In dieser Kategorie geht es um das Tempo­limit und damit um zulässige Höchst­ge­schwin­dig­keiten. Müssen sich beispiels­weise auch Rettungs­kräfte im Einsatz an das Tempo­limit halten? Die Antwort finden Sie unter „Tempo­limit beim Rettungs­wagen“. Alles über die Tempo-30-Zone erfahren Sie, wenn Sie auf das gleich­namige Bild klicken. Sollten Sie sich die Frage stellen „Was passiert, wenn man in der Tempo-30-Zone geblitzt wird“, werden Sie hier ebenfalls fündig. Die häufige Frage, ob man zu langsam fahren kann, klären wir in einem weiteren Artikel. Klicken Sie dafür auf das letzte Bild.

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Was Sie in der 30er Zone beachten sollten, erfahren Sie hier.

Nicht auf allen Abschnitten der Autobahn ist die Richt­ge­schwin­digkeit möglich, oftmals wird eine Höcht­ge­schwin­digkeit festgelegt und dadurch begrenzt.

Weitere Fakten zum Tempolimit. 

Die Geschichte des Tempolimits

Seitdem es Autos gibt, gibt es auch die Diskussion darüber, wie schnell sie fahren dürfen. Nicht schneller als ein mäßig trabendes Pferd, also ca. 15 km/h, sollten die ersten Karossen im Deutschen Kaiser­reich zur Jahrhun­dert­wende fahren. Dies galt aller­dings nur als Appell, denn diese Geschwin­dig­keiten waren neu. Niemand konnte so recht einschätzen, was sinnvoll ist. Der Verkehr wurde damals zudem noch nicht zentral geregelt. 

1910 beschloss der deutsche Kaiser das erste Kraft­fahr­gesetz für das Deutsche Reich. Das Gesetz übernahm die Regelung von höchstens 15 km/h innerorts, aber nur für Fahrzeuge ab 5,5 Tonnen. Regionale Regelungen galten aller­dings noch weiter. Dies änderten die Natio­nal­so­zia­listen 1934 mit der flächen­de­ckenden Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung und hoben gleich­zeitig das Tempo­limit auf.

Bis heute hält sich der Mythos, Adolf Hitler hätte die Autobahn erfunden. Dies ist so jedoch nicht richtig. Denn Pläne von Straßen für Autos gab es bereits in den 1920er Jahren. Bereits 1924 wurde ein Abschnitt der heutigen Autobahn in Italien eröffnet. Die erste deutsche Autobahn eröffnete 1932 Konrad Adenauer, der zu diesem Zeitpunkt Kölner Oberbür­ger­meister war und später Bundes­kanzler wurde, zwischen Köln und Bonn. Hitler degra­dierte diese Autobahn zur Landstraße. Er nutzte den Bau von Autobahnen für Propa­ganda. Für ihn standen die Autobahnen für den Fortschritt. Da Fortschritt in Verbindung mit Geschwin­digkeit gebracht wurde, gab es kein Tempolimit.

Die Zeit ohne Tempo­limit hielt aller­dings nicht lange an. Aufgrund der vielen Verkehrs­toten und Unfall­ver­letzten wurde die Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung im Mai 1939 geändert und eine Höchst­ge­schwin­digkeit für verschieden Fahrzeug­typen einge­führt. Pkw und Motor­räder durften innerorts höchstens 60 km/h fahren und Lkw sowie Busse 40 km/h. Erstmalig kam es auch zu Geschwin­dig­keits­be­gren­zungen außerorts. Pkw durften dort höchstens 100 km/h fahren und Lkw sowie Busse nur 70 km/h. Aber schon im Oktober 1939, kurz nach Kriegs­beginn, wurde das Tempo­limit für Pkw um 20 km/h reduziert. Denn Ressourcen waren knapp. So konnte die Regierung Treib­stoff sparen. Diese Regelungen hielten bis 1952.

In der Bundes­re­publik gab es zunächst keine Tempo­limits. Die Regierung wollte sich damit von dem vorhe­rigen Regime abgrenzen. Das Motto war daher: Jeder Fahrer habe selbst die Verant­wortung. Denn dies entspräche den Grund­sätzen des neuen demokra­ti­schen Staates. Da die Natio­nal­so­zia­listen aller­dings gegen ein Tempo­limit waren, passt die Argumen­tation als Abgrenzung eigentlich nicht. Die Bundes­re­gierung wollte sich zudem damit von der DDR abgrenzen. Dort lag das Tempo­limit auf Autobahnen bei 100 km/h und bei 80 km/h außerorts sowie 50 km/h innerorts.

