Das Blitzerfoto als Beweismittel
Oftmals herrscht Verwirrung, wenn ein Blitzerfoto ins Haus flattert, aber der Angeschriebene gar nicht der Fahrer auf dem Bild ist. Was sind die Konsequenzen daraus und wer wird in diesem Fall belangt? Die Antworten auf diese Fragen sind eigentlich ganz einfach, da in Deutschland in der Regel die Fahrerhaftung gilt. Ist der Fahrer nicht eindeutig identifizierbar, stellt die Polizei, um den Betroffenen zu finden, Ermittlungen an. Das Blitzerfoto sowie das Kennzeichen sind für die Untersuchung bedeutende Beweismittel.
Oft kursiert der Mythos, dass man nicht zahlen muss, wenn dem Anhörungsbogen kein Blitzerfoto beigefügt ist. Das ist aber nicht wahr, denn die Bußgeldstellen sind nicht verpflichtet, das Bild mitzuschicken. Durchaus kann dieses aber angefordert werden, da es im Bußgeldverfahren als ein wichtiges Beweismittel gilt und entsprechend eindeutig sein sollte.
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Ein fehlendes Blitzerbild rechtfertigt nicht per se eine Verfahrenseinstellung. Denn die Bußgeldstellen dürfen Anhörungsbögen ohne Foto verschicken. Dieses kann aber angefordert werden, denn es ist ein wichtiges Beweismittel, auf dem der Fahrer identifizierbar sein muss.
So läuft das Verfahren ab
Trudelt zunächst ein Anhörungsbogen ins Haus, gibt dieser dem Betroffenen die Möglichkeit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Aber Achtung! Belasten Sie sich nicht selbst. Denn damit verringern Sie die Chance auf eine Strafminderung oder gar eine Einstellung des Verfahrens. Grundsätzlich wird der Anhörungsbogen erstmal an den KFZ-Halter versendet. Diesen trifft aber keine Schuld, sollte er das Auto verliehen haben. Zudem muss der Halter den Fahrzeugführer nicht benennen, wenn dieser mit ihm verwandt oder verschwägert ist. Der Halter darf also von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Dies kann aber auch Konsequenzen, wie eine Fahrtenbuchauflage, mit sich bringen. Insbesondere gilt dies im Wiederholungsfall.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Mit der Zustellung beginnt eine Einspruchsfrist von 14 Tagen. Ein juristischer Beistand zur Prüfung der Verfahrensakte und der Vorwürfe ist empfehlenswert, ganz gleich ob die Vorwürfe gerechtfertigt oder aus der Luft gegriffen sind. Denn es gibt viele Aspekte, die die Bußgeldstelle bezüglich der Beweismittel beachten muss.
Blitzerfoto von der Seite
Auf dem klassischen Beweisbild ist der Fahrer frontal am Steuer zu erkennen. Doch wie verhält es sich, wenn das Blitzerfoto von der Seite aufgenommen wurde? Denn der Fahrzeugführer sowie das Kennzeichen lassen sich auf so einem Bild häufig schwerer erkennen. Dennoch gilt: Blitzerfotos sind auch in diesen Fällen als Beweismittel hinreichend. Allerdings vergrößern sich die Chancen, dass ein Bußgeldvorwurf erfolgreich angefochten werden kann, da der Fahrer eindeutig identifizierbar sein muss.
Blitzerfoto vom Beifahrer
In der Regel wird der Beifahrer auf dem Blitzerfoto, das an den Betroffenen gesendet wird, unkenntlich gemacht. Dennoch dürfen die Behörden einen näheren Blick auf den Beifahrer werfen und ihm Fragen stellen. Zudem muss der Mitfahrer intern nicht unkenntlich gemacht werden. Generell ist der Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung in Bezug zum Blitzerfoto laut dem Bundesverfassungsgericht gerechtfertigt (AZ: BvR 759/10). Nach dem Urteil des Oberlandesgericht Oldenburg gilt dies auch für den Beifahrer (2 Ss (OWi) 20/15).
Und wenn das Blitzerfoto unscharf ist?
Sollte der vermeintliche Verursacher eines Verstoßes auf dem Beweisbild nicht richtig zu erkennen sein, weil das Blitzerfoto unscharf ist, kann die Anfechtung des Vorwurfs positiv ausgehen. Denn der Fahrer muss identifizierbar sein und das Bild vor Gericht eine Mindestanforderung erfüllen. Beispielweise kann durch eine Sonnenbrille oder unglückliche Reflexion der Beweiswert zu gering sein und das Verfahren muss eingestellt werden. Aber Vorsicht! Das Blitzerfoto auf dem Anhörungsbogen muss nicht der Qualität des originalen Fotos entsprechen. Dieses kann möglicherweise deutlich schärfer sein, was sich im Zuge der Akteneinsicht prüfen lässt.
Blitzerfoto anfechten – so geht’s!
Sie haben Ihren Anhörungsbogen erhalten und jetzt stellt sich Ihnen die Frage, ob es einen Anlass zur Anfechtung des Blitzerfotos und somit auch des Bußgeldvorwurfes gibt? Hier ist die Antwort. Ist das Foto unscharf und Sie sind nicht klar zu erkennen, besteht die Möglichkeit, dass das Bild als Beweismittel nicht ausreichend ist. Jedoch muss innerhalb von 14 Tagen Einspruch erhoben werden. Sollte die Bußgeldstelle das Verfahren anschließend nicht einstellen, muss ein Gericht über den Fall entscheiden. Und das kann durchaus zugunsten des Betroffenen geschehen (OLG Düsseldorf, Az. IV-4 RBs 29/11). Das Blitzerfoto ist jedoch nur eines von vielen Beweismitteln, das aufgrund von Fehlerhaftigkeit zur Einstellung des Bußgeldverfahrens führen kann. Sie sollten daher immer Ihre Bußgeldvorwürfe prüfen lassen.
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Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
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