Tempoverstöße, Sanktionen & Möglichkeiten des Einspruchs
Verstößt man auf deutschen Straßen gegen das Tempolimit und wird dabei geblitzt, ist mit Post von der Bußgeldstelle zu rechnen. Doch was passiert, wenn ein Fahrer zum Beispiel 51, 70 oder 100 km/h und mehr zu schnell ist? Lesen Sie hier, bei welcher Höhe eines Geschwindigkeitsverstoßes Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote anfallen. Außerdem wird erläutert, warum ein Einspruch gegen die Vorwürfe sinnvoll sein kann und was es mit der Verjährungsfrist auf sich hat.
Bußgelder, Punkte & Fahrverbot bei 51 km/h und mehr zu schnell
Innerorts
Neuer Bußgeldkatalog 2023 | |||
Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
51 - 60 km/h | 560 € | 2 Punkte | 2 Monate |
61 - 70 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
über 70 km/h | 800 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. | |||
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabellen für PKW mit Anhänger & Lkw & Kraftomnibusse . |
Außerorts
Neuer Bußgeldkatalog 2023 | |||
Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
51 - 60 km/h | 480 € | 2 Punkte | 1 Monat |
61 - 70 km/h | 600 € | 2 Punkte | 2 Monate |
über 70 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. | |||
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabellen für PKW mit Anhänger & Lkw & Kraftomnibusse . |
So etwa zeigt sich bei Verstößen mit Pkw und Motorrädern, dass Fahrerinnen und Fahrer, die innerorts 51 km/h und mehr zu schnell sind, ein Bußgeld in Höhe von 560 Euro zahlen müssen sowie zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot für zwei Monate erhalten. Außerorts bleiben die zwei Punkte bestehen, aber das Bußgeld ist mit 480 Euro etwas geringer, genauso wie das Fahrverbot nur für einen Monat Bestand hat.
Bei mehr als 70 km/h über dem Tempolimit – also auch bei 100 km/h zu schnell – erhält der Fahrer sowohl innerorts wie außerorts zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot. Das Bußgeld hingegen beläuft sich innerhalb geschlossener Ortschaften auf 800 Euro, während außerorts 700 Euro zu Buche schlagen. Eine detaillierte Auflistung aller möglichen Sanktionen bei Geschwindigkeitsverstößen mit einem Pkw und Motorrad findet sich in den nachfolgenden Tabellen aus dem Bußgeldkatalog.
Achtung: Es kann auch vorkommen, dass die Bußgeldstellen bei überhöhter Geschwindigkeit dem Betroffenen Vorsatz unterstellen und das Bußgeld erhöhen. Je höher die Überschreitung ist, umso eher kann die Bußgeldstelle von Vorsatz ausgehen.
Geschwindigkeitsmessungen und ihre Fehlerquellen
Nicht jeder Bußgeldvorwurf hält einer juristischen Überprüfung stand. Mögliche Fehler bei den Messergebnissen können beispielsweise aus einer unregelmäßigen Wartung oder fehlerhaften Eichung der Blitzanlage resultieren. Auch der richtige Winkel des Blitzers zur Fahrbahn muss beim Aufbau der Geräte beachtet werden.
Zudem hat so manche Blitzer-Technik ihre Tücken: Wird zum Beispiel mit dem sogenannten Lichtschranken-Verfahren gemessen, kann der Messwert durch reflektierende Gegenstände wie Verkehrsschilder, Leitplanken oder Metallteile anderer Fahrzeuge verfälscht werden. Auch Blitzerfotos sind nicht immer von einwandfreier Qualität, was einer erfolgreichen Anfechtung der Vorwürfe zugutekommen kann. Muss doch sowohl der Fahrer als auch das Kfz-Kennzeichen eindeutig zu erkennen sein.
Bei der Prüfung des Bußgeldbescheids werden darüber hinaus auch mögliche formale Fehler unter die Lupe genommen. Der Name des Beschuldigten, die zur Last gelegte Tat, sowie Tatzeit- und Ort, das Aktenzeichen und eine vollständige Rechtsmittelbelehrung sollten in dem Dokument enthalten sein.
Verjährung der Bußgeldvorwürfe
Ein Einspruch gegen Bußgeldvorwürfe muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Schreibens erfolgen. Andernfalls werden die im Bußgeldbescheid angedrohten Sanktionen rechtskräftig. Doch auch die Bußgeldbehörde muss bestimmte Fristen einhalten. Wird ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Rahmen eines Tempoverstoßes nicht rechtzeitig auf den Weg gebracht, kommt es nach drei Monaten – bzw. ganz konkret einen Tag vor Ablauf dieses Zeitraums – zur Verjährung der Vorwürfe.
Doch aufgepasst: Schickt die Bußgeldbehörde innerhalb der Verjährungsfrist einen Anhörungsbogen, kann sich die Frist auf bis zu sechs Monate verlängern. Darüber hinaus gibt es weitere Ursachen für die Unterbrechung der Verjährungsfrist wie die Weiterleitung der Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft oder die Vernehmung des betroffenen Verkehrsteilnehmers oder eines Zeugens vor Gericht. Nach zwei Jahren jedoch tritt die Verjährung endgültig in Kraft, selbst wenn das Bußgeldverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Ein Bußgeldbescheid kann bereits verjährt sein oder falsche Vorwürfe enthalten und sollte daher stets geprüft werden!
Bußgeldvorwürfe mit Geblitzt.de prüfen lassen
Sie sollen laut Bußgeldbescheid einen Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Halte-, Park- oder Handyverstoß begangen haben? Das nicht, aber die Bußgeldbehörde legt Ihnen einen Überhol- oder Vorfahrtsvergehen zur Last? Dann reichen Sie einfach Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de ein. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung
Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.