Das Blitzerfoto als Beweismittel

Oftmals herrscht Verwirrung, wenn ein Blitzerfoto ins Haus flattert, aber der Angeschriebene gar nicht der Fahrer auf dem Bild ist. Was sind die Konse­quenzen daraus und wer wird in diesem Fall belangt? Die Antworten auf diese Fragen sind eigentlich ganz einfach, da in Deutschland in der Regel die Fahrer­haftung gilt. Ist der Fahrer nicht eindeutig identi­fi­zierbar, stellt die Polizei, um den Betrof­fenen zu finden, Ermitt­lungen an. Das Blitzerfoto sowie das Kennzeichen sind für die Unter­su­chung bedeu­tende Beweismittel. 

Oft kursiert der Mythos, dass man nicht zahlen muss, wenn dem Anhörungs­bogen kein Blitzerfoto beigefügt ist. Das ist aber nicht wahr, denn die Bußgeld­stellen sind nicht verpflichtet, das Bild mitzu­schicken. Durchaus kann dieses aber angefordert werden, da es im Bußgeld­ver­fahren als ein wichtiges Beweis­mittel gilt und entspre­chend eindeutig sein sollte.

blitzerfoto

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Ein fehlendes Blitz­erbild recht­fertigt nicht per se eine Verfah­rens­ein­stellung. Denn die Bußgeld­stellen dürfen Anhörungs­bögen ohne Foto verschicken. Dieses kann aber angefordert werden, denn es ist ein wichtiges Beweis­mittel, auf dem der Fahrer identi­fi­zierbar sein muss.

So läuft das Verfahren ab

Trudelt zunächst ein Anhörungs­bogen ins Haus, gibt dieser dem Betrof­fenen die Möglichkeit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Aber Achtung! Belasten Sie sich nicht selbst. Denn damit verringern Sie die Chance auf eine Straf­min­derung oder gar eine Einstellung des Verfahrens. Grund­sätzlich wird der Anhörungs­bogen erstmal an den KFZ-Halter versendet. Diesen trifft aber keine Schuld, sollte er das Auto verliehen haben. Zudem muss der Halter den Fahrzeug­führer nicht benennen, wenn dieser mit ihm verwandt oder verschwägert ist. Der Halter darf also von seinem Zeugnis­ver­wei­ge­rungs­recht Gebrauch machen. Dies kann aber auch Konse­quenzen, wie eine Fahrten­buch­auflage, mit sich bringen. Insbe­sondere gilt dies im Wiederholungsfall.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie einen Bußgeld­be­scheid erhalten. Mit der Zustellung beginnt eine Einspruchs­frist von 14 Tagen. Ein juris­ti­scher Beistand zur Prüfung der Verfah­rensakte und der Vorwürfe ist empfeh­lenswert, ganz gleich ob die Vorwürfe gerecht­fertigt oder aus der Luft gegriffen sind. Denn es gibt viele Aspekte, die die Bußgeld­stelle bezüglich der Beweis­mittel beachten muss.

Blitzerfoto von der Seite

Auf dem klassi­schen Beweisbild ist der Fahrer frontal am Steuer zu erkennen. Doch wie verhält es sich, wenn das Blitzerfoto von der Seite aufge­nommen wurde? Denn der Fahrzeug­führer sowie das Kennzeichen lassen sich auf so einem Bild häufig schwerer erkennen. Dennoch gilt: Blitzer­fotos sind auch in diesen Fällen als Beweis­mittel hinrei­chend. Aller­dings vergrößern sich die Chancen, dass ein Bußgeld­vorwurf erfolg­reich angefochten werden kann, da der Fahrer eindeutig identi­fi­zierbar sein muss.

Blitzerfoto vom Beifahrer

In der Regel wird der Beifahrer auf dem Blitzerfoto, das an den Betrof­fenen gesendet wird, unkenntlich gemacht. Dennoch dürfen die Behörden einen näheren Blick auf den Beifahrer werfen und ihm Fragen stellen. Zudem muss der Mitfahrer intern nicht unkenntlich gemacht werden. Generell ist der Eingriff in die infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stimmung in Bezug zum Blitzerfoto laut dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt gerecht­fertigt (AZ: BvR 759/10). Nach dem Urteil des Oberlan­des­ge­richt Oldenburg gilt dies auch für den Beifahrer (2 Ss (OWi) 20/15).

Und wenn das Blitzerfoto unscharf ist?

Sollte der vermeint­liche Verur­sacher eines Verstoßes auf dem Beweisbild nicht richtig zu erkennen sein, weil das Blitzerfoto unscharf ist, kann die Anfechtung des Vorwurfs positiv ausgehen. Denn der Fahrer muss identi­fi­zierbar sein und das Bild vor Gericht eine Mindest­an­for­derung erfüllen. Beispiel­weise kann durch eine Sonnen­brille oder unglück­liche Reflexion der Beweiswert zu gering sein und das Verfahren muss einge­stellt werden. Aber Vorsicht! Das Blitzerfoto auf dem Anhörungs­bogen muss nicht der Qualität des origi­nalen Fotos entsprechen. Dieses kann mögli­cher­weise deutlich schärfer sein, was sich im Zuge der Akten­ein­sicht prüfen lässt.

Blitzerfoto anfechten – so geht’s!

Sie haben Ihren Anhörungs­bogen erhalten und jetzt stellt sich Ihnen die Frage, ob es einen Anlass zur Anfechtung des Blitzer­fotos und somit auch des Bußgeld­vor­wurfes gibt? Hier ist die Antwort. Ist das Foto unscharf und Sie sind nicht klar zu erkennen, besteht die Möglichkeit, dass das Bild als Beweis­mittel nicht ausrei­chend ist. Jedoch muss innerhalb von 14 Tagen Einspruch erhoben werden. Sollte die Bußgeld­stelle das Verfahren anschließend nicht einstellen, muss ein Gericht über den Fall entscheiden. Und das kann durchaus zugunsten des Betrof­fenen geschehen (OLG Düsseldorf, Az. IV-4 RBs 29/11). Das Blitzerfoto ist jedoch nur eines von vielen Beweis­mitteln, das aufgrund von Fehler­haf­tigkeit zur Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens führen kann. Sie sollten daher immer Ihre Bußgeld­vor­würfe prüfen lassen.

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Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

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Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

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