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Der Kreis­verkehr: Ordnung muss sein!

Für deutsche Straßen mit hohem Kraft­fahr­zeug­auf­kommen gilt der Kreis­verkehr als besonders sichere Maßnahme. Ist er doch eine umwelt­freund­li­chere und weniger unfall­an­fällige Alter­native zur Straßen­kreuzung. Die Autofahrer haben sich vorsichtig einzu­ordnen und müssen entgegen dem Uhrzei­gersinn bis zu ihrer gewünschten Ausfahrt fahren. Welche Vorfahrts­regeln gelten, wie es mit dem Parken aussieht und welche Bußgelder bei Verstößen verhängt werden, erfahren Sie im folgenden Artikel.

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Der Kreis­verkehr und seine Gesetzmäßigkeiten

Ein Kreis­verkehr ist nach den Vorgaben der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) erst dann als ein solcher zu bezeichnen, wenn er durch das blaue Verkehrs­schild mit den drei rechtsrum verlau­fenden, weißen Pfeilen in Kombi­nation mit dem “Vorfahrt gewähren”- Schild eindeutig als Kreis­verkehr gekenn­zeichnet ist. Hier haben die Verkehrs­teil­nehmer Vorfahrt, die sich innerhalb des Kreisels befinden. Außer, es handelt sich um ein unbeschil­dertes Rondell, also keinen klassi­schen Kreis­verkehr. Dann gilt wie an Kreuzungen die “rechts vor links”- Regel. Bei zweispu­rigen Kreis­ver­kehren hat stets der Fahrer auf der äußeren Fahrspur Vorrang, genauso wie Radfahrern und Fußgängern, die dem Verlauf der Fahrbahn des Kreis­ver­kehrs folgen, an den Ausfahrten Vorfahrt gewährt werden muss.

Im Kreis­verkehr gelten eigene Vorfahrts­regeln, Einbahn­verkehr mit Rechts­fahr­gebot sowie absolutes Park- und Halteverbot.

Bußgeld­ka­talog Kreisverkehr

Verkehrs­wid­riges Halten und Parken im Kreis­verkehr, falsche Verwendung des Blinkers sowie das Überfahren der Mittel­insel und das Fahren in falsche Fahrt­richtung werden mit einem Verwar­nungsgeld von bis zu 35 Euro sanktio­niert. Zu Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot kann es nicht kommen. Verstöße gegen die Vorfahrt oder beim Abbiegen im Kreis­verkehr orien­tieren sich an den generell dafür vorge­se­henen Bußgeld­ka­talog Strafen.

Delikt  Bußgeld Punkte  Fahrverbot 
Sie hielten verbots­widrig innerhalb des Kreis­ver­kehrs auf der Fahrbahn  10 € 
Sie hielten verbots­widrig innerhalb des Kreis­ver­kehrs auf der Fahrbahn und behin­derten dadurch Andere  15 € 
Sie parkten verbots­widrig innerhalb des Kreis­ver­kehrs auf der Fahrbahn und behin­derten dadurch Andere  15 € 
Sie parkten verbots­widrig innerhalb des Kreis­ver­kehrs auf der Fahrbahn  25 € 
Sie parkten verbots­widrig länger als 1 Stunde innerhalb des Kreis­ver­kehrs auf der Fahrbahn  25 € 
Sie parkten verbots­widrig länger als 1 Stunde innerhalb des Kreis­ver­kehrs auf der Fahrbahn und behin­derten dadurch Andere  35 € 
Sie haben bei Einfahrt in den Kreis­verkehr geblinkt bzw. den Blinker bei dessen verlassen nicht gesetzt  10 € 
Sie fuhren verbots­widrig über die Mittel­insel im Kreisverkehr  10 € 
Sie fuhren verbots­widrig über die Mittel­insel im Kreis­verkehr. Es kam zu einem Unfall 35 € 
Sie gefähr­deten beim berech­tigten Überfahren der Mittel­insel im Kreis­verkehr einen Anderen  35 € 
Sie befolgten die durch Zeichen 215 (Kreis­verkehr) vorge­schriebene Fahrt­richtung nicht  25 € 

Bußgelder und Punkte in Flensburg verhindern mit Geblitzt.de

Verwar­nungs­gelder bei Verstößen im Kreis­verkehr gehören nicht zu unserem Aufga­benfeld. Wohl aber können Sie Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid in Fällen von Geschwin­dig­keits­ver­gehen, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Handy-, Halte-, Park- und Vorfahrt­ver­stößen bei Geblitzt.de online einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.