Doch mit dem Wirtschafts­wunder in Deutschland konnten sich immer mehr Menschen ein Auto leisten. Durch die hohe Anzahl von Verkehrs­toten führte die Bundes­re­gierung 1957 nach langen Diskus­sionen doch ein Tempo­limit von 50 km/h innerorts ein. Dem folgte in den Jahren danach die Diskussion über eine Geschwin­dig­keits­be­grenzung von 100 km/h auf Landstraßen. Ebenfalls auf kam das Thema, ob es eine Höchst- oder Richt­ge­schwin­digkeit von 130 km/h auf der Autobahn geben solle.

1970 kam es zu einem traurigen Rekord. 21.000 Menschen starben im Straßen­verkehr der Bundes­re­publik. Die Zahl blieb die kommenden Jahre auf dem Niveau. Im Jahr 1973 wurde dann die Geschwin­digkeit auf Landstraßen auf 100 km/h beschränkt. In Folge der Ölkrise und der damit steigenden Preise für Benzin führte die Bundes­re­gierung ein generelles Tempo­limit ein. Ab dann galt eine Höchst­ge­schwin­digkeit von 80 km/h auf Landstraßen und 100 km/h auf Autobahnen. Kraft­stoff sollte gespart werden. 

Die Debatten, die man damals führte, waren denen von heute recht ähnlich, auch wenn heute die Frage des Umwelt­schutzes hinzu­kommt. Inwieweit ein Tempo­limit für mehr Sicherheit sorgt, wurde aber auch schon damals disku­tiert. Insbe­sondere der ADAC startete seinerzeit eine große Kampagne mit dem Motto „Freie Fahrt für freie Bürger“.

Ein Jahr später pendelte sich der Ölpreis wieder ein. Die damalige Regierung unter Willy Brandt wollte das Tempo­limit aller­dings beibe­halten. Denn durch die Höchst­ge­schwin­digkeit kam es zu deutlich weniger Unfällen. Die Einführung des Sicher­heits­gurtes sowie des Airbags bewirkten zudem vermutlich, dass es zu weniger Schwer­ver­letzten und Toten kam. 1974 kamen 4.000 Menschen weniger ums Leben als zuvor. Aller­dings schei­terte das Vorgehen im Bundesrat. Das Ergebnis ist die Richt­ge­schwin­digkeit von 130 km/h. Damit ist die Geschichte des Tempo­limits erst einmal zu Ende erzählt, denn diese Regelung gilt bis heute.

Tempo­limit im Ausland

Deutschland ist das einzige Land in Europa ohne Tempo­limit. In Frank­reich, Kroatien und Italien gibt es zudem eine Sonder­re­gelung für Fahran­fänger. In Frank­reich ist man die ersten drei Jahre nach Erwerb des Führer­scheins Fahran­fänger. Diese dürfen auf der Autobahn maximal 110 km/h, auf der Schnell­straße 100 km/h und außerorts 80 km/h fahren. In Italien dürfen Fahrer in den ersten drei Jahren auf der Autobahn nur 100 km/h und auf der Schnell­straße 90 km/h fahren.

In Kroatien ist das Alter ausschlag­gebend. Wer unter 25 Jahre alt ist, darf nur 120 km/h auf der Autobahn, 100 km/h auf der Schnell­straße und 50 km/h außerorts fahren.

Hier eine Tabelle mit den geltenden Tempo­limit in Europa: 

Land  Autobahn  Schnellstraße  Außerorts 
Belgien  120 km/h 120 km/h 90 km/h
Dänemark  130 km/h 80 km/h 80 km/h
Frankreich**  130 km/h 110 km/h 80 km/h
Großbritannien  112 km/h 112 km/h 96 km/h
Italien**  130 km/h 110 km/h 90 km/h
Irland  120 km/h 100 km/h 80 km/h
Kroatien*  130 km/h 110 km/h 90 km/h
Luxemburg  130 km/h 90 km/h
Niederlande  100 km/h 100 km/h 80 km/h
Norwegen  100 km/h 100 km/h 80 km/h
Österreich  130 km/h 100 km/h 100 km/h
Polen  140 km/h 100 km/h 90 km/h
Portugal  120 km/h 100 km/h 100 km/h
Schweden  nach Beschilderung 
Schweiz  120 km/h 100 km/h 80 km/h
Slowakei  130 km/h 90 km/h
Slowenien  130 km/h 110 km/h 90 km/h
Spanien  120 km/h 100 km/h 90 km/h
Tschech. Republik  130 km/h 110 km/h 90 km/h
Ungarn  130 km/h 110 km/h 90 km/h
  • * Abwei­chende Bestim­mungen für Fahranfänger
  • ** Abwei­chende Bestim­mungen für Fahran­fänger und bei schlechten Witterungsverhältnissen/Nässe.
  • Quelle: ADAC
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    Quellen: Technische Univer­sität Dresden | Funk.net

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