzt werden?

Viele Verkehrs­teil­nehmer fragen sich zurecht, ob es generell erlaubt ist, von einem Blitzer fotogra­fiert zu werden - schließlich ist Daten­schutz spätestens seit der Omnipräsenz des Internets in aller Munde. Tatsächlich aber tangiert das Thema die Legalität von Blitzer­fotos nicht. Die deutschen Bußgeld- und Polizei­be­hörden haben das Recht, Sie bei einem Verkehrs­ver­gehen zu blitzen und Ihre perso­nen­be­zo­genen Daten zwecks Verhütung, Ermittlung, Aufde­ckung oder Verfolgung von Straf­taten zu verwenden.

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Blitzen trotz DSGVO?

Auch das Inkraft­treten der neuen Daten­schutz­grund­ver­ordnung (DSGVO) vom 25. Mai 2018 ändert nichts an der Befugnis der Behörden Sie zu blitzen. Natürlich dürfen Ihre Daten - und damit auch das Blitzerfoto - zu keinem anderen Zweck genutzt werden und müssen nach Einstellung oder Beendigung des Bußgeld­ver­fahrens innerhalb einer von Bundesland zu Bundesland unter­schied­lichen Frist wieder gelöscht werden.

Die Antwort ist eindeutig: Sie dürfen zwecks Messung und Verfolgung von Verstößen im Straßen­verkehr geblitzt werden.

Geblitzt werden und die Folgen für den Fahrer

Es darf also geblitzt werden! Und wer an einer Ampel über Rot gefahren oder in die Blitzer­falle einer Geschwin­dig­keits­messung getappt ist, muss mit einem Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid rechnen. Werden die Vorwürfe nicht angefochten, drohen dem Betrof­fenen Bußgelder, Punkte im Fahreig­nungs­re­gister in Flensburg und sogar Fahrverbot und Führer­schein­entzug. Auch Abstands­ver­stöße und am Steuer telefo­nieren, kann den Fahrer teuer zu stehen kommen. Noch gravie­render sind die Auswir­kungen, wenn Sie sich in der Probezeit befinden – hier führen Tempo­ver­stöße oder Alkohol­miss­brauch deutlich schneller zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Geblitzt – was nun? Wir helfen schnell & direkt!

Wenn Ihnen ein Geschwin­dig­keits­verstoß, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt-, Halte-, Park- oder Handy­ver­gehen zur Last gelegt wird, kann ein Bußgeld­ver­fahren oft nur mit juris­ti­schem Bestand abgewendet werden. Hier kommt der Service von Geblitzt.de ins Spiel - reichen Sie einfach Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid ein. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